Zusatzqualifikation im Pharmarecht
Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität bietet seit dem WS 2002/2003 für Studierende (ab dem 5. Fachsemester), Absolventen und insbesondere Doktoranden der Rechtswissenschaften zum ersten Mal die Zusatzqualifikation Pharmarecht an. Mit dieser Zusatzqualifikation schließt der Fachbereich eine Lücke, die durch die gesteigerte Nachfrage nach pharmarechtlich ausgerichteten Juristinnen und Juristen entstanden ist. Bei Konzeption und Durchführung dieser bundesweit einzigen Qualifikationsmöglichkeit im Bereich des Pharmarechts greift der Fachbereich auf Erfahrungen aus seiner langjährigen Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. und Unternehmen der Pharmaindustrie in der Forschungsstelle für Pharmarecht zurück. Dies bietet Gewähr dafür, daß die Qualifikation den Bedürfnissen der Praxis entspricht (vgl. Hochschulanzeiger der FAZ vom Juni 2005). Das Qualifizierungsangebot ist auf drei Semester ausgelegt und kann ohne weiteres in das Studium eingebunden werden. Die Zusatqualifikation wird maßgeblich durch den Förderkreis unterstützt.
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A K T U E L L E S
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15. Marburger Gespräche zum Pharmarecht
Am 01. und 02. März
2012 finden die 15. Marburger Gespräche zum Pharmarecht statt. Weitere
Informationen und Materialien zu der Veranstaltung finden Sie
[hier].
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