Das Konzept der Teilbibliotheken in Marburg
Zur Zeit existieren im
Bibliothekssystem der Philipps-Universität Marburg dreizehn
Teilbibliotheken. Die Teilbibliotheken stellen punktuelle Veränderungen
weg vom zweischichtigen hin zu einem kooperativen einschichtigen
Bibliothekssystem dar. Sie werden auf der Grundlage von bilateralen Teilbibliotheksvereinbarungen, die den speziellen
Verhältnissen angepaßt sind, zwischen der UB und einem Fachbereich,
beziehungsweise einer universitären Einrichtung geschaffen.
Zum Kern einer Teilbibliotheksvereinbarung gehört eine Arbeitsteilung
der Vertragspartner, die der jeweiligen Fachkompetenz entspricht: Die
Vereinbarungen sehen eine verbindliche Erwerbungsabstimmung zwischen
den Vertragspartnern vor, bei der der Fachbereich, beziehungsweise die
beteiligte universitäre Einrichtung über ein Erwerbungsgremium
(Bibliotheksrat, Erwerbungskommission o.ä.) maßgeblichen Einfluß auf
die Erwerbungen ausübt und somit die Kompetenz der Wissenschaftler
einbringt. Die UB sorgt für eine nach den bibliotheksfachlichen
Gesichtspunkten gestaltete Verwaltung, d.h. sie ist entsprechend ihrer
bibliothekarischen Kompetenz primär für die Bibliotheksverwaltung
verantwortlich. Der Leiter einer Teilbibliothek ist ein Bibliothekar
des höheren Dienstes. Er ist Mitglied des Erwerbungsgremiums und
koordiniert die Literaturbeschaffung.
Eine weiterführende
Textsammlung zu den Grundlagen des Bibliothekssystems finden Sie hier.

