Marburger Gespräche zum Pharmarecht - Symposien von
Wissenschaft und Praxis
In jährlichen Tagungen treffen sich
Vertreter aus allen Bereichen des Pharmarechts, um sich in Referaten
und Diskussionen aktuellen Fragen des deutschen und europäischen
Pharma- und Gesundheitsrechts zu widmen. Neben Fragen des geltenden
Rechts werden regelmäßig auch rechtspolitische Themen besprochen. In
einem Tagungsband werden die Vorträge und Diskussionen
veröffentlicht.
Seminare und Workshops
Über die Marburger Gespräche hinaus
werden häufig Seminare und Workshops organisiert. Diese werden nicht
nur von Studierenden, sondern gerne auch von Praktikern besucht.
Veröffentlichung pharmarechtlicher Beiträge
Forschungsergebnisse der Mitglieder der
Forschungsstelle werden regelmäßig in Fachzeitschriften publiziert.
Darüber hinaus betreuen Mitglieder der Forschungsstelle Doktoranden,
die sich gesundheitsrechtlichen Themen widmen. Einige dieser
Dissertationen werden in der Reihe "Marburger Schriften zum
Gesundheitswesen" veröffentlicht.
Fachbibliothek
Die Forschungsstelle hat eine pharma-
und gesundheitsrechtliche Fachbibliothek im Juristischen Seminar der Philipps-Universität
eingerichtet. Dort findet sich nicht nur juristische, sondern auch
medizinische, pharmazeutische und gesundheitspolitische Fachliteratur,
da insbesondere im Pharmarecht der interdisziplinäre Bezug nicht aus
den Augen verloren werden darf.
Zusatzqualifikation im Pharmarecht
Ein wichtiges Projekt der Forschungsstelle ist die bundesweit einmalige Zusatzqualifikation im Pharmarecht, die mit Unterstützung der Forschungsstelle vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg angeboten wird. Mit dieser Zusatzqualifikation schließt der Fachbereich eine Lücke, die durch die gesteigerte Nachfrage nach pharmarechtlich ausgerichteten Juristinnen und Juristen entstanden ist. Sie richtet sich an Studierende, Absolventen und Doktoranden der Rechtswissenschaften. Bei Konzeption und Durchführung greift der Fachbereich auf Erfahrungen aus seiner langjährigen Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. und Unternehmen der Pharmaindustrie in der Forschungsstelle für Pharmarecht zurück. Dies bietet Gewähr dafür, dass die Qualifikation den Bedürfnissen der Praxis entspricht. Das Qualifizierungsangebot ist auf drei Semester ausgelegt und kann ohne weiteres in das Studium eingebunden und mit dem neuen Schwerpunktbereich "Medizin- und Pharmarecht" innerhalb der juristischen Ausbildung verknüpft werden. Besonderen Wert erhält die Zusatzqualifikation durch die enge Verzahnung von Wissenschaft und Praxis: Zum einen werden die Dozenten nicht nur von der Philipps-Universität, sondern auch von namhaften Pharmarechtskanzleien, bedeutenden Unternehmen der pharmazeutischen und medizintechnischen Industrie sowie Berufs- und Industrieverbänden gestellt. Zum anderen gehört ein Pflichtpraktikum zur Ausbildung, das in einer im Pharmarecht tätigen Anwaltskanzlei oder der Rechtsabteilung eines entsprechenden Unternehmens oder Verbandes zu absolvieren ist. Mit der Einbindung sozialrechtlicher und pharmawissenschaftlicher Themen wird nicht nur über den pharmarechtlichen, sondern sogar über den juristischen Tellerrand geschaut. Pro Semester werden drei Klausuren geschrieben. Ein Pflichtseminar dient der wissenschaftlichen Vertiefung pharmarechtlicher Fragen. Diese Leistungen sind Grundlage der Abschlussnote, über die ein Zertifikat ausgestellt wird. Dieses Zertifikat wird alljährlich feierlich verliehen. Weitere Informationen zur Zusatzqualifikation finden Sie [hier].

