Direkt zum Inhalt
 
 
Bannergrafik (Völkerkunde)
 
  Startseite  
 

magisterlogo
Die Marburger Völkerkunde (Ethnologie) war Anfang der 70er Jahre die erste in Deutschland, die vom alten Promotionsstudium auf das damals neue Magistersystem umstieg. 2004 war sie wiederum eine der ersten, die das nun altgewordene Magistersystem aufgab und auf das neue Bologna-System (Bachelor und Master) umstieg.

Neueinschreibungen im Magisterhauptfach Völkerkunde sind daher seit dem Wintersemester 2004/2005 nicht mehr möglich!


 

Aktuelles zum Magister Völkerkunde


Achtung: Neueinschreibungen im Magisterhauptfach Völkerkunde sind seit dem Wintersemester 2004/2005 nicht mehr möglich!

 

Das Lehrangebot für Magister-Studierende im SoSe 2012 kann hier als PDF heruntergeladen werden.


 

Formalia und Anforderungen Magister Völkerkunde


Achtung:
keine Neueinschreibungen mehr möglich [nur Nebenfächer]. Seit dem Wintersemester 2004/2005 kann sich nur noch in den Bachelor Vergleichende Kultur- und Religionswissenschaften oder Master Kultur- und Sozialanthropologie eingeschrieben werden. 

 

Studienvoraussetzungen

in der Regel das Abitur, Sprachkenntnisse

Unbedingte Voraussetzung für das Völkerkunde-Studium:

  • Zwei Fremdsprachen schon bei Beginn des Studiums, nachzuweisen spätestens bis zur Zwischenprüfung, und zwar durch das Abiturszeugnis (Abschlussnote mindestens ausreichend) oder durch vergleichbare und von der Universität anerkannte Nachweise (z.B. Volkshochschule/Uni-Sprachprüfungen).
  • Darüber hinaus wird die Erlernung mindestens einer weiteren, und zwar nicht-indoeuropäischen Fremdsprache dringend empfohlen.

Wer nur Englisch als einzige Fremdsprache wirklich beherrscht, kann einen anständigen Studienabschluss in Völkerkunde vergessen. Etwa 90 % der Fachliteratur ist nicht auf Deutsch verfasst (sondern hauptsächlich auf Englisch und Französisch, in geringerem Umfang auf Spanisch, Portugiesisch und Russisch, sowie in zahlreichen weiteren Sprachen). Versuche, durch hartnäckige Ignoranz der Landessprache Deutsch oder Englisch durchsetzen zu wollen ("Ballermann-Modell"), sind nicht das ethnologische Modell. Will man sich bspw. näher mit einer Region Afrikas befassen, muss man deren Staatssprache (meist Arabisch, Englisch, oder Französisch) ebenso verstehen wie die jeweilige afrikanische Regionalsprache. Für Lateinamerika ist mindestens die Kenntnis des Spanischen (bzw. für Brasilien des Portugiesischen) nötig. Sinnvoll ist auch, mindestens eine indianische Sprache zu lernen.

Verlauf des Studiums

Themengebiete:

Im Studium soll etwa gleichmäßig auf folgende Aspekte geachtet werden:

  1. Kenntnis allgemeiner völkerkundlicher Theorien und Methoden, die auf unterschiedliche Regionen und Themen Anwendung finden.
  2. Spezialisierung auf jeweils einen bestimmten Kulturraum (z.B. Südamerika oder Ozeanien). Neben dem Gebiet, mit dem man sich besonders eingehend befasst, sollte man sich, wenn auch weniger intensiv, mit weiteren Bereichen befassen.
  3. Kenntnis mehrerer regionübergreifender Sachthemen (z.B. Religionsethnologie, Kunstethnologie, Medizinethnologie).


Referate und Hausarbeiten sollten vor allem im Grundstudium auf verschiedene Regional- bzw. Sachthemen verteilt werden, um einen umfassenden Einblick in die Völkerkunde zu erhalten und zu verschiedenen Fragestellungen intensiver gearbeitet zu haben.

Grund- und Hauptstudium:

"Regelstudienzeit" (Ideal-Ablauf, Höchstförderzeit nach BAFöG): 9 Semester = Grundstudium 4 Semester, Hauptstudium etwa 3 1/2 Semester, Prüfungsphase 1 1/2 Semester.
Im Grundstudium sollte ein allgemeiner Einblick in die Völkerkunde erlangt werden. Es ist empfehlenswert, Seminare zu verschiedenen Schwerpunkten zu besuchen, z.B. auch Ozeanien als Region oder Kunstethnologie als Sachthema, und sich nicht speziell auf ein Gebiet zu beschränken. Auch sollte man sich ein grundlegendes Wissen über unterschiedliche Theorien, z.B. Funktionalismus, Strukturalismus und verschiedene aktuell diskutierte ethnologische Ansätze aneignen. Neben dem Studium ist es von Anfang an vorteilhaft, Ausstellungen zu besuchen, um die unterschiedlichen Ausstellungskonzepte von Museen kennenzulernen, oder Vorträge zu besuchen. Nicht nur die universitätsinterne Völkerkunde, sondern auch ihr gesellschaftliches Auftreten ist wissenschaftlich relevant.
Am Ende des Grundstudiums soll ein Überblick über die Fachgeschichte da sein, und genaue Kenntnis der völkerkundlichen Kerndaten zu mindestens einer nicht-mitteleuropäischen Kultur.
Im Hauptstudium sollte man sich, auf Grundlage des breitgefächerten Allgemeinwissens und den eigenen Interessen entsprechend, auf ein Fachgebiet spezialisieren. Die Grundkenntnisse können nun durch Seminare und Eigenarbeit gezielt vertieft werden.
Während des Hauptstudiums sollte man sich auch schon früh Gedanken zur Magisterarbeit machen und deren Thematik eingrenzen. Die Magister-Arbeit wird am Ende des Studiums geschrieben und umfasst ca. 100 Seiten. Sie bildet neben den Prüfungen den Abschluss des Studiums und soll die Fähigkeit zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten zeigen.

