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Die Gremien der Philipps-Universität

Senat, Universitätskonferenz und Hochschulrat sind zentrale Gremien der akademischen Selbstverwaltung an der Philipps-Universität. Diese Gremien gestalten gemeinsam mit dem Präsidium die Entwicklung der Universität und führen wichtige hochschulpolitische Debatten.

Darüber hinaus hat die Philipps-Universität Beiräte und Kommissionen eingerichtet, die Beratungsaufgaben innerhalb der Universität wahrnehmen und die Arbeit von Präsidium, Senat, Universitätskonferenz und Hochschulrat unterstützen.

Informationen zu den dezentralen Gremien (Dekanate, Fachbereichsräte, Kommissionen) finden Sie auf den Seiten der Fachbereiche.

Senat

Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die für die Universität von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er besteht aus 17 Mitgliedern unter Vorsitz des Präsidenten/der Präsidentin der Philipps-Universität.
Zum Senat

Universitätskonferenz

Die Universitätskonferenz tagt in nichtöffentlicher Sitzung und tritt mindestens dreimal im Halbjahr zusammen und erörtert Angelegenheiten aus den Bereichen Haushalt, Personal, Organisation und Verwaltung. Die Universitätskonferenz hat 37 Mitglieder. Den Vorsitz hat der Präsident/die Präsidentin.
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Hochschulrat

Der Hochschulrat der Philipps-Universität setzt sich aus acht externen Mitgliedern aus Wissenschaft und Wirtschaft zusammen. Der Hochschulrat ist ein Bindeglied zwischen Hochschule und Gesellschaft.
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Kommissionen

Kommissionen, Beiräte und Ausschüsse arbeiten an der Philipps-Universität zu verschiedenen Themen.
Zur Übersichtsseite der Kommissionen

Anträge

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