Gremien
Für nähere Informationen zu den Aufgaben in den verschiedenen Gremien könnt ihr euch gerne an die Fachschaft oder die einzelnen Gremienmitglieder wenden.
Über die aktuellen wichtigen Entscheidungen informieren wir euch über die Nachrichtenanzeige auf der Startseite.
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Fachschaftsrat
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Fachbereichsrat
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Fachschaftenkonferenz (FSK)
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Prüfungsausschuss
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Studienausschuss
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Berufungskommission
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Studienparlament (Stupa)
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Asta
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Ältestenrat
Fachschaftsrat:
Der Fachschaftsrat besteht aus sieben gewählten Vertretern der
Fachschaft Wirtschaftswissenschaften. Sie stellen die offizielle
Vertretung der Fachschaft gegenüber anderen Uni-Organen dar. Innerhalb
der Fachschaft folgen sie jedoch freiwillig dem Votum des
Fachschafts-Plenums.
Fachbereichsrat:
Der Fachbereichsrat ist die Legislative auf Fachbereichsebene. In
diesem Gremium sitzen neben den studentischen Vertretern auch
Professoren und die wiss. Mitarbeiter. Hier werden wichtige
Entscheidungen, beispielsweise über neue Berufungen von Professoren,
die Ausgestaltung der Prüfungsordnung und neue Studiengänge getroffen.
Zwar stellen die Studierende keine Mehrheit in diesem Gremium, jedoch
können hier Probleme der Studierenden berichtet und über Lösungen offen
gesprochen und diskutiert werden.
Fachschaftenkonferenz (FSK):
Die Fachschaftskonferenz entscheidet im Wesentlichen über die
Verteilung der finanziellen Mittel, die für die Fachschaften bestimmt
sind und betreibt Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem werden wichtige
Themen, die die einzelnen Fachschaften betreffen diskutiert und ggf.
Arbeitskreise gebildet.
Die FSK setzt sich aus Vertretern der verschiedenen Fachschaften der
Uni-Marburg zusammen.
Ausschüsse
Prüfungsausschuss:
Der Prüfungsausschuss ist für die Anwendung der Prüfungsordnung
zuständig. Sind Studierende der Meinung, dass eine abgelegte
schriftliche oder mündliche Prüfung nicht den Regelungen der
Prüfungsordnung entspricht, so kann ein Antrag bei der
Ausschussvorsitzenden gestellt werden. Ist die Vorsitzende von dem
Antrag mittelbar oder unmittelbar selbst betroffen, so kann man den
Antrag auch an den Stellvertreter stellen, um Interessenkonflikte
auszuschließen. Es wird dann geprüft, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg
hat. Betrifft der Antrag eine kompliziertere Problemstellung, so wird
er in den Prüfungsausschuss eingebracht, in welchem neben Professoren
und Mitarbeitern auch zwei studentische Vertreter der Fachschaft
sitzen. Lehnt der Prüfungsausschuss den Antrag mehrheitlich ab, so ist
die nächste Instanz die Rechtsabteilung der Universität.
Studienausschuss:
In diesem Ausschuss wird im Detail über die Ausgestaltung der
Studienordnung diskutiert und Vorschläge erarbeitet. Die Vorschläge
werden dann dem Fachbereichsrat zur Abstimmung vorgelegt. In diesem
Gremium sitzen neben Professoren und Mitarbeitern auch Vertreter der
Fachschaft.
Berufungskommission:
Die Berufungskommission wird immer dann einberufen, wenn ein Lehrstuhl
vakant wird. Dieses Gremium entwirft eine Stellenausschreibung, sichtet
die Bewerbungen und lädt Bewerber zum Vorstellungsgespräch, meist in
Form eines Vortrages, ein. Die studentischen Vertreter sind dafür
zuständig, so viele Informationen wie möglich über die Bewerber bei
anderen Fachschaften und im Internet zu sammeln. Es gilt dabei, den
besten Dozenten für die Lehre zu finden. Die Vorschläge der Kommission
werden dann dem Fachbereichsrat (s.o.) zur Abstimmung vorgelegt.
Organe
StuPa:
Das Studierendenparlament (StuPa) besteht aus 41 Parlamentariern die
von allen Studierenden einmal im Jahr gewählt werden. Die wichtigste
Aufgabe ist die Verteilung der nicht gerade unbedeutenden Geldmittel,
welche dem Asta zustehen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass
jeder Student zwei Fragen pro Sitzung an das Stupa stellt. Zwingende
Voraussetzung ist allerdings, dass die Fragen einen Tag vorher
schriftlich eingereicht wurden. Das Studierendenparlament wählt
wiederum den Asta, den Rechnungsprüfungsausschuss, sowie zwei
Mitglieder im Vorstand des Studierendenwerkes und den
Ältestenrat.
AStA:
Der AStA wird vom Studierendenparlament beauftragt die laufenden
Geschäfte zu führen, dabei ist er an dessen Beschlüsse, sowie an den
Haushaltsplan gebunden. Der AStA hat eine eigene "Rechtspersönlichkeit"
und kann daher rechtswirksame Geschäfte abschließen und sogar vor
Gericht aktiv werden. Wichtige Organe des AStAs sind die verschiedenen
Referate. Beispielsweise Hochschulpolitik, Verkehr (Semesterticket !)
und Umwelt. Zusätzlich gibt es noch autonome (=unabhängige) Referate
Beispielswiese das Ausländerreferat und Schwulenreferat, die sich
selbst und ihre Finanzmittel weitgehend selbst verwalten.
Quelle/Link: www.asta-marburg.de
Rechnungsprüfungsausschuss (RPA):
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Rechnungen der Studentenschaft
vor Beschlussfassung des Studierendenparlamentes über die Entlastung
des AStAs. Er erstattet dem Studierendenparlament einen schriftlichen
Bericht.
Ältestenrat:
Der Ältestenrat ist sozusagen ein zusätzliches Kontrollgremium für den
allgemeinen Studierendenausschuss(AStA) und das Studierendenparlament.
Wenn entweder 10 Studenten, 1 StuPa Abgeordneter, 1 AStA Mitglied oder
ein Fachschaftsratmitglied einen Antrag stellen, wird der
Entscheidungsprozess angestoßen. Falls dies nichts nützt wäre dann die
Rechtsabteilung der Uni die nächste Instanz.

