Im Auftrag der Europäischen Kommission führen die Organisationen
"JUSTICE", die "International Commission of Jurists" und die "European
Criminal Bar Association" eine Untersuchung zum Europäischen Haftbefehl
durch. Im Rahmen dieser Studie werden Fälle, in denen ein Europäischer
Haftbefehl erlassen wurde, auf ihre praktischen Schwierigkeiten hin
untersucht. Ziel ist es, die Rechte des jeweils Beschuldigten zu
untersuchen und das System des Europäischen Haftbefehls auf Schwächen
im Menschenrechtsschutz hin zu analysieren.
Das Projekt wird in sechs EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. Dabei werden
in jedem beteiligten Land Rechtsanwälte herangezogen, gegen deren
Mandanten ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde. Darüber hinaus
ist aus jedem Land ein Experte auf den Gebieten des Strafrechts und der
Menschenrechte involviert, welcher die Fälle in Zusammenarbeit mit den
beteiligten Rechtsanwälten untersucht, um dadurch Schwächen im Bereich
der Beschuldigtenrechte herauszuarbeiten.
Professor Safferling nimmt im Rahmen dieser Untersuchung die Rolle des deutschen Experten auf den Gebieten des Strafrechts und der Menschenrechte ein.