Studienleistungen

Begriffserklärung:

Veranstaltungsarten:

  • In einem Seminar bzw. einer Übung wird ein größerer Themenkomplex behandelt, wobei in den jeweiligen Sitzungen ein Thema oder eine Fragestellung, meist in Verbindung mit einem Referat, gesondert besprochen und diskutiert wird.
  • In einer Übung werden Arbeitsweisen eingeübt, z.B. "Wie richte ich eine Ausstellung ein?".
  • In einer Vorlesung werden größere Zusammenhänge und Überblickswissen vermittelt.
  • Daneben gibt es in Marburg die Gelegenheit, Museumsübungen zu besuchen. Die Philipps-Universität besitzt eine eigene Völkerkundliche Sammlung. Hier kann man bisher noch nicht untersuchte Gegenstände nach selbständiger Arbeit und Nachforschungen beschreiben und in den kulturellen Kontext eingliedern. Dazu gibt es die Möglichkeit, an Ausstellungen mitzuarbeiten und das Ausstellungskonzept mitzugestalten.

 

Belegen und Scheine erwerben:

  • Semesterwochenstunden (SWS) meint die wöchentlichen Unterrichtsstunden (1 SWS=45 Zeitminuten) während eines Semesters, die in Lehrveranstaltungen verbracht werden. Ein Seminar dauert normalerweise 90 Zeitminuten, d.h. zwei Semesterwochenstunden. Die Veranstaltungen, an denen man während eines Semesters teilgenommen hat, werden am Ende des Semesters auf den Belegbögen eingetragen. Die Belegbögen sind im Studentensekretariat zu erhalten. Sie dienen als Nachweis für die erbrachten Leistungen im Studium und werden für die Meldung zu den Zwischen- und Abschlußprüfungen verlangt. Werden in einem Semester 7 Seminare und 1 einstündige Vorlesung besucht, sind das insgesamt 15 SWS (7 Seminare = 14 SWS, 1 Vorlesung = 1 SWS).
  • Scheine: Nachweise erfolgreicher Referate, Hausarbeiten oder Exkursionen. Scheine können über ein Referat (ein mündlicher, 15-minütiger Vortrag, ein Thesenpapier und eine 10-seitige schriftliche Arbeit, alle pünktlich zum Referatstermin) erlangt werden oder über eine Hausarbeit (20 Seiten schriftliche Arbeit). Durch Objektbeschreibungen oder die Mitarbeit an einer Ausstellung mit entsprechend schriftlicher Leistung kann man den geforderten Museumsschein erhalten. Exkursionsscheine erhält man bei der Teilnahme an einer vom Fachgebiet organisierten Exkursion nach Ablieferung eines 5 Seiten langen Exkursionsberichtes.

 

1. Hauptfach Völkerkunde

1.1 Grundstudium des Hauptfaches Völkerkunde:

Beleg von mindestens 34 SWS, darunter jedenfalls:

  • Zwei Veranstaltungen im Bereich Theoriethemen, Grundstudium,
  • drei Veranstaltungen im Bereich Regionalthemen, Grundstudium,
  • zwei Veranstaltungen im Bereich Sachthemen, Grundstudium,
  • eine Museumsübung,
  • eine Exkursion.

Dabei müssen mindestens 5 Scheine gemacht werden:

  • Ein Schein im Bereich Theoriethemen, Grundstudium,
  • ein Schein im Bereich Regionalthemen, Grundstudium,
  • ein Schein im Bereich Sachthemen, Grundstudium,
  • ein Museumsschein,
  • ein Exkursionsschein.

Nach Abschluss des Grundstudiums (frühestens 3. Semester), d.h. wenn man alle Leistungen des Grundstudiums erbracht hat (5 Scheine, 34 SWS), findet eine Zwischenprüfung statt. Davor müssen die Studienleistungen (Scheine, Belegbögen) bei der Studienberatung vorgelegt werden.

Achtung: Für alle Zwischen- und Abschlussprüfungen sind die Zulassungsformulare rechtzeitig bis zu bestimmten Terminen (Aushänge beachten!!) zu besorgen. Dazu gehören auch die Bereitschaftserklärungen der Gutachter und der Prüfer. Bei der Anmeldung müssen diese Formulare sowie die Scheine, das Studienbuch und die ausgefüllten Belegbögen vorliegen.

1.2 Hauptstudium des Hauptfaches Völkerkunde:

Beleg von mindestens 34 SWS, darunter jedenfalls:

  • Ein Oberseminar im Bereich Theoriethemen,
  • ein Seminar im Bereich Sachthemen, Hauptstudium,
  • eine Museumsübung (Hauptstudium),
  • eine Exkursion.
  • Ferner:
    • zwei weitere Veranstaltungen aus dem Theoriebereich,
    • eine aus dem Bereich Regionalthemen,
    • eine aus dem bereich Sachthemen.

Dabei müssen mindestens 4 Scheine gemacht werden:

  • Ein Oberseminarschein im Bereich Theoriethemen,
  • ein Schein im Bereich Sachthemen, Hauptstudium,
  • ein Museumsschein (Hauptstudium),
  • ein Exkursionsschein.

 

2. Nebenfach Völkerkunde im Magisterstudiengang

2.1 Grundstudium des Nebenfaches Völkerkunde:

Beleg von mindestens 22 SWS, darunter jedenfalls:

  • Eine Einführung im Bereich Regionalthemen, Grundstudium,
  • eine Museumsübung.
  • Ferner:
    • Eine weitere Veranstaltung aus dem Bereich Regionalthemen
    • eine Veranstaltung aus dem bereich Sachtemen

Dabei müssen mindestens 2 Scheine gemacht werden:

  • Ein Schein im Bereich Regionalthemen, Grundstudium,
  • ein Museumsschein.

 

2.2 Hauptstudium des Nebenfaches Völkerkunde:

Beleg von mindestens 12 SWS, darunter jedenfalls:

  • Eine Veranstaltung im Bereich Theoriethemen,
  • eine Veranstaltung im Bereich Sachthemen.
  • Ferner:
    • Eine Veranstaltung aus dem Theoriebereich,
    • eine Veranstaltung aus dem Bereich Regionalthemen

Dabei müssen mindestens 2 Scheine gemacht werden:

  • Ein Schein im Bereich Theoriethemen,
  • ein Schein im Bereich Sachthemen.

 

3. Nebenfach Völkerkunde im Diplomstudiengang

Für Studierende mit einem Hauptfach im Fachbereich 03 und der Geographie gelten die Anforderungen der jeweiligen Diplomstudienordnung. Für alle anderen Studiengänge müssen spezielle Sonderregelungen getroffen werden, sofern die Fächerkombination überhaupt möglich ist.

