Mitglieder-Fördermanagement in Genossenschaftsbanken
- Analysen
- Erläuterungen
- Gestaltungsempfehlungen
aus ökonomischer, rechtlicher und steuerlicher Sicht
Genossenschaftliche Unternehmen sollten
sich in ihrem Geschäftsbetrieb,
konkreter darin, mit wem und wie sie ihre Geschäfte betreiben, von
allen
anderen Unternehmensformen differenzieren. Das fordern §1 Abs.1
GenG,
aber was praktisch noch bedeutsamer ist, insbesondere Markt und
Wett-
bewerb. Denn wozu bräuchte es (noch) Genossenschaften (eGen),
wenn
sie sich nicht von anderen Unternehmensformen in Theorie und
Praxis
unterscheiden?Worin liegt aber konkret das Alleinstellungsmerkmal
einer eG,
kommt esam Markt auch in Gestalt eines speziellen
Geschäftsmodells
deutlich zum Ausdruck und – vor allem – ist es auch
zukunftsfähig?
Letzteres wird künftig mehr und mehr von der Attraktivität einer
Marke
abhängen. Also:Wohl dem, der sowohl ein
Alleinstellungsmerkmal
als auch eine Marke hat!
Das Alleinstellungsmerkmal einer als eG
verfassten Unternehmung, sei es
als Kreditinstitut (in Deutschland namentlich Volksbanken und
Raiffeisen-
banken, Sparda-Banken, PSD-Banken), Wohnungsgenossenschaft oder
z.B.Gesundheitsversorger, ist freilich nicht wie häufig zu lesen, die
Mit-
gliedschaft oder der Förderauftrag. „Mitgliedschaft“
findet sich bei jeder
Vereinigungsform (z. B. GbR, Verein, AG, GmbH, etc.), auch wenn
biswei-
len – wie etwa bei der AG als Aktionär – anders bezeichnet. Ebenso
ist
jeder Gesellschaftsform immanent, dass sie von den Mitgliedern zur
Errei-
chung eines gemeinsamen Zweckes verfolgt wird. Was die
eingetragene
Genossenschaft einzigartig macht, ist also nicht, dass sie
Mitglieder und
schon deshalb auch Mitgliederförderung zu betreiben hat, sondern
wie
die Mitgliederförderung bei ihr zu erfolgen hat, nämlich
(zwingend) „durch
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb“ (§ 1 Abs.1
GenG). Es wird bei
einer Kreditgenossenschaft demzufolge weder genügen, z.B.
Regionalför-
derung oder auch nur ganz allgemeine (Dritt-)Kundenförderung zu
betrei-
ben, noch genügt eine Mitgliederförderung, die sich vollständig
außerhalb
des gemeinsamen Geschäftsbetriebs bewegt. An Hand praktischer
Beispie
le verdeutlicht: bei aller Vorteilhaftigkeit im Einzelnen, eine
Genossen-
schaftsbank z.B. fördert ihre Mitglieder durch die Ausreichung von
zins-
günstigen Krediten, nicht aber dadurch, dass sie den Mitgliedern
eine
verbilligte Reise vermittelt. Eine Wohnungsgenossenschaft fördert
primär
durch verbilligte Zurverfügungstellung von Wohnraum, nicht
dadurch,
dass sie ihren Mitgliedern zum Einkauf beim örtlichen Einzelhändler
Ra-
batte verschafft. Beides sind im engeren Sinne keine von der eG
erbrach-
ten förderwirtschaftlichen Leistungen. Sie erfolgen nicht durch,
sondern
nur anlässlich bzw. beiläufig des/eines gemeinschaftlichen
Geschäfts-
betriebs. Soweit sie in der Praxis marketingmäßig als
Mitgliederförderung
beworben werden, handelt es sich – streng genommen – um Fälle
von
„Etikettenschwindel“.
Vor diesem Hintergrund hat das ifG
Marburg im Herbst 2006 den Anstoß
zur Erarbeitung einer Studie im Rahmen eines Drittmittelprojekts
gegeben.
Gemeinsame Auftraggeber sind der Genossenschaftsverband
Frank-
furt e.V. sowie die Volksbank Mittelhessen eG als Beispiel
aus der
Praxis und sozusagen vor Ort. Die auftraggebenden Häuser haben
die
Arbeiten des ifG Marburg im Rahmen einer Projektorganisation
begleitet.
Die Studie endet im Kern mit der Empfehlung, die ursprüngliche und
tradi-
tionelle Genossenschaftsidee wieder glaubwürdig und konsequent in
die
Tat umzusetzen. Das wiederum heißt, das Mitglied im Rahmen eines
um-
fassenden Mitglieder-Fördermangements so kompromisslos wie irgend
möglich als Ursprung und Ziel (gleichsam als A&O) aller
Förderwirtschaft
zu begreifen und dabei nicht nur die wirtschaftlichen, sondern
zugleich
die sozialen (einschließlich der emotionalen) Bedürfnisse der
Mitglieder in
den Blick zu nehmen. Die dieser Empfehlung zugrunde liegenden
Projekt-
ergebnisse sind in der vorliegenden Studie aus ökonomischer,
rechtlicher
und steuerlicher Sicht zusammengefasst. Sie wird Anfang 2008 in
den
Marburger Beiträgen zum Genossenschaftswesen
veröffentlicht.Parallel
erfolgte bereits im Herbst 2007 die Veröffentlichung des
steuerrecht-
lichen Teils in Form eines wissenschaftlichen Fachbeitrages in der
Zeit-
schrift "Deutsches Steuerrecht" mit dem Titel „Sind
Vorzugskonditionen
für Genossenschaftsmitglieder eine verdeckte
Gewinnausschüttung?“
(DStR 42/2007, S. 1847 – 1852).
Bearbeitet wurde das Projekt von
Prof. Dr. Volker Beuthien,
Dr. Stephanie Hanrath,
Ref. iur. Rouven Kober,
Dr. Heinz-Otto Weber und
Dipl.-Kffr. Olha Zozulya

