Stufenweise Eingliederung
Ziel der stufenweisen Eingliederung nach langer Arbeits-/Dienstunfähigkeit ist es, die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter auch mit gesundheitlicher Einschränkung schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heran zu führen, um ihnen so den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erleichtern und damit ihre/seine Ausgliederung zu verhindern.
Nach § 28 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) können
arbeitsunfähige Leistungsberechtigte nach ärztlicher Feststellung ihre
bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch
stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit vorraussichtlich besser
wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, sollen die
medizinischen und die sie ergänzenden Leistungen entsprechend dieser
Zielsetzung erbracht werden.
Wie kann die stufenweise Eingliederung erfolgen?
Hier möchte ich kurz das sog. "Hamburger Modell"
vorstellen:
1. Erstellen eines Wieder-Eingliederungsplans
Der Wieder-Eingliederungsplan wird vom Arzt
erstellt und aus ihm ist zu entnehmen, mit welcher Stundenzahl die
Patientin/der Patient beginnt und in welchen Etappen die Arbeitzeit wie
gesteigert wird.
2. Zustimmung der Krankenkasse
Die Patientin/der Patient gibt ihr/sein
Einverständnis zu diesem Wieder-Eingliederungsplan durch Unterschrift
und reicht dieses Papier als Antragsformular bei der Krankenkasse zur
Bewilligung ein. Die Zustimmung der Krankenkasser erfolgt i.R. nach
Rücksprache mit dem medizinischen Dienst und leitet den Antrag an den
Arbeitgeber weiter.
Die Dauer der Eingliederungsphase kann zwischen drei und sechs Monaten
liegen. Eine Verlängerung ist nach Zustimmung des medizinischen
Dienstes der Krankenkasse möglich. Wichtig dabei ist, dass während
dieses Zeitraums die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter nach wie
vor als arbeitsunfähig gilt und deshalb auch nur das normale
Krankengeld erhält. D.h . während dieser Zeit entstehen dem Arbeitgeber
keine Kosten.