 

Prüfungen

1. Hauptfach Völkerkunde:

1.1 Zwischenprüfung des Hauptfaches Völkerkunde:

30-minütige mündliche Prüfung:

  • 1 Thema aus dem Bereich Theorie (dabei nachzuweisen: Fähigkeit eines Überblicks über die Fachgeschichte),
  • 1 Thema wahlweise Regional- oder Sachbereich.

1.2 Magisterprüfung des Hauptfaches Völkerkunde:

  • Verfassen der Magisterarbeit
  • Schriftliche Klausur von 4 Stunden
  • Mündliche Prüfung von einer Stunde:
    • 2 Theoriethemen,
    • 1 Regionalthema,
    • 2 Sachthemen.
    • In der Prüfung insgesamt nachzuweisen: Überblick über die Theorien der Völkerkunde, genaue Kenntnis der neueren Theorien insbes. der letzten zehn Jahre

 

2. Nebenfach Völkerkunde im Magisterstudiengang:

2.1 Zwischenprüfung des Magisternebenfachs Völkerkunde:

30-minütige mündliche Prüfung: Ein Thema aus dem Bereich Theorie, und ein Thema Regionalbereich.

2.2 Magister-Nebenfachprüfung:

  • Schriftliche Klausur von 4 Stunden
  • Mündliche Prüfung von einer Stunde (2 Theoriethemen, 1 Regionalthema, 2 Sachthemen).


3. Nebenfach Völkerkunde im Diplomstudiengang

Es gelten die Anforderungen der jeweiligen Diplom-Studienordnung des Hauptfaches.

Das Nebenfach - interessante Möglichkeiten oder die Qual der Wahl?

Für das Hauptfach Völkerkunde (Magister-Studiengang) werden zusätzlich zwei Nebenfächer bzw. ein weiteres Hauptfach von der Studienordnung gefordert. Letzteres ermöglicht ein intensives Einarbeiten in das Fach, zwei Nebenfächer hingegen geben einen Einblick in vielleicht zwei grundverschiedene Fächer und können das Völkerkunde-Studium ergänzen. Ein großes Fächerangebot verlangt hier nach einer Auswahl. Alle Magister-Studiengänge und einige andere Fächer stehen offen.
Folgende Nebenfächer werden häufig studiert: Sprachen (insbes. Romanistik), Gesellschaftswissenschaften (Religionsiwssenschaft, Europ. Ethnologie, Politikwissenschaft, Soziologie), Geographie, NDL und Medienwissenschaft. Sie sollten ggfs. im ersten Semester in verschiedene Fächer "hineinschnuppern".
Die Anforderungen der Studiengänge sind bei der jeweiligen Fachstudienberatung zu erfragen. Die Scheinanforderungen und Semesterwochenstunden für zwei Nebenfächer entsprechen ungefähr denen eines weiteren Hauptfaches.
Die Auswahl sollte den persönlichen Interessen und Neigungen entsprechen. Eine Nebenfachkombination mit gesicherten Berufsmöglichkeiten gibt es nicht. Daher sollte man versuchen, für sich selbst eine sinnvolle und interessante Fachzusammenstellung zu finden, wobei spätere Berufschancen nicht ganz außer acht gelassen werden sollten.

 

 

Studienordnung Magister Völkerkunde

Vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 HHG in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374) am 13.06.2001 in 2. Lesung beschlossen. Diese Studienordnung gilt in Verbindung mit der gemeinsamen Ordnung für die Magisterprüfung vom 15.11.2000 (St.Anz. 6/2001, S. 522ff.) bis zur Veröffentlichung der vom Hessichen Ministerium für Wissenschaft und Kunst genehmigten Fassung.
 

§ 1 Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der gemeinsamen Ordnung für die Magisterprüfung der Fachbereiche Gesellschaftswissenschaften und Philosophie, Evangelische Theologie, Geschichte und Kulturwissenschaften, Germanistik und Kunstwissenschaften, Fremdsprachliche Philologien sowie Geographie der Philipps-Universität Marburg vom 15. November 2000 (StAnz.6/2001, S. 522ff) - Magisterprüfungsordnung - Ziel, Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums im Hauptfach und im Nebenfach Völkerkunde mit dem Abschluss "Magistra Artium/Magister Artium (M.A.)".
 
§ 2 Studiendauer
Der Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Philosophie stellt mit dieser Studienordnung sicher, dass Studierende, die über die Kenntnisse gemäß § 4 verfügen, in acht Semestern das Lehrangebot erhalten, um sich zur Magisterprüfung melden zu können. Teile des achten Semesters und das neunte Semester sind der Anfertigung der Magisterarbeit und der Ablegung von Fachprüfungen gewidmet. Die Regelstudienzeit erstreckt sich auf viereinhalb Jahre.
 
§ 3 Studienbeginn
Das Studium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden.

§ 4 Studienvoraussetzungen

(1) Nachweis allgemeiner Studienvoraussetzungen:
Voraussetzung für die Immatrikulation im Magisterhauptfach Völkerkunde ist in der Regel das Abitur oder eine durch Rechtsvorschrift oder vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst bzw. vom Hessischen Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung.

(2) Nachzuweisende Sprachkenntnisse:
Das Studium der Völkerkunde erfordert ausreichende Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, die zum Arbeiten mit entsprechender Fachliteratur befähigen. Der Nachweis dieser Sprachkenntnisse erfolgt durch:
  1. das Abiturszeugnis oder entsprechende Schulzeugnisse, wobei die Benotung nicht schlechter als "ausreichend" ("vier") bzw. 5 Punkte sein darf, oder
  2. Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse im Umfang von mindestens 120 Stunden Unterricht an deutschen oder ausländischen Universitäten, oder
  3. universitäre Fachgutachten bzw. universitäre Lektorenprüfungen über durch Aus-landsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder Selbststudium erworbene Sprachkennt-nisse, oder
  4. VHS-Zertifikate, d.h. ein Zertifikat über einen erfolgreich mit staatlicher Abschlussprüfung abgeschlossenen Lehrgang an einer Volkshochschule (in Hessen gemäß Erlass des Hessischen Kultusministers v. 1.11.1977).

