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Praktikumsmöglichkeiten

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Zusatzqualifikation im Pharmarecht vermittelt die Forschungsstelle für Pharmarecht Praktikumsplätze. Eine Liste der mit der Forschungsstelle kooperierenden Stellen finden Sie [hier]. Ihr Ansprechpartner ist Frau Astrid Hiller. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Hinweise zur Praktikumsvermittlung ("Häufig gestellte Fragen").



 

 

H Ä U F I G   G E S T E L L T E   F R A G E N

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um an eine Praktikumsstelle vermittelt zu werden?

Regelmäßig ist der Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung erforderlich. Weitere Leistungsnachweise, insbesondere aus der Zusatzqualifikation, sind nicht zwingend erforderlich, sie können aber bei der Vermittlung berücksichtigt werden und von Vorteil sein.


Wie und wann kann ich mich bewerben?

Bewerbungen für einen Praktikumsplatz sind mit den unten genannten Unterlagen an Frau Astrid Hiller zu richten. Wenn Sie Ihr Praktikum in den Semesterferien absolvieren möchten, beachten Sie bitte die aktuellen Bewerbungsfristen. Im Übrigen können Sie sich jederzeit für einen Praktikumsplatz bewerben, mindestens jedoch 2 Monate vor Ihrem gewünschten Praktikumsbeginn.

Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen? Was muss ich bei der Bewerbung beachten?

Sie bewerben sich mit den üblichen Unterlagen. Es sollten insbesondere eingereicht werden: der Anfragebogen, ein tabellarischer Lebenslauf (max. 2 Seiten), ein max. einseitiges Motivationsschreiben, die Kopie des Abiturzeugnisses sowie der Klausurscheine der Zusatzqualifikation. Daneben können die großen Scheine und Nachweise über besondere Sprachkenntnisse, Auslandsaufenthalte, abgeschlossene Berufsausbildungen usw. von Vorteil sein.

Die Unterlagen sind in Kopie und in elektronischer Form (vorzugsweise per E-Mail) bei Frau Astrid Hiller einzureichen. Die elektronische Fassung sollte sämtliche Bewerbungsunterlagen enthalten und eine Größe von 2,5 MB nicht überschreiten. Nach Möglichkeit ist nur eine Datei im PDF zu übermitteln.


An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Praktikumsvermittlung habe?

Eine Beratung hinsichtlich der Auswahl der Praktikumsstellen erfolgt durch Frau Astrid Hiller. Sie beantwortet Ihnen auch Fragen zur Praktikumsbewerbung und -anerkennung. 


Darf ich mich auch direkt an mein Wunschunternehmen / meine Wunschkanzlei wenden?

Die Vermittlung der Praktika bei den auf dieser Website angegebenen Stellen (inkl. BfArM) erfolgt ausschließlich über die Forschungsstelle für Pharmarecht. Eine eigene Bewerbung ist meist sogar hinderlich.


Kann ich das Praktikum auch bei anderen als den mit der Forschungsstelle kooperierenden Unternehmen und Kanzleien absolvieren?

Auch das BfArM stellt Praktikumsplätze für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Zusatzqualifikation zur Verfügung. Grundsätzlich ist es auch möglich, Praktika bei anderen einschlägigen Unternehmen und Kanzleien zu absolvieren; in diesen Fällen entscheidet der Dekan des Fachbereichs nach Abschluss des Praktikums, ob die gewählte Praktikumsstelle den Anforderungen genügt.

Wie lange muss das Praktikum dauern, damit es mir für die Zusatzqualifikation im Pharmarecht anerkannt wird?

Das Praktikum muss sich mindestens auf den Zeitraum von einem Monat (nicht vier Wochen!) erstrecken. Einige Unternehmen und Kanzleien nehmen Praktikanten jedoch nur dann an, wenn sie länger (6 bis 8 Wochen) zur Verfügung stehen.


Wird mir das Praktium auch als Wahlpraktikum anerkannt?

Über diese Frage entscheidet das JPA; dieses wird regelmäßig zustimmen, wenn das Praktikum auch den Anforderungen des JAG genügt.

Kann ich mir auch eine Ausbildungsstation im Rahmen meines Referendariats als Praktikum anerkennen lassen?

Sie können das Pflichtpraktikum der Zusatzqualifikation im Pharmarecht mit Ihrem Referendariat verbinden. 


Ich habe mein Praktikum absolviert - was nun?

Wenn Sie Ihr - von der Forschungsstelle für Pharmarecht vermitteltes - Praktikum abgeschlossen haben, reichen Sie Ihre Praktikumsbestätigung sowie einen ein- bis zweiseitigen Erfahrungsbericht bei der Forschungsstelle ein. Haben Sie das Praktikum bei einer anderen Ausbildungsstelle absolviert, stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Praktikums für die Zusatzqualifikation im Pharmarecht. Der Antrag ist mit einer Tätigkeitsbeschreibung der Praktikumsstelle an Herrn Prof. Dr. Wolfgang Voit zu richten und über Frau Astrid Hiller einzureichen.  

Werden die Praktika finanziell gefördert?

Der Förderverein der Forschungsstelle für Pharmarecht vergibt jährlich Stipendien für die Absolvierung einzelner Pflichtpraktika in der Zusatzqualifikation. Weitere Informationen finden Sie [hier].


Wie kann ich meine Vermittlungschance auf einen Praktikumsplatz erhöhen?

Je flexibler Sie hinsichtlich der Wahl des Praktikumsplatzes sind, desto höher ist die Vermittlungswahrscheinlichkeit.


Zuletzt aktualisiert: 03.01.2012 · althausj

 
 
 
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Forschungsstelle für Pharmarecht, Universitätsstrasse 6, D-35037 Marburg
Tel. 06421/28-21712, Fax 06421/28-23110, E-Mail: pharmarecht@staff.uni-marburg.de

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