| |
|

Die Marburger Völkerkunde (Ethnologie) war Anfang der 70er Jahre die
erste in Deutschland, die vom alten Promotionsstudium auf das damals
neue Magistersystem umstieg. 2004 war sie wiederum eine der ersten, die
das nun altgewordene Magistersystem aufgab und auf das neue
Bologna-System (Bachelor und Master) umstieg.
Neueinschreibungen im
Magisterhauptfach Völkerkunde sind daher seit dem Wintersemester
2004/2005 nicht mehr möglich!
Aktuelles zum Magister Völkerkunde
Achtung: Neueinschreibungen im
Magisterhauptfach Völkerkunde sind seit dem Wintersemester
2004/2005 nicht mehr möglich!
Das Lehrangebot für Magister-Studierende im SoSe 2012 kann hier als PDF
heruntergeladen werden.
Formalia und Anforderungen Magister Völkerkunde
Achtung: keine Neueinschreibungen mehr möglich [nur
Nebenfächer]. Seit dem Wintersemester 2004/2005 kann sich nur noch in
den Bachelor Vergleichende Kultur- und Religionswissenschaften oder
Master Kultur- und Sozialanthropologie eingeschrieben werden.
Studienvoraussetzungen
in der Regel das Abitur, Sprachkenntnisse
Unbedingte Voraussetzung für das
Völkerkunde-Studium:
- Zwei Fremdsprachen schon bei Beginn
des Studiums, nachzuweisen spätestens bis zur Zwischenprüfung,
und zwar durch das Abiturszeugnis (Abschlussnote mindestens
ausreichend) oder durch vergleichbare und von der Universität
anerkannte Nachweise (z.B. Volkshochschule/Uni-Sprachprüfungen).
- Darüber hinaus wird die Erlernung mindestens einer
weiteren, und zwar nicht-indoeuropäischen Fremdsprache dringend
empfohlen.
Wer nur Englisch als einzige
Fremdsprache wirklich beherrscht, kann einen anständigen
Studienabschluss in Völkerkunde vergessen. Etwa 90 % der Fachliteratur
ist nicht auf Deutsch verfasst (sondern hauptsächlich auf Englisch und
Französisch, in geringerem Umfang auf Spanisch, Portugiesisch und
Russisch, sowie in zahlreichen weiteren Sprachen). Versuche, durch
hartnäckige Ignoranz der Landessprache Deutsch oder Englisch
durchsetzen zu wollen ("Ballermann-Modell"), sind nicht das
ethnologische Modell. Will man sich bspw. näher mit einer Region
Afrikas befassen, muss man deren Staatssprache (meist Arabisch,
Englisch, oder Französisch) ebenso verstehen wie die jeweilige
afrikanische Regionalsprache. Für Lateinamerika ist mindestens die
Kenntnis des Spanischen (bzw. für Brasilien des Portugiesischen) nötig.
Sinnvoll ist auch, mindestens eine indianische Sprache zu lernen.
Verlauf des Studiums
Themengebiete:
Im Studium soll etwa gleichmäßig auf folgende Aspekte
geachtet werden:
- Kenntnis allgemeiner völkerkundlicher Theorien und
Methoden, die auf unterschiedliche Regionen und Themen Anwendung
finden.
- Spezialisierung auf jeweils einen bestimmten
Kulturraum (z.B. Südamerika oder Ozeanien). Neben dem Gebiet,
mit dem man sich besonders eingehend befasst, sollte man sich, wenn
auch weniger intensiv, mit weiteren Bereichen befassen.
- Kenntnis mehrerer regionübergreifender
Sachthemen (z.B. Religionsethnologie, Kunstethnologie,
Medizinethnologie).
Referate und Hausarbeiten sollten vor allem im Grundstudium auf
verschiedene Regional- bzw. Sachthemen verteilt werden, um einen
umfassenden Einblick in die Völkerkunde zu erhalten und zu
verschiedenen Fragestellungen intensiver gearbeitet zu haben.