Im Fall der klassischen Sprachen Latein oder Altgriechisch ist der Nachweis entweder durch das Abiturzeugnis oder durch das Bestehen der Ergänzungsprüfung nach der Verordnung über die Ergänzungsprüfung im Lateinischen und Griechischen vom 3. Mai 1998 (ABl. S. 394) zu erbringen.
Die Sprachkenntnisse sollen bei Studienbeginn vorhanden sein und spätestens bis zur Zwischenprüfung nachgewiesen werden.

§ 5 Ziel und Inhalt des Studiums

(1) Ziel und Inhalt des Hauptfachstudiums der Völkerkunde:
Das Studium der Völkerkunde vermittelt fachwissenschaftliche Kenntnisse über nationen-übergreifende kulturelle Phänomene, einzelne (insbes. außereuropäische) Kulturen und deren Objektivationen in speziellen Sachgebieten, sowie über die Wissenschaftsgeschichte des Faches einschließlich aktueller Theorien. Studierende werden mit Fragestellungen, Methoden und Forschungsergebnissen des Faches vertraut gemacht.

Das Studium der Völkerkunde soll Fähigkeiten vermitteln, den aus der eigenen Kultur erwachsenen Standpunkt zu relativieren, Verhaltensweisen von Menschen aus anderen Kulturen besser zu verstehen und interkulturelle Missverständnisse aufzudecken. Darüber hinaus sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, zu zentralen Fragestellungen des Faches eigenständige Positionen zu entwickeln, seine Theorien und Methoden auf ihren jeweiligen Arbeitsbereich anzuwenden und eigenverantwortlich empirische Forschungen zu betreiben.

(2) Ziel und Inhalt des Nebenfachstudiums der Völkerkunde:
Das Studium der Völkerkunde im Magister-Nebenfach vermittelt allgemeine völkerkundliche Kenntnisse über außereuropäische Kulturen und über spezielle Sachgebiete sowie die wichtigsten völkerkundlichen Theorien im Sinne von oben § 5 (1), sowie die Fähigkeit, völkerkundliche Fragestellungen und Arbeitsmethoden mit denen des jeweiligen Hauptfachs zu verbinden.

(3) Bereiche des Studiums der Völkerkunde:
Das Studium des Magister-Haupt- und -Nebenfachs Völkerkunde gliedert sich im Grund- wie im Hauptstudium in drei Bereiche:
  1. Theoriethemen: Allgemeine völkerkundliche Theorien und Methoden, die auf unterschiedliche Regionen und Themen Anwendung finden.
  2. Sachthemen: Regionenübergreifende Themen (z.B. Religionsethnologie, Kunstethnologie), die eine allgemeine und aktuelle Relevanz haben.
  3. Regionalthemen: Kulturelle Merkmale einzelner nicht-mitteleuropäischer Kulturen.
Die Völkerkunde in Marburg legt einen Schwerpunkt auf die mit der Völkerkundlichen Sammlung der Philipps-Universität verbundene Museumsethnologie. So ist es ein Studienziel, Aufnahme, Dokumentation, Klassifikation und Interpretation der materiellen Kultur fremder Gesellschaften zu erlernen.


Die einzelnen Lehrveranstaltungen sind (mit Ausnahme allgemeiner Überblicks-Einführungen in das Fach) jeweils einem der drei Bereiche a.-c., bzw. der Museumsethnologie zugeordnet.


§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums im Hauptfach

(1) Studienabschnitte:
Das Studium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde gliedert sich in das Grundstudium von 34 Semesterwochenstunden (SWS) und das Hauptstudium von 34 SWS. Dieser Stundenaufwand umfasst den Bereich der für den erfolgreichen Abschluss notwendigen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich. Es steht den Studierenden frei und ist ihnen angeraten, nach freier Wahl ihr Studium durch weitere völkerkundliche Lehrveranstaltungen zu vertiefen.
Das Grundstudium erstreckt sich über 4 Semester und schließt mit der Zwischenprüfung ab. Das Hauptstudium erstreckt sich einschließlich der Prüfungszeit über 5 Semester und schließt mit der Magisterprüfung ab.

(2) Grundstudium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde:
Das Grundstudium des Magister-Hauptfachs soll folgende Grundkenntnisse vermitteln:
  • Selbständiges und kritisches wissenschaftliches Arbeiten mit fachspezifischer Literatur sowie fachspezifischen Daten und Hilfsmitteln;
  • Überblick über Gegenstand, Umfang, Geschichte, Theorien, Techniken, Methoden und aktuelle Fragestellungen des Faches;
  • Überblick über die systematischen Teilgebiete der Völkerkunde (z.B. Verwandtschaftsethnologie, Rechtsethnologie, Wirtschafts- und Religionsethnologie):
  • Einblick in die regionalen Teilgebiete der Völkerkunde.

Das Grundstudium des Magister-Hauptfachs umfasst Pflicht-/Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 34 SWS.
Die Pflichtveranstaltungen im Umfang von 10 Semesterwochenstunden sind:
  • eine Lehrveranstaltung des Studienbereiches Theoriethemen, Grundstudium;
  • eine Lehrveranstaltung des Studienbereiches Sachthemen, Grundstudium;
  • eine Lehrveranstaltung des Studienbereiches Regionalthemen, Grundstudium;
  • eine Museumsveranstaltung;
  • eine Exkursion.

Die Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 24 SWS erstrecken sich auf weitere völkerkundliche Lehrveranstaltungen des Grundstudiums aus den o.g. Bereichen Theoriethemen, Sachthemen und Regionalthemen. Hinzu kommen 4 SWS nach freier Wahl, davon 2 aus dem Studienbereich Regionalthemen, 1 aus dem Studienbereich Theoriethemen, 1 aus dem Studienbereich Sachthemen.
Den Studierenden im Grundstudium wird darüber hinaus empfohlen, in einem praxisorientierten Praktikum Erfahrungen mit völkerkundlichen Arbeitsbereichen zu machen. Das Praktikum kann mit zwei SWS nach freier Wahl des Studienbereichs Regionalthemen veranschlagt werden und ist mit einem Abschlussbericht von ca. 20 Seiten nachzuweisen, in dem Erfahrungen und Ergebnisse des Praktikums reflektiert werden.

