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Mitglieder-Fördermanagement in Genossenschaftsbanken

- Analysen
- Erläuterungen
- Gestaltungsempfehlungen

aus ökonomischer, rechtlicher und steuerlicher Sicht

 

Genossenschaftliche Unternehmen sollten sich in ihrem Geschäftsbetrieb,
konkreter darin, mit wem und wie sie ihre Geschäfte betreiben, von allen
anderen Unternehmensformen differenzieren. Das fordern §1 Abs.1 GenG,
aber was praktisch noch bedeutsamer ist, insbesondere Markt und Wett-
bewerb. Denn wozu bräuchte es (noch) Genossenschaften (eGen), wenn
sie sich nicht von anderen Unternehmensformen in Theorie und Praxis
unterscheiden?Worin liegt aber konkret das Alleinstellungsmerkmal einer eG,
kommt esam Markt auch in Gestalt eines speziellen Geschäftsmodells
deutlich zum Ausdruck und – vor allem – ist es auch zukunftsfähig?
Letzteres wird künftig mehr und mehr von der Attraktivität einer Marke
abhängen. Also:Wohl dem, der sowohl ein Alleinstellungsmerkmal
als auch eine Marke hat!

Das Alleinstellungsmerkmal einer als eG verfassten Unternehmung, sei es
als Kreditinstitut (in Deutschland namentlich Volksbanken und Raiffeisen-
banken, Sparda-Banken, PSD-Banken), Wohnungsgenossenschaft oder
z.B.Gesundheitsversorger, ist freilich nicht wie häufig zu lesen, die Mit-
gliedschaft
oder der Förderauftrag.  „Mitgliedschaft“ findet sich bei jeder
Vereinigungsform (z. B. GbR, Verein, AG, GmbH, etc.), auch wenn biswei-
len – wie etwa bei der AG als Aktionär – anders bezeichnet. Ebenso ist
jeder Gesellschaftsform immanent, dass sie von den Mitgliedern zur Errei-
chung eines gemeinsamen Zweckes verfolgt wird. Was die eingetragene
Genossenschaft einzigartig macht, ist also nicht, dass sie Mitglieder und
schon deshalb auch Mitgliederförderung zu betreiben hat, sondern wie
die Mitgliederförderung bei ihr zu erfolgen hat, nämlich (zwingend) „durch
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb“ (§ 1 Abs.1 GenG). Es wird bei
einer Kreditgenossenschaft demzufolge weder genügen, z.B. Regionalför-
derung oder auch nur ganz allgemeine (Dritt-)Kundenförderung zu betrei-
ben, noch genügt eine Mitgliederförderung, die sich vollständig außerhalb
des gemeinsamen Geschäftsbetriebs bewegt. An Hand praktischer Beispie
le verdeutlicht: bei aller Vorteilhaftigkeit im Einzelnen, eine Genossen-
schaftsbank z.B. fördert ihre Mitglieder durch die Ausreichung von zins-
günstigen Krediten, nicht aber dadurch, dass sie den Mitgliedern eine
verbilligte Reise vermittelt. Eine Wohnungsgenossenschaft fördert primär
durch verbilligte Zurverfügungstellung von Wohnraum, nicht dadurch,
dass sie ihren Mitgliedern zum Einkauf beim örtlichen Einzelhändler Ra-
batte verschafft. Beides sind im engeren Sinne keine von der eG erbrach-
ten förderwirtschaftlichen Leistungen. Sie erfolgen nicht durch, sondern
nur anlässlich bzw. beiläufig des/eines gemeinschaftlichen Geschäfts-
betriebs. Soweit sie in der Praxis marketingmäßig als Mitgliederförderung
beworben werden, handelt es sich – streng genommen – um Fälle von
„Etikettenschwindel“.

Vor diesem Hintergrund hat das ifG Marburg im Herbst 2006 den Anstoß
zur Erarbeitung einer Studie im Rahmen eines Drittmittelprojekts gegeben.
Gemeinsame Auftraggeber sind der Genossenschaftsverband Frank-
furt e.V.
sowie die Volksbank Mittelhessen eG als Beispiel aus der
Praxis und sozusagen vor Ort. Die auftraggebenden Häuser haben die
Arbeiten des ifG Marburg im Rahmen einer Projektorganisation begleitet.
 
Die Studie endet im Kern mit der Empfehlung, die ursprüngliche und tradi-
tionelle Genossenschaftsidee wieder glaubwürdig und konsequent in die
Tat umzusetzen. Das wiederum heißt, das Mitglied im Rahmen eines um-
fassenden Mitglieder-Fördermangements so kompromisslos wie irgend
möglich als Ursprung und Ziel (gleichsam als A&O) aller Förderwirtschaft
zu begreifen und dabei nicht nur die wirtschaftlichen, sondern zugleich
die sozialen (einschließlich der emotionalen) Bedürfnisse der Mitglieder in
den Blick zu nehmen. Die dieser Empfehlung zugrunde liegenden Projekt-
ergebnisse sind in der vorliegenden Studie aus ökonomischer, rechtlicher
und steuerlicher Sicht zusammengefasst. Sie wird Anfang 2008 in den
Marburger Beiträgen zum Genossenschaftswesen veröffentlicht.Parallel
erfolgte bereits im Herbst 2007 die Veröffentlichung des steuerrecht-
lichen Teils in Form eines wissenschaftlichen Fachbeitrages in der Zeit-
schrift "Deutsches Steuerrecht" mit dem Titel „Sind Vorzugskonditionen
für Genossenschaftsmitglieder eine verdeckte Gewinnausschüttung?“
(DStR 42/2007, S. 1847 – 1852).

Bearbeitet wurde das Projekt von
Prof. Dr. Volker Beuthien,
Dr. Stephanie Hanrath,
Ref. iur. Rouven Kober,
Dr. Heinz-Otto Weber und
Dipl.-Kffr. Olha Zozulya

Zuletzt aktualisiert: 31.08.2009 · Stephanie Hanrath

 
 
 
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