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Fachschaft Wirtschaftswissenschaften
 
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Gremien


Hier findet ihr eine Übersicht über die verschiedenen Gremien und Ausschüsse in denen Mitglieder der Fachschaft Wirtschaftswissenschaften mitwirken.
Für nähere Informationen zu den Aufgaben in den verschiedenen Gremien könnt ihr euch gerne an die Fachschaft oder die einzelnen Gremienmitglieder wenden.
Über die aktuellen wichtigen Entscheidungen informieren wir euch über die Nachrichtenanzeige auf der Startseite.


 

  • Fachschaftsrat

  • Fachbereichsrat

  • Fachschaftenkonferenz (FSK)

  • Prüfungsausschuss

  • Studienausschuss

  • Berufungskommission

  • Studienparlament (Stupa)

  • Asta

  • Rechnungsprüfungsausschuss

  • Ältestenrat


 

Fachschaftsrat:


Der Fachschaftsrat besteht aus sieben gewählten Vertretern der Fachschaft Wirtschaftswissenschaften. Sie stellen die offizielle Vertretung der Fachschaft gegenüber anderen Uni-Organen dar. Innerhalb der Fachschaft folgen sie jedoch freiwillig dem Votum des Fachschafts-Plenums.


Fachbereichsrat:


Der Fachbereichsrat ist die Legislative auf Fachbereichsebene. In diesem Gremium sitzen neben den studentischen Vertretern auch Professoren und die wiss. Mitarbeiter. Hier werden wichtige Entscheidungen, beispielsweise über neue Berufungen von Professoren, die Ausgestaltung der Prüfungsordnung und neue Studiengänge getroffen. Zwar stellen die Studierende keine Mehrheit in diesem Gremium, jedoch können hier Probleme der Studierenden berichtet und über Lösungen offen gesprochen und diskutiert werden.


Fachschaftenkonferenz (FSK):


Die Fachschaftskonferenz entscheidet im Wesentlichen über die Verteilung der finanziellen Mittel, die für die Fachschaften bestimmt sind und betreibt Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem werden wichtige Themen, die die einzelnen Fachschaften betreffen diskutiert und ggf. Arbeitskreise gebildet.
Die FSK setzt sich aus Vertretern der verschiedenen Fachschaften der Uni-Marburg zusammen.

 

Ausschüsse



Prüfungsausschuss:


Der Prüfungsausschuss ist für die Anwendung der Prüfungsordnung zuständig. Sind Studierende der Meinung, dass eine abgelegte schriftliche oder mündliche Prüfung nicht den Regelungen der Prüfungsordnung entspricht, so kann ein Antrag bei der Ausschussvorsitzenden gestellt werden. Ist die Vorsitzende von dem Antrag mittelbar oder unmittelbar selbst betroffen, so kann man den Antrag auch an den Stellvertreter stellen, um Interessenkonflikte auszuschließen. Es wird dann geprüft, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Betrifft der Antrag eine kompliziertere Problemstellung, so wird er in den Prüfungsausschuss eingebracht, in welchem neben Professoren und Mitarbeitern auch zwei studentische Vertreter der Fachschaft sitzen. Lehnt der Prüfungsausschuss den Antrag mehrheitlich ab, so ist die nächste Instanz die Rechtsabteilung der Universität.


Studienausschuss:


In diesem Ausschuss wird im Detail über die Ausgestaltung der Studienordnung diskutiert und Vorschläge erarbeitet. Die Vorschläge werden dann dem Fachbereichsrat zur Abstimmung vorgelegt. In diesem Gremium sitzen neben Professoren und Mitarbeitern auch Vertreter der Fachschaft.



Berufungskommission:


Die Berufungskommission wird immer dann einberufen, wenn ein Lehrstuhl vakant wird. Dieses Gremium entwirft eine Stellenausschreibung, sichtet die Bewerbungen und lädt Bewerber zum Vorstellungsgespräch, meist in Form eines Vortrages, ein. Die studentischen Vertreter sind dafür zuständig, so viele Informationen wie möglich über die Bewerber bei anderen Fachschaften und im Internet zu sammeln. Es gilt dabei, den besten Dozenten für die Lehre zu finden. Die Vorschläge der Kommission werden dann dem Fachbereichsrat (s.o.) zur Abstimmung vorgelegt.

 

Organe


StuPa:


Das Studierendenparlament (StuPa) besteht aus 41 Parlamentariern die von allen Studierenden einmal im Jahr gewählt werden. Die wichtigste Aufgabe ist die Verteilung der nicht gerade unbedeutenden Geldmittel, welche dem Asta zustehen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass jeder Student zwei Fragen pro Sitzung an das Stupa stellt. Zwingende Voraussetzung ist allerdings, dass die Fragen einen Tag vorher schriftlich eingereicht wurden. Das Studierendenparlament wählt wiederum den Asta, den Rechnungsprüfungsausschuss, sowie zwei Mitglieder im Vorstand des Studierendenwerkes und den Ältestenrat.

 

AStA:


Der AStA wird vom Studierendenparlament beauftragt die laufenden Geschäfte zu führen, dabei ist er an dessen Beschlüsse, sowie an den Haushaltsplan gebunden. Der AStA hat eine eigene "Rechtspersönlichkeit" und kann daher rechtswirksame Geschäfte abschließen und sogar vor Gericht aktiv werden. Wichtige Organe des AStAs sind die verschiedenen Referate. Beispielsweise Hochschulpolitik, Verkehr (Semesterticket !) und Umwelt. Zusätzlich gibt es noch autonome (=unabhängige) Referate Beispielswiese das Ausländerreferat und Schwulenreferat, die sich selbst und ihre Finanzmittel weitgehend selbst verwalten.

Quelle/Link: www.asta-marburg.de



Rechnungsprüfungsausschuss (RPA):


Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Rechnungen der Studentenschaft vor Beschlussfassung des Studierendenparlamentes über die Entlastung des AStAs. Er erstattet dem Studierendenparlament einen schriftlichen Bericht.

 

Ältestenrat:

 

Der Ältestenrat ist sozusagen ein zusätzliches Kontrollgremium für den allgemeinen Studierendenausschuss(AStA) und das Studierendenparlament. Wenn entweder 10 Studenten, 1 StuPa Abgeordneter, 1 AStA Mitglied oder ein Fachschaftsratmitglied einen Antrag stellen, wird der Entscheidungsprozess angestoßen. Falls dies nichts nützt wäre dann die Rechtsabteilung der Uni die nächste Instanz.

Zuletzt aktualisiert: 26.03.2010 · Freundma

 
 
 
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