(3) Hauptstudium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde:
Im Hauptstudium der Völkerkunde sollen die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft und erweitert werden. Neben den für das Grundstudium erwähnten Zielen ist im Hauptstudium der Nachweis selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erforderlich, die im Rahmen von Seminaren mit mündlich und schriftlich auszuarbeitenden Referaten und Hausarbeiten einzuüben ist.
Das Hauptstudium des Magister-Hauptfachs umfasst Pflicht-/Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 34 SWS.
Die Pflichtveranstaltungen im Umfang von 8 Semesterwochenstunden sind:
  • ein Oberseminar zu zentralen methodischen Fragen des Faches (Bereich Theoriethemen);
  • ein Seminar zu methodisch relevanten Zentralthemen des Faches (Bereich Sachthemen, Hauptstudium);
  • eine Museumsveranstaltung (Hauptstudium);
  • eine Exkursion.

Spezialisierte Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 26 Semesterwochenstunden bieten die Möglichkeit der Schwerpunktbildung (z.B. spezielle Themen der theoretischen oder vergleichenden Völkerkunde, aber auch Spezialisierung auf eine Kultur oder ein Sachthema) und damit die Grundlage für die Magisterarbeit. Hinzu kommen 4 SWS nach freier Wahl, davon 2 aus dem Studienbereich Theoriethemen, 1 aus dem Studienbereich Regionalthemen, 1 aus dem Studienbereich Sachthemen.
Die Teilnahme an Veranstaltungen des Hauptstudiums beginnt frühestens in dem Semester, in dem das Grundstudium mit der Zwischenprüfung abgeschlossen wird. Es ist nicht möglich, im gleichen Semester Lehrveranstaltungen für das Grund- und für das Hauptstudium anzurechnen.

(4) Lehr- und Lernformen:
  1. Vorlesungen: In Vorlesungen werden in zusammenhängender Darstellung Grund- und Spezialwissen vermittelt sowie neueste Forschungsergebnisse und der jeweilige fachwissenschaftliche Diskussionsstand vorgestellt. Vorlesungen dienen i. Allg. als Anregung zum Selbststudium.
  2. Proseminare: Proseminare dienen der Einführung in die Methodik und Arbeitsweise sowie in die grundlegenden Problemstellungen des Faches anhand ausgewählter Themen, und vermitteln das für das Studium und die Forschungstätigkeit notwendige sachliche und inhaltliche Grundlagenwissen. Die Studierenden werden zur Erarbeitung erster eigener Beiträge (mündliche und schriftliche Referate, Hausarbeiten, Klausuren) angeleitet.
  3. Seminare: Seminare dienen der ausführlichen Diskussion spezieller Fragestellungen und Forschungsergebnisse des Faches sowie der Erörterung kontroverser wissenschaftlicher Positionen. Sie sind Lehrveranstaltungen, in denen bei der gemeinsamen Untersuchung wichtiger komplexer Fragestellungen selbständiges Arbeiten und die Darstellung von Ergebnissen erprobt sowie Methoden und aktuelle Forschungsergebnisse diskutiert werden. Die Teilnahme an einem Seminar setzt entsprechende Grundkenntnisse der Thematik sowie entwickelte Fähigkeiten in der Anwendung fachspezifischer Arbeitsmethoden voraus.
  4. Übungen: In Übungen werden die in Proseminaren, Seminaren oder Vorlesungen erworbenen Kenntnisse vertieft. Sie bieten den Studierenden die Möglichkeit, sich mit speziellen Fragen und Teilbereichen des Faches zu beschäftigen und spezielle wissenschaftliche Arbeitsmethoden kennen zu lernen.
    Eine Übung kann auch eine Einübung in die Methodik der Feldforschung auf einer mindestens 10tägigen Exkursion einschließen.
  5. Tutorien: Tutorien werden von fortgeschrittenen und durch herausragende Studienleistungen ausgezeichneten Studierenden unter Aufsicht eines Universitätsprofessors durchgeführt. Sie sollen in Begleitung einer Lehrveranstaltung desselben in Arbeitstechniken und Grundlagen des Faches einüben.
  6. Kolloquien: Kolloquien bieten die Möglichkeit, in einem begrenzten Kreis von Fortgeschrittenen eigene Beiträge vorzustellen.
  7. Exkursionen: Exkursionen dienen dem kennen Lernen von Museen/Sammlungen mit ihren ausstellungsdidaktischen Problemen und Konzeptionen, sowie von anderen Forschungsinstitutionen der Völkerkunde. Sie können auch dem ersten Einüben von Methoden der völkerkundlichen Empirie dienen.
  8. Experimentelle Lehr- und Lernformen: Lehrende und Studierende sind aufgerufen, die Formen des Unterrichts experimentell weiterzuentwickeln. Bei wesentlichen Abweichungen von den unter a.-g. aufgeführten Formen ist rechtzeitig die Zustimmung der zuständigen universitären Gremien einzuholen.
  9. Selbststudium: Das Selbststudium ist ein wichtiger und unverzichtbarer Teil des Studiums und dient dem selbstbestimmten Literaturstudium, aber auch dem Erwerb notwendiger Sprachkenntnisse. Die in den Lehrveranstaltungen gebotenen Anregungen sollen aufgegriffen, die erworbenen Kenntnisse erweitert und vertieft werden. Darüber hinaus sollen weitere Teilgebiete der Völkerkunde, welche die Lehre während des jeweiligen Studienabschnittes nicht abdeckt, selbständig erarbeitet werden. Zum Selbststudium zählen ferner der Besuch von Museen und Ausstellungen sowie Vortragsveranstaltungen des Faches. Der Umfang des Selbststudiums ist in den in §§ 6 und 7 angegebenen Semesterwochenstunden nicht enthalten.

Es wird erwartet, dass sich Studierende insbes. im Hauptstudium auch selbständig Theorien, Methoden und ethnographische Kenntnisse aneignen. Diese selbstgewählten Interessenschwerpunkte können zusammen mit den gelehrten Inhalten die Grundlage für die Auswahl von Themen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen bei der Ablegung der Magisterprüfung bilden.

