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Stufenweise Eingliederung

Ziel der stufenweisen Eingliederung nach langer Arbeits-/Dienstunfähigkeit ist es, die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter auch mit gesundheitlicher Einschränkung  schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heran zu führen, um ihnen so den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erleichtern und damit ihre/seine Ausgliederung zu verhindern.

Nach § 28 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) können arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit vorraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, sollen die medizinischen und die sie ergänzenden Leistungen entsprechend dieser Zielsetzung erbracht werden.

Wie kann die stufenweise Eingliederung erfolgen?

Hier möchte ich kurz das sog. "Hamburger Modell" vorstellen:

1.    Erstellen eines Wieder-Eingliederungsplans

Der Wieder-Eingliederungsplan wird vom Arzt erstellt und aus ihm ist zu entnehmen, mit welcher Stundenzahl die Patientin/der Patient beginnt und in welchen Etappen die Arbeitzeit wie gesteigert wird.

2.    Zustimmung der Krankenkasse

Die Patientin/der Patient gibt ihr/sein Einverständnis zu diesem Wieder-Eingliederungsplan durch Unterschrift und reicht dieses Papier als Antragsformular bei der Krankenkasse zur Bewilligung ein. Die Zustimmung der Krankenkasser erfolgt i.R. nach Rücksprache mit dem medizinischen Dienst und leitet den Antrag an den Arbeitgeber weiter.


Die Dauer der Eingliederungsphase kann zwischen drei und sechs Monaten liegen. Eine Verlängerung ist  nach Zustimmung des medizinischen Dienstes der Krankenkasse möglich. Wichtig dabei ist, dass während dieses Zeitraums die Mitarbeiterin  bzw. der Mitarbeiter nach wie vor als arbeitsunfähig gilt und deshalb auch nur das normale Krankengeld erhält. D.h . während dieser Zeit entstehen dem Arbeitgeber keine Kosten.



Zuletzt aktualisiert: 10.02.2006 · Carmen Schwee

 
 
 
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