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Wer kann einen personenbezogenen Institutsausweis erhalten?

Personenbezogene Institutsausweise können nur Lehrende mit unbefristeten oder längerfristigen (Arbeits-)Verträgen erhalten.
Sie sind persönlich für die entliehenen Bücher verantwortlich.


Für dienstliche Ausleihen über den Institutsausweis gelten besondere Ausleihkonditionen:

Die Leihfrist für Bücher aus den Magazinen der Zentralbibliothek beträgt sechs Monate. Bis zu zwei Verlängerungen sind möglich.

Das Mahnverfahren ist nicht kostenpflichtig.

Institutsausweise berechtigen nicht zu Entleihungen aus der Lehrbuchsammlung der ZB oder zu Fernleihbestellungen.

Bei Vormerkungen auf ein auf einen Institutsausweis ausgeliehenes Buch muss dieses Buch umgehend zurückgegeben oder die Leihstelle darüber informiert werden, dass das Buch in einem Handapparat steht und somit öffentlich zugänglich ist.

Zuletzt aktualisiert: 10.04.2013 · Daniela Voigt

 
 
 
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Tel. 06421/28-25130, Fax 06421/28-26506, E-Mail: auskunft@ub.uni-marburg.de

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