(5) Erwerb wichtiger sprachlicher Zusatzkenntnisse:
Darüber hinaus wird die Erlernung mindestens einer weiteren, und zwar nicht-indoeuropäischen Fremdsprache dringend empfohlen. Die Auswahl der Sprache soll in Entsprechung der regionalen Spezialisierung der/des Studierenden und nach Konsultierung der Studienfachberatung erfolgen.
Sofern die regionale Spezialisierung der/des Studierenden dies nahe legt, werden auf begründeten Antrag Studienzeiten nicht angerechnet, in denen Sprachkenntnisse über die obligatorische Mindestanzahl von zwei Fremdsprachen hinaus in völkerkundlich relevanten und für die Schwerpunktbildung der/des Studierenden wichtigen Sprachen erworben werden, sofern der Erwerb von Kenntnissen der jeweiligen Sprache nicht gleichzeitig als Leistung eines selbständigen Faches geltend gemacht wird.

(6) Studienortwechsel:
Während des Studiums ist ein (vorübergehender) Studienortwechsel an eine andere Hochschule sehr empfehlenswert, wobei entsprechend der internationalen und interkulturellen Ausrichtung der Völkerkunde und gemäß ihrem Schwerpunkt auf außer-europäischen Kulturen ausländische, besonders auch außer-europäische Hochschulen zu empfehlen sind. Den geeignetsten Zeitpunkt hierfür stellt im allgemeinen die Phase unmittelbar nach dem Abschluss der Zwischenprüfung dar. Ein Studienortwechsel ist nur mittels einer langfristigen Vorbereitung zu realisieren. Deshalb muss seine Planung bereits in einer fortgeschrittenen Phase des Grundstudiums erfolgen.
Studierenden, die einen Studienortwechsel in Erwägung ziehen, wird dringend geraten, rechtzeitig die Studienfachberatung sowie weitere Beratungsmöglichkeiten des Fachbereichs, der Zentralen Studienberatung der Philipps-Universität und der Akademischen Auslandsstelle in Anspruch zu nehmen.

§ 7 Umfang und Aufbau des Studiums im Nebenfach

(1) Studienabschnitte
Das Studium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde gliedert sich in das Grundstudium von 22 Semesterwochenstunden (SWS) und das Hauptstudium von 12 SWS. Es steht den Studierenden frei und ist ihnen angeraten, nach freier Wahl ihr Studium durch weitere völkerkundliche Lehrveranstaltungen zu vertiefen. Die Lernziele orientieren sich für das Grundstudium an den in § 6 (2) und für das Hauptstudium an den in § 6 (3) genannten, wobei jedoch anstatt des Gesamtüberblicks nur ein exemplarischer Einblick gefordert ist.

(2) Grundstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde
Das Grundstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde im Umfang von 22 Semesterwochenstunden (SWS) setzt sich aus Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen zusammen.
Die Pflichtveranstaltungen im Umfang von 4 Semesterwochenstunden (SWS) sind:
  • eine einführende Veranstaltung des Grundstudiums, Bereich Regionalthemen;
  • eine Museumsveranstaltung.

Die Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 18 SWS erstrecken sich auf weitere völkerkundliche Lehrveranstaltungen, wobei die o.g. drei Bereiche Theoriethemen, Sachthemen und Regionalthemen etwa gleichmäßig vertreten sein sollen.Hinzu kommen 2 SWS nach freier Wahl, davon je 1 aus den Studienbereichen Regionalthemen und Sachthemen.

(3) Hauptstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde:
Das Hauptstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde im Umfang von 12 Semesterwochenstunden (SWS) setzt sich aus Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen zusammen.
Die Pflichtveranstaltungen im Umfang von 4 Semesterwochenstunden sind:
  • eine Veranstaltung des Bereichs Theoriethemen;
  • eine Veranstaltung des Bereichs Sachthemen.

Hinzu kommen Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 8 Semesterwochenstunden, sowie 2 SWS nach freier Wahl, davon je 1 aus den Studienbereichen Theoriethemen und Regionalthemen.
Die Teilnahme an Veranstaltungen des Hauptstudiums beginnt frühestens in dem Semester, in dem das Grundstudium in Völkerkunde abgeschlossen ist (ggf. durch die Zwischenprüfung). Es ist nicht möglich, im gleichen Semester Lehrveranstaltungen für das Grund- und für das Hauptstudium anzurechnen.

(4) Lehr- und Lernformen: § 6, Abs. (4) gilt entsprechend.

§ 8 Leistungsnachweise


(1)Grundstudium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde:
Im Grundstudium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde sind vier Leistungsnachweise mit Erfolg zu erwerben, und zwar
  • ein Leistungsnachweis aus einer Lehrveranstaltung des Studienbereiches Regionalthemen, Grundstudium;
  • ein Leistungsnachweis aus einer Lehrveranstaltung des Studienbereiches Sachthemen, Grundstudium;
  • ein Leistungsnachweis aus einer Lehrveranstaltung des Studienbereiches Theoriethemen, Grundstudium;
  • ein Leistungsnachweis aus einer Museumsveranstaltung (Museumsschein nach unten § 8, Abs. 5).

  • Zusätzlich: ein Leistungsnachweis im Zusammenhang mit einer erfolgreich geleisteten Exkursion (Exkursionsschein nach unten § 8, Abs. 5).

(2) Hauptstudium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde:
Im Hauptstudium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde sind drei Leistungsnachweise mit Erfolg zu erwerben, davon je
  • einer aus einem Oberseminar zu zentralen methodischen Fragen des Faches (Bereich Theoriethemen);
  • einer aus einem Seminar zu methodisch relevanten Zentralthemen des Faches (Bereich Sachthemen), Hauptstudium);
  • einer in einer Museumsveranstaltung (Museumsschein nach unten § 8, Abs. 5, Hauptstudium).

  • Zusätzlich: ein Leistungsnachweis im Zusammenhang mit einer erfolgreich geleisteten Exkursion (Exkursionsschein nach unten § 8, Abs. 5).

Leistungsnachweise des Hauptstudiums können frühestens ab dem Semester erbracht werden, in dem die Zwischenprüfung im Magister-Hauptfach Völkerkunde abgelegt wird. Es ist nicht möglich, Leistungsnachweise aus dem gleichen Semester für das Grund- und für das Hauptstudium anzurechnen.

(3) Grundstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde:
Im Grundstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde sind zwei Leistungsnachweise mit Erfolg zu erwerben, und zwar:
  • ein Leistungsnachweis aus einer einführenden Veranstaltung des Grundstudiums, Bereich Regionalthemen;
  • ein Leistungsnachweis aus einer Museumsveranstaltung (Museumsschein nach unten § 8, Abs. 5).

