Mitgliedschaft
- Wer kann Mitglied sein?
Mitglied kann jeder werden, der die Vereinsziele fördern möchte. Neben natürlichen Personen sind deshalb insbesondere Unternehmen aus der Lebensmittelwirtschaft sowie im Lebens- und Futtermittelrecht tätige Rechtsanwaltskanzleien herzlich willkommen. Ein Beitrittsformular finden Sie [hier].
- Vorteile der Mitgliedschaft?
Der Förderverein bietet eine Plattform für den dauerhaften Kontakt zwischen den am Lebens- und Futtermittelrecht Interessierten. Mitglieder werden zu den Veranstaltungen der Forschungsstelle eingeladen. Nicht zu unterschätzen ist schließlich die Möglichkeit, an der Weiterentwicklung des Lebens- und Futtermittelrechts aktiv mitzuwirken.
- Kosten der Mitgliedschaft?
Für Verbände, Unternehmen, Rechtsanwaltskanzleien und Behörden beträgt der Mitgliedsbeitrag mindestens 600 € jährlich. Für natürliche Personen beträgt der Mitgliedsbeitrag mindestens 100 €, für Studenten und Referendare 20 € jährlich. Der Förderkreis ist als gemeinnützig anerkannt, so dass Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerlich abzugsfähig sind.


