Den Studierenden der SBWL „Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ stehen nach Abschluss ihres Hochschulstudiums vielfältige und interessante zukünftige Tätigkeitsfelder sowie ein attraktiver Arbeitsmarkt offen. Ob der Berufseinstieg in einer kleinen oder mittelständischen Steuerberatungskanzlei oder in einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen soll, in jedem Falle ist mit dem erfolgreichen Absolvieren der SBWL am Lehrstuhl von Herrn StB Prof. Dr. Michael Wehrheim der Grundstein für den Karrierestart in einem steuerlichen Umfeld gelegt. Aber auch diejenigen, die sich nicht eindeutig auf das Berufsfeld Steuerberater/Wirtschaftsprüfer festlegen wollen, erhöhen ihre Arbeitsmarktchancen z.B. bei Unternehmensberatungen, Banken und Versicherungen, sofern sie steuerliche Kenntnisse nachweisen können.
Um später allerdings als Steuerberater tätig werden zu dürfen, schreibt das Steuerberatungsgesetz (StBerG) zudem explizit das erfolgreiche Ablegen der Steuerberaterprüfung vor. Somit ist der Abschluss des Studiums an der Philipps-Universität Marburg nicht die letzte Hürde, die es auf dem Weg in den Berufsstand eines Steuerberaters zu überwinden gilt. Für Absolventen eines rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern ist vor der Zulassung zur Steuerberaterprüfung gemäß § 36 StBerG eine sich an das Hochschulstudium anschließende zweijährige praktische Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern zu absolvieren. Erst im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an der Steuerberaterprüfung, die aus einem schriftlichen und mündlichen Teil besteht.
Bestrebungen des Verbandes der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft, einzelne Klausuren im Rahmen der Steuerberaterprüfung anerkannt zu bekommen, sofern die Studierenden an einem von einzelnen Hochschulen angebotenen „Tax Master“ teilgenommen haben, sind (zunächst) vom Bundesfinanzministerium abschlägig beschieden worden.