(4) Hauptstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde:
Im Hauptstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde sind zwei Leistungsnachweise obligatorisch:
  • ein Leistungsnachweis aus einer Veranstaltung des Bereichs Theoriethemen;
  • ein Leistungsnachweis aus einer Veranstaltung des Bereichs Sachhemen

Leistungsnachweise des Hauptstudiums können frühestens ab dem Semester erworben werden, in dem der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums in Völkerkunde nachgewiesen ist (ggf. durch die Zwischenprüfung). Es ist nicht möglich, Leistungsnachweise aus dem gleichen Semester für das Grund- und für das Hauptstudium anzurechnen.

(5) Art der Leistungsnachweise:
Leistungsnachweise werden ausgestellt für die regelmäßige Mitarbeit in einer Lehrveranstaltung und die erfolgreiche Anfertigung einer schriftlichen Arbeit. Als regelmäßig gilt der Besuch einer Lehrveranstaltung dann, wenn mindestens etwa 80 % der Sitzungen besucht wurden. Leistungsnachweise werden grundsätzlich nur bei Vorliegen einer schriftlichen Leistung erteilt, es gibt keine "Sitzscheine".
Folgende Arten von Leistungsnachweis sind möglich:
  1. Referatsschein aufgrund folgender zu erbringender Leistungen: Mündliches Referat zu dem mit der Lehrkraft vereinbarten Termin, schriftliche Ausarbeitung von zehn Seiten zum gleichen Termin, Thesenblatt für die Teilnehmenden der Referatssitzung. Ggf. kann auch die erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur im Rahmen der Lehrveranstaltung gefordert werden.
  2. Hausarbeitsschein aufgrund einer Hausarbeit von zwanzig Seiten zu einem mit der Lehrkraft zu vereinbarenden Thema aus dem Zusammenhang der Lehrveranstaltung. Die Hausarbeit ist in der Regel spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit des laufenden Semesters abzugeben. Ggf. kann auch die erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur im Rahmen der Lehrveranstaltung gefordert werden.
  3. Exkursionsschein, der die erfolgreiche Teilnahme an einer vom Fachgebiet Völkerkunde durchgeführten Exkursion und die Anfertigung eines Protokolls von fünf Seiten belegt. Exkursionsscheine werden nicht benotet.
  4. Museumsschein aufgrund der erfolgreichen Teilnahme an einer Museumsübung/einem Museumspraktikum in der Regel in der Völkerkundlichen Sammlung der Philipps-Universität, und einer dazugehörigen Hausarbeit von zwanzig Seiten. Die Hausarbeit ist in der Regel spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit des laufenden Semesters abzugeben.
    Sofern das Museumspraktikum die Mitarbeit am Aufbau einer Ausstellung in der Völkerkundlichen Sammlung der Philipps-Universität einschließt, kann die Hausarbeit durch ein fünfseitiges Protokoll ersetzt werden, das die Mitarbeit an der Ausstellung beschreibt und museumsethnologische Fragen diskutiert.

(6) Informierung der Studierenden:
Die Leiterin bzw. der Leiter einer Lehrveranstaltung teilt zu deren Beginn mit, in welcher dieser Formen ein Leistungsnachweis erbracht werden kann.

(7) Benotung der Leistungsnachweise:
Leistungsnachweise sind in der Regel benotet (mit Ausnahme der Exkursionsscheine), jedoch können die Studierenden auf die Benotung verzichten. Die Benotung reicht von "sehr gut" (1) bis "ausreichend" (4) einschl. Zwischennoten mit "plus" oder "minus". Für eine schlechter als "ausreichend" bewertete Leistung wird kein Leistungsnachweis erteilt. Die Art, ggf. auch die Benotung der erbrachten Leistung ist auf dem Leistungsnachweis vermerkt.

§ 9 Zwischenprüfung

(1) Zwischenprüfung im Magister-Hauptfach Völkerkunde:
Die Zwischenprüfung im Magister-Hauptfach Völkerkunde setzt die regelmäßige Teilnahme an den in § 6 Abs. (2) genannten Lehrveranstaltungen (dokumentiert im Studienbuch bzw. einem vom Prüfungsausschuss als gleichwertig benannten Dokument des Fachgebietes Völkerkunde) und den Nachweis der in § 8 Abs. (1) genannten Studienleistungen voraus. Sie besteht aus einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer. Sie erstreckt sich entsprechend oben § 5, Abs. (3) auf ein Thema aus dem Bereich Theoriethemen und ein Thema aus weiteren Bereichen der Völkerkunde (wahlweise regionale Völkerkunde eines Kulturraumes oder regionenübergreifende Sachthematik).
 
(2) Zwischenprüfung im Magister-Nebenfach Völkerkunde:
Die Zwischenprüfung im Magister-Nebenfach Völkerkunde setzt die regelmäßige Teilnahme an den in § 7 Abs. (2) genannten Lehrveranstaltungen (dokumentiert im Studienbuch bzw. einem vom Prüfungsausschuss als gleichwertig benannten Dokument des Fachgebietes Völkerkunde) und den Nachweis der in § 8 Abs. (3) genannten Studienleistungen voraus. Sie besteht aus einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer.

§ 10 Studienfachberatung

(1) An der Studienfachberatung Beteiligte:
Für die auf einzelne Lehrveranstaltungen bezogene Studienfachberatung stehen die jeweiligen Lehrenden zur Verfügung. Für die auf das Studium der Völkerkunde insgesamt bezogene individuelle Studienfachberatung stehen die Lehrenden zur Verfügung, die im Fachgebiet Völkerkunde der Philipps-Universität prüfungsberechtigt und bedienstet sind. Außerdem ist im Fachgebiet Völkerkunde jeweils ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin für Studienfachberatung zu benennen.

(2) Inanspruchnahme der Studienfachberatung
Die Studienfachberatung soll insbesondere in Anspruch genommen werden, wenn die Studierenden Studienabschnitte planen, Schwerpunkte setzen und Kombinationen wählen wollen.
Zu Beginn des Grundstudiums (spätestens im zweiten Semester) sowie zu Beginn des Hauptstudiums ist der Besuch einer Studienfachberatung bei dem/der dafür benannten Studienberater/in im Fachgebiet Völkerkunde obligatorisch. Hierüber ist eine Bescheinigung auszustellen. Die Bescheinigung über den Besuch der obligatorischen Studienfachberatung im Grundstudium ist bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung vorzulegen, die Bescheinigung über die obligatorische Studienfachberatung im Hauptstudium bei der Zulassung zur Magisterprüfung.