Grund- und Hauptstudium:
"Regelstudienzeit" (Ideal-Ablauf, Höchstförderzeit nach
BAFöG): 9 Semester = Grundstudium 4 Semester, Hauptstudium etwa 3 1/2
Semester, Prüfungsphase 1 1/2 Semester.
Im Grundstudium sollte ein allgemeiner Einblick in die
Völkerkunde erlangt werden. Es ist empfehlenswert, Seminare zu
verschiedenen Schwerpunkten zu besuchen, z.B. auch Ozeanien als Region
oder Kunstethnologie als Sachthema, und sich nicht speziell auf ein
Gebiet zu beschränken. Auch sollte man sich ein grundlegendes Wissen
über unterschiedliche Theorien, z.B. Funktionalismus, Strukturalismus
und verschiedene aktuell diskutierte ethnologische Ansätze aneignen.
Neben dem Studium ist es von Anfang an vorteilhaft, Ausstellungen zu
besuchen, um die unterschiedlichen Ausstellungskonzepte von Museen
kennenzulernen, oder Vorträge zu besuchen. Nicht nur die
universitätsinterne Völkerkunde, sondern auch ihr gesellschaftliches
Auftreten ist wissenschaftlich relevant.
Am Ende des Grundstudiums soll ein Überblick über die Fachgeschichte da
sein, und genaue Kenntnis der völkerkundlichen Kerndaten zu mindestens
einer nicht-mitteleuropäischen Kultur.
Im Hauptstudium sollte man sich, auf Grundlage des
breitgefächerten Allgemeinwissens und den eigenen Interessen
entsprechend, auf ein Fachgebiet spezialisieren. Die Grundkenntnisse
können nun durch Seminare und Eigenarbeit gezielt vertieft
werden.
Während des Hauptstudiums sollte man sich auch schon früh Gedanken zur
Magisterarbeit machen und deren Thematik eingrenzen. Die
Magister-Arbeit wird am Ende des Studiums geschrieben und umfasst ca.
100 Seiten. Sie bildet neben den Prüfungen den Abschluss des Studiums
und soll die Fähigkeit zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten
zeigen.
Studienleistungen
Begriffserklärung:
Veranstaltungsarten:
- In einem Seminar bzw. einer Übung wird ein größerer
Themenkomplex behandelt, wobei in den jeweiligen Sitzungen ein Thema
oder eine Fragestellung, meist in Verbindung mit einem Referat,
gesondert besprochen und diskutiert wird.
- In einer Übung werden Arbeitsweisen eingeübt, z.B.
"Wie richte ich eine Ausstellung ein?".
- In einer Vorlesung werden größere Zusammenhänge und
Überblickswissen vermittelt.
- Daneben gibt es in Marburg die Gelegenheit,
Museumsübungen zu besuchen. Die Philipps-Universität besitzt eine
eigene Völkerkundliche
Sammlung. Hier kann man bisher noch nicht untersuchte Gegenstände
nach selbständiger Arbeit und Nachforschungen beschreiben und in den
kulturellen Kontext eingliedern. Dazu gibt es die Möglichkeit, an
Ausstellungen mitzuarbeiten und das Ausstellungskonzept
mitzugestalten.
Belegen und Scheine erwerben:
- Semesterwochenstunden (SWS) meint die wöchentlichen
Unterrichtsstunden (1 SWS=45 Zeitminuten) während eines Semesters, die
in Lehrveranstaltungen verbracht werden. Ein Seminar dauert
normalerweise 90 Zeitminuten, d.h. zwei Semesterwochenstunden. Die
Veranstaltungen, an denen man während eines Semesters teilgenommen hat,
werden am Ende des Semesters auf den Belegbögen eingetragen. Die
Belegbögen sind im Studentensekretariat zu erhalten. Sie dienen als
Nachweis für die erbrachten Leistungen im Studium und werden für die
Meldung zu den Zwischen- und Abschlußprüfungen verlangt. Werden in
einem Semester 7 Seminare und 1 einstündige Vorlesung besucht, sind das
insgesamt 15 SWS (7 Seminare = 14 SWS, 1 Vorlesung = 1 SWS).
