Praktikumsmöglichkeiten
Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
der Zusatzqualifikation im Pharmarecht vermittelt die Forschungsstelle
für Pharmarecht Praktikumsplätze. Eine Liste der mit der
Forschungsstelle kooperierenden Stellen finden Sie [hier]. Ihr Ansprechpartner ist Frau Astrid
Hiller. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Hinweise zur
Praktikumsvermittlung ("Häufig gestellte Fragen").
H Ä U F I G G E S T E L L T E F R
A G E N
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Welche Voraussetzungen muss ich
mitbringen, um an eine Praktikumsstelle vermittelt zu
werden?
Regelmäßig ist der Nachweis der
bestandenen Zwischenprüfung erforderlich. Weitere Leistungsnachweise,
insbesondere aus der Zusatzqualifikation, sind nicht zwingend
erforderlich, sie können aber bei der Vermittlung berücksichtigt werden
und von Vorteil sein.
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Wie und wann kann ich mich bewerben?
Bewerbungen für einen Praktikumsplatz
sind mit den unten genannten Unterlagen an Frau Astrid Hiller zu
richten. Wenn Sie Ihr Praktikum in den Semesterferien absolvieren
möchten, beachten Sie bitte die aktuellen
Bewerbungsfristen. Im Übrigen können Sie sich jederzeit für
einen Praktikumsplatz bewerben, mindestens jedoch 2 Monate vor Ihrem
gewünschten Praktikumsbeginn.
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Welche Bewerbungsunterlagen
muss ich einreichen? Was muss ich bei der Bewerbung
beachten?
Sie bewerben sich mit den üblichen
Unterlagen. Es sollten insbesondere eingereicht werden: der Anfragebogen, ein tabellarischer Lebenslauf (max. 2
Seiten), ein max. einseitiges Motivationsschreiben, die Kopie des
Abiturzeugnisses sowie der Klausurscheine der Zusatzqualifikation.
Daneben können die großen Scheine und Nachweise über besondere
Sprachkenntnisse, Auslandsaufenthalte, abgeschlossene
Berufsausbildungen usw. von Vorteil sein.
Die Unterlagen sind in Kopie und
in elektronischer Form (vorzugsweise per E-Mail) bei Frau Astrid Hiller
einzureichen. Die elektronische Fassung sollte sämtliche
Bewerbungsunterlagen enthalten und eine Größe von 2,5 MB nicht
überschreiten. Nach Möglichkeit ist nur eine Datei im PDF zu
übermitteln.
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An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Praktikumsvermittlung
habe?
Eine Beratung hinsichtlich der Auswahl
der Praktikumsstellen erfolgt durch Frau Astrid Hiller. Sie beantwortet
Ihnen auch Fragen zur Praktikumsbewerbung und -anerkennung.
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Darf ich mich auch direkt an
mein Wunschunternehmen / meine Wunschkanzlei wenden?
Die Vermittlung der Praktika bei den
auf dieser Website angegebenen Stellen (inkl. BfArM) erfolgt
ausschließlich über die Forschungsstelle für Pharmarecht. Eine eigene
Bewerbung ist meist sogar hinderlich.
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Kann ich das Praktikum auch bei
anderen als den mit der Forschungsstelle kooperierenden Unternehmen und
Kanzleien absolvieren?
Auch das BfArM stellt Praktikumsplätze
für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Zusatzqualifikation zur
Verfügung. Grundsätzlich ist es auch möglich, Praktika bei anderen
einschlägigen Unternehmen und Kanzleien zu absolvieren; in diesen
Fällen entscheidet der Dekan des Fachbereichs nach Abschluss des
Praktikums, ob die gewählte Praktikumsstelle den Anforderungen
genügt.
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Wie lange muss das Praktikum
dauern, damit es mir für die Zusatzqualifikation im Pharmarecht
anerkannt wird?
Das Praktikum muss sich mindestens auf
den Zeitraum von einem Monat (nicht vier Wochen!) erstrecken. Einige
Unternehmen und Kanzleien nehmen Praktikanten jedoch nur dann an, wenn
sie länger (6 bis 8 Wochen) zur Verfügung stehen.
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Wird mir das Praktium auch als Wahlpraktikum anerkannt?
Über diese Frage entscheidet das JPA;
dieses wird regelmäßig zustimmen, wenn das Praktikum auch den
Anforderungen des JAG genügt.
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Kann ich mir auch eine
Ausbildungsstation im Rahmen meines Referendariats als Praktikum
anerkennen lassen?
Sie können das Pflichtpraktikum der
Zusatzqualifikation im Pharmarecht mit Ihrem Referendariat
verbinden.
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Ich habe mein Praktikum absolviert - was nun?
Wenn Sie Ihr - von der Forschungsstelle
für Pharmarecht vermitteltes - Praktikum abgeschlossen haben, reichen
Sie Ihre Praktikumsbestätigung sowie einen ein- bis zweiseitigen
Erfahrungsbericht bei der Forschungsstelle ein. Haben Sie das Praktikum
bei einer anderen Ausbildungsstelle absolviert, stellen Sie einen
Antrag auf Anerkennung Ihres Praktikums für die Zusatzqualifikation im
Pharmarecht. Der Antrag ist mit einer Tätigkeitsbeschreibung der
Praktikumsstelle an Herrn Prof. Dr. Wolfgang Voit zu richten und über
Frau Astrid Hiller
einzureichen.
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Werden die Praktika finanziell
gefördert?
Der Förderverein der Forschungsstelle
für Pharmarecht vergibt jährlich Stipendien für die Absolvierung
einzelner Pflichtpraktika in der Zusatzqualifikation. Weitere
Informationen finden Sie [hier].
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Wie kann ich meine
Vermittlungschance auf einen Praktikumsplatz erhöhen?
Je flexibler Sie hinsichtlich der Wahl
des Praktikumsplatzes sind, desto höher ist die
Vermittlungswahrscheinlichkeit.
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