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Häufig gestellte Fragen zur Zusatzqualifikation im Pharmarecht


  • Wann kann ich mich anmelden?

    Spätester Anmeldetermin für ein Semester ist jeweils der zweite Mittwoch in der Vorlesungszeit. Allerdings darf man dann in diesem Themenblock nicht mehr fehlen (siehe dazu auch Anwesenheit). Eine noch spätere Anmeldung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen für die Teilnahme an den übrigen beiden Klausuren gewährleistet ist.

  • Wie kann ich mich anmelden?

    Erforderlich ist eine schriftliche Anmeldung, die möglichst per Email erfolgen sollte. Sie kann aber auch gefaxt oder persönlich im Sekretariat von Professor Dr. Voit abgegeben werden.

  • Gibt es eine Anmeldungsbestätigung?

    Die Anmeldung wird nicht gesondert bestätigt, da alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Anwesenheitsliste aufgenommen werden und eine Anmeldung auch noch zu Beginn des Semesters möglich ist. Ausnahmen gelten für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die eine Befreiung von einzelnen Voraussetzungen benötigen.


ANWESENHEIT

  • Gibt es eine Anwesenheitspflicht?

    Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Zusatzqualifikation besteht Anwesenheitspflicht, die auch per Anwesenheitsliste kontrolliert wird. In jedem Themenblock darf einmal gefehlt werden. Bei weiterem Fehlen muss ein wichtiger Grund vorliegen, z.B. Krankheit. Hier wird regelmäßig ein ärztliches Attest gefordert. Ein Themenblock umfaßt ca. fünf Wochen und kann ggf. auch unterschiedliche Rechtsgebiete behandeln. Er schließt grundsätzlich mit einer Klausur ab.

  • Ich wohne nicht in Marburg. Kann ich von der Anwesenheitspflicht befreit werden?

    Da die Zusatzqualifikation nicht als Fernstudiengang ausgerichtet ist, ist eine Ausnahme von der Anwesenheitspflicht nicht möglich.



EINSTIEG

  • Wann kann ich mit der Zusatzqualifikation beginnen?

    Der Einstieg ist zu Beginn jedes Winter- und Sommersemesters möglich.


GASTHÖRER UND FACHFREMDE

  • Ich studiere Rechtswissenschaften an einer anderen Universität. Kann ich trotzdem an der Zusatzqualifikation teilnehmen?

    Externe Studierende und Absolventen der Rechtswissenschaften können nach der Zulassung durch den Dekan oder die Dekanin des FB Rechtswissenschaften an der Zusatzqualifikation teilnehmen, wenn sie als Gasthörer an der Philipps-Universität Marburg zugelassen worden sind. Allerdings gilt auch für sie die Anwesenheitspflicht.

  • Ich bin zwar an der Philipps-Universität Marburg eingeschrieben, studiere aber nicht Jura und möchte trotzdem an der Zusatzqualifikation teilnehmen. Geht das?

    Auf Antrag entscheidet der Dekan oder die Dekanin des FB Rechtswissenschaften über die Teilnahme Fachfremder. Dabei kommt es vorrangig darauf an, ob ausreichend Ausbildungskapazitäten vorhanden sind. Da die Klausuren speziell auf Juristen zugeschnitten sind, können Fachfremde grundsätzlich nicht an den Klausuren teilnehmen. Allerdings kann die Teilnahme an den Veranstaltungen bescheinigt werden, wenn sie regelmäßig besucht worden sind (siehe Anwesenheit).



KLAUSUREN

  • Was muss ich bei Klausuren beachten?

    Besteht eine Klausur aus mehreren Teilen (z.B. Apothekenrecht und Arzneimittelstrafrecht), sind alle Teile zu bearbeiten. Zum Bestehen der Klausuren ist es erforderlich, eine Mindestpunktzahl in jedem der zu bearbeitenden Teile zu erreichen. Wird ein Teil nicht oder nur ungenügend bearbeitet, kann die gesamte Klausur nicht mehr mit ausreichend bewertet werden. Außerdem wird man zu den Klausuren nur zugelassen, wenn man nicht mehr als einmal gefehlt hat (siehe Anwesenheit).

  • Welche Hilfsmittel darf ich benutzen?

    Grundsätzlich dürfen nur die üblichen Gesetzestexte sowie der von der Forschungsstelle für Pharmarecht herausgegebene Reader benutzt werden. Weitere Hilfsmittel können durch den jeweiligen Referenten zugelassen werden.