(3) Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis:
Über das Lehrangebot im Fach Völkerkunde informiert jedes Semester ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis.

§ 11 Übergangsregelung
Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Studienordnung begonnen haben, können es nach den bisherigen Vorschriften beenden. Wird die Zwischenprüfung nach Maßgabe der vorliegenden Ordnung abgelegt, so ist auch das Hauptstudium nach Maßgabe der vorliegenden Ordnung zu absolvieren.

§ 12 Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
Marburg, den 13.06.2001


 

Zwischenprüfung Magister Völkerkunde


Zulassungsvoraussetzungen:

  • Sprachnachweise von 2 Sprachen (nachzuweisen durch das Abiturszeugnis mit mindestens ausreichender Abschlussnote, oder durch vergleichbare und von der Universität anerkannte Nachweise, z.B. Volkshochschule/Uni-Sprachprüfungen).
  • Mind. 4 Semester Studium der Völkerkunde im Hauptfach.
  • Belegbögen mit nachgewiesenen 34 Semesterwochenstunden (SWS) im Fach Völkerkunde.
  • Bereits erworbene oder bis zum Anmeldetermin zu erwerbende Leistungsnachweise:
    1 Seminarschein (Theoriethema)
    1 Seminarschein (Regionalthema)
    1 Seminarschein (Sachthema)
    1 Museumsschein
    1 Exkursionsschein

Ablauf der Anmeldung:

  • Schritt 1: Abholen des Anmelde-Formulars im Sekretariat der Völkerkunde (Mo-Do, 9-11 Uhr)
  • Schritt 2*: Mit dem ausgefüllten Formular, den Leistungsnachweisen und Belegbögen, dem Abiturzeugnis (oder entsprechenden Zeugnissen, die die Sprachkenntnisse belegen) und einer tabellarischen Darstellung des Bildungsganges zu dem vorher bekanntgegebenen Meldetermin bei der Studienberatung melden. Ab diesem Termin muß die Prüfung innerhalb von vier Wochen abgelegt werden.
  • Schritt 3*: Prüfer/in aufsuchen und um Einverständniserklärung (auf dem Formular) bitten und im Sekretariat einen Termin innerhalb der 4-Wochen-Frist absprechen.
  • Schritt 4: Abgabe des Formulars auf dem Prüfungsamt des Fb 03.
  • Schritt 5: Abholen des (inzwischen von der zuständigen Person unterschriebenen) Formulars auf dem Prüfungsamt, und:
  • Schritt 6: Mit dem Formular zur Prüfung erscheinen (Nicht-Erscheinen = Nicht-Bestehen der Prüfung).

* Die Schritte 2 und 3 können untereinander getauscht werden, allerdings wird niemand ohne komplett ausgefülltes Formular geprüft werden.

Prüfungsmodalitäten:

  • Prüfungsdauer in Haupt- und Nebenfach 30 Minuten.
  • Prüfungsthemen:
    • 1 Regional- oder Sachthema,
    • 1 Theoriethema.
  • Prüfer/in: s. Prüfungsberechtigte.
  • Beisitzer: wird vom Fachgebiet gestellt.
  • Wiederholung einer nichtbestandenen Prüfung: Kann zum nächsten Meldetermin zur Zwischenprüfung wiederholt werden (siehe dazu Magisterprüfungsordnung).


 

Magisterprüfung Völkerkunde


Zulassungsbedingungen:

  • Zwischenprüfungszeugnis
  • Belegbögen mit nachgewiesenen 34 Semesterwochenstunden (SWS) aus dem Hauptstudium im Fach Völkerkunde, darunter
    2 Seminare (Theoriethemen)
    1 Seminar (Regionalthemen)
    1 Seminar (Sachthemen)
  • Leistungsnachweise
    1 Oberseminarschein (Theoriethemen)
    1 Seminarschein (Sachthemen)
    1 Museumsschein
    1 Exkursionsschein


Prüfungsmodalitäten:

Hauptfach Völkerkunde
  • Verfassen einer Magisterarbeit
  • Schriftliche Klausur von 4 Stunden
  • Mündliche Prüfung von einer Stunde
    2 Theoriethemen
    1 Regionalthema
    2 Sachthemen
  • In der Prüfung insgesamt nachzuweisen: Überblick über die Theorien der Völkerkunde, genaue Kenntnis der neueren Theorien insbesondere der letzten zehn Jahre.

Nebefach Völkerkunde
  • Mündliche Prüfung von einer Stunde
    2 Theoriethemen
    1 Regionalthema
    2 Sachthemen

Allgemein

 

Meldetermine

Studierende im Magister-Haupt/Nebenfach oder Diplom-Nebenfach Völkerkunde, die sich zur Abschlussprüfung anmelden wollen, werden dringend gebeten, zwecks Durchsicht Ihrer Unterlagen frühzeitig vor dem offiziellen Meldetermin des Fachbereichs 03 in die Studienberatung zu Frau Franziska Leutner M.A. zu kommen.

Bitte bringen Sie dafür folgende Unterlagen mit:
- Leistungsnachweise
- Belegögen
- Zwischenprüfungszeugnis
- Anmeldeunterlagendes Prüfungsamtes
- Abiturzeugnis (Bzw. Fremdsprachennachweise)
- Stammdatenblätter

Meldetermin im Prüfungsbüro des Fachbereichs 03

Nach der rechtzeitigen Durchsicht der Unterlagen im Fachgebiet Völkerkunde (s.o.) erfolgt die Anmeldung im Prüfungsbüro des Dekanats des FB 03. Bitte beachten Sie die dort angegebenen Fristen.



 
 

magisterlogo

magisterlogo
Größe:: 4.1 kB

Zuletzt aktualisiert: 28.07.2007 · Mark Münzel

 
 
Fb. 03 - Gesellschaftswissenschaften und Philosophie

Fachgebiet Kultur- und Sozialanthropologie, Kugelgasse 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-23749, Fax 06421/28-22140, E-Mail: ethno@staff.uni-marburg.de

URL dieser Seite: http://www.uni-marburg.de/fb03/ivk/vk/studium/magister/documentation_list_all_documents

Impressum