- Scheine: Nachweise erfolgreicher Referate,
Hausarbeiten oder Exkursionen. Scheine können über ein Referat (ein
mündlicher, 15-minütiger Vortrag, ein Thesenpapier und eine 10-seitige
schriftliche Arbeit, alle pünktlich zum Referatstermin) erlangt werden
oder über eine Hausarbeit (20 Seiten schriftliche Arbeit). Durch
Objektbeschreibungen oder die Mitarbeit an einer Ausstellung mit
entsprechend schriftlicher Leistung kann man den geforderten
Museumsschein erhalten. Exkursionsscheine erhält man bei der Teilnahme
an einer vom Fachgebiet organisierten Exkursion nach Ablieferung eines
5 Seiten langen Exkursionsberichtes.
1. Hauptfach Völkerkunde
1.1 Grundstudium des Hauptfaches Völkerkunde:
Beleg von mindestens 34 SWS, darunter jedenfalls:
- Zwei Veranstaltungen im Bereich Theoriethemen,
Grundstudium,
- drei Veranstaltungen im Bereich Regionalthemen,
Grundstudium,
- zwei Veranstaltungen im Bereich Sachthemen,
Grundstudium,
- eine Museumsübung,
- eine Exkursion.
Dabei müssen mindestens 5 Scheine gemacht werden:
- Ein Schein im Bereich Theoriethemen,
Grundstudium,
- ein Schein im Bereich Regionalthemen,
Grundstudium,
- ein Schein im Bereich Sachthemen, Grundstudium,
- ein Museumsschein,
- ein Exkursionsschein.
Nach Abschluss des Grundstudiums (frühestens 3.
Semester), d.h. wenn man alle Leistungen des Grundstudiums erbracht hat
(5 Scheine, 34 SWS), findet eine Zwischenprüfung statt. Davor müssen
die Studienleistungen (Scheine, Belegbögen) bei der Studienberatung
vorgelegt werden.
Achtung: Für alle Zwischen- und
Abschlussprüfungen sind die Zulassungsformulare rechtzeitig bis zu
bestimmten Terminen (Aushänge beachten!!) zu besorgen. Dazu gehören
auch die Bereitschaftserklärungen der Gutachter und der Prüfer. Bei der
Anmeldung müssen diese Formulare sowie die Scheine, das Studienbuch und
die ausgefüllten Belegbögen vorliegen.
1.2 Hauptstudium des Hauptfaches Völkerkunde:
Beleg von mindestens 34 SWS, darunter jedenfalls:
- Ein Oberseminar im Bereich Theoriethemen,
- ein Seminar im Bereich Sachthemen, Hauptstudium,
- eine Museumsübung (Hauptstudium),
- eine Exkursion.
- Ferner:
- zwei weitere Veranstaltungen aus dem
Theoriebereich,
- eine aus dem Bereich Regionalthemen,
- eine aus dem bereich Sachthemen.
Dabei müssen mindestens 4 Scheine gemacht werden:
- Ein Oberseminarschein im Bereich Theoriethemen,
- ein Schein im Bereich Sachthemen, Hauptstudium,
- ein Museumsschein (Hauptstudium),
- ein Exkursionsschein.
2. Nebenfach Völkerkunde im Magisterstudiengang
2.1 Grundstudium des Nebenfaches Völkerkunde:
Beleg von mindestens 22 SWS, darunter jedenfalls:
- Eine Einführung im Bereich Regionalthemen,
Grundstudium,
- eine Museumsübung.
- Ferner:
- Eine weitere Veranstaltung aus dem Bereich
Regionalthemen
- eine Veranstaltung aus dem bereich Sachtemen
Dabei müssen mindestens 2 Scheine gemacht werden:
- Ein Schein im Bereich Regionalthemen,
Grundstudium,
- ein Museumsschein.
2.2 Hauptstudium des