Allgemeine Informationen zu Prof. Dr. Gounalakis
Professor Gounalakis, Promotion (1988) und Habilitation (1992) in
Frankfurt am Main bei Friedrich Kübler, lehrt nach
Lehrstuhlvertretungen in Marburg und Leipzig sowie Rufen an die
Fachhochschule Jena (1992) und die Universität Leipzig (1993) seit dem
Sommersemester 1994 in Marburg. Im Jahre 2000 Ruf an die Universität
Karlsruhe. Seit 2007 Mitglied der Kommission zur Ermittlung der
Konzentration im Medienbereich (KEK).Schwerpunkte seiner Forschung und Lehre bilden das Bürgerliche Recht, das Handels- und Wirtschaftsrecht, das internationale Privatrecht, die Rechtsvergleichung sowie vor allem das Urheber- und Medienrecht. Professor Gounalakis hat zahlreiche Veröffentlichungen vorzuweisen, u.a. Handbuch des Unterrichtsrechts (1988); Kabelfernsehen im Spannungsfeld von Urheberrecht und Verbraucherschutz (1989); The Service Area Principle in the Framework of Cable Television (1995); Ehre, Meinung und Chancengleichheit im Kommunikationsprozess (1998); Das Signaturgesetz (1999); Werbung im Internet (1999); Privacy and the Media (2000); Funktionsauftrag und wirtschaftliche Betätigung des ZDF (2000); Urhebervertragsrecht (2001); Persönlichkeitsschutz im Internet (2002); Konvergenz der Medien (2002); Kabelweiterleitung und urheberrechtliche Vergütung (2003); Elektronische Kopien für Unterricht und Forschung (§ 52 a UrhG) im Lichte der Verfassung (2003); Rechtshandbuch Electronic Business (2003); Elektronische Handelsplattformen für Unternehmen am Beispiel von T-Mart (2005); Wirtschaftliche Kooperation bayerischer Hörfunkanbieter (2005); Embryonenforschung und Menschenwürde (2006); Medienkonzentrationsrecht (2008).
Professor Gounalakis hat mehrfach Lehr- und Forschungsaufenthalte an ausländischen Universitäten wahrgenommen. Er ist der Erasmus- und Magisterbeauftragte des Fachbereichs und betreut die ausländischen und deutschen Magisterstudenten. Professor Gounalakis ist Mitbegründer und Direktor der Forschungsstelle für Medienrecht und Medienwirtschaft am Fachbereich. Kontakt zur Praxis hält er, indem er mit der Rechtsanwaltsgesellschaft Wilkinson, Barker, Knauer, Leitermann kooperiert.