  • Wann bekomme ich meine Klausur zurück?

    Die Klausuren werden nicht zurückgegeben. An ihrer Stelle werden benotete Scheine ausgegeben. Die Klausuren können während der üblichen Öffnungszeiten im Sekretariat von Professor Dr. Voit eingesehen werden. Leider können die Scheine wegen der unterschiedlich langen Korrekturzeiten nicht immer ausgegeben werden, bevor die nächste Klausur geschrieben wird.

  • Wie kann ich mich über meine Klausur beschweren?

    Ab dem Sommersemester 2003 können Beschwerden nur noch schriftlich innerhalb von zehn Tagen nach Ausgabe der Klausurscheine eingereicht werden. Sie sind an den für das jeweilige Teilgebiet zuständigen Professor zu richten, bei externen Referenten an Professor Dr. Voit.

  • Muß ich alle drei Klausuren mitschreiben, selbst wenn ich die ersten beiden schon bestanden habe?

    Für den Erwerb der Zusatzqualifikation ist dies nicht zwingend erforderlich, es wird allerdings im Hinblick auf die spätere Praxis und die Praktika dringend empfohlen.



PRAKTIKA

  • Wie lang muß das Praktikum dauern?

    Es muß sich mindestens auf den Zeitraum von einem Monat (also nicht vier Wochen!) erstrecken. Einige Unternehmen und Kanzleien nehmen Praktikanten jedoch nur dann an, wenn sie länger (sechs bis acht Wochen) zur Verfügung stehen.

  • Kann ich das Praktikum auch an anderen als den auf der Homepage aufgeführten Unternehmen und Kanzleien absolvieren?

    Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellt Praktikumsplätze für Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Zusatzqualifikation zur Verfügung. Grundsätzlich ist es auch möglich, Praktika bei anderen einschlägigen Unternehmen und Kanzleien zu absolvieren, in diesen Fällen entscheidet der Dekan oder die Dekanin des Fachbereichs, ob die gewählte Praktikumsstelle den Anforderungen genügt.

  • Darf ich mich auch direkt an mein Wunschunternehmen wenden?

    Die Vermittlung der Praktika bei den auf der Homepage angegeben Stellen (inkl. BfArM) findet nur über die Forschungsstelle für Pharmarecht statt. Eine eigene Bewerbung kann u.U. sogar hinderlich sein.

  • Wird mir das Praktikum auch als Wahlpraktikum anerkannt?

    Über diese Frage entscheidet das JPA, dies wird regelmäßig zustimmen, wenn das Praktikum den Anforderungen des JAG (einmonatige Dauer, nur in der vorlesungsfreien Zeit etc.) genügt.

  • Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um an eine Praktikumsstelle vermittelt zu werden?

    Regelmäßig ist der Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung erforderlich. Weitere Leistungsnachweise, insbesondere aus der Zusatzqualifikation, sind nicht zwingend erforderlich, sie können aber bei der Vermittlung berücksichtigt werden.



TERMINÄNDERUNGEN

  • Wo kann ich nachsehen, wenn ich mich über Terminänderungen informieren will?

    Terminänderungen werden im Internet und auf dem Schwarzen Brett im 2. Stock des Savignyhauses bekannt gegeben.



ZEITEN

  • Wann findet die Zusatzqualifikation statt?

    Die Vorlesungen der Zusatzqualifikation finden jedes Semester während der Vorlesungszeit mittwochs zwischen 16 Uhr c.t. und 20 Uhr statt. Zu den Seminaren gibt es jeweils besondere Aushänge. Die Praktika sollen in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.

  • Muss ich das Seminar und das Praktikum während der drei Semester, in denen ich die Vorlesungen besuche, machen?

    Vor dem Beginn der Zusatzqualifikation erworbene Seminarscheine bzw. absolvierte Praktika können anerkannt werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Müssen die Leistungen nach Ende der dreisemestrigen Vorlesung noch erbracht werden, sollten nicht mehr als zwei Semester zwischen letzter Vorlesung und Seminar bzw. Praktikum liegen.



KLAUSUREN

  • Wann kann ich eine nichtbestandene Klausur durch eine Seminararbeit ersetzen?

    Diese Möglichkeit besteht nur, wenn man zu der nichtbestandenen Klausur zugelassen wurde, also regelmäßig anwesend war.


Zuletzt aktualisiert: 18.06.2012 · Boyke

 
 
 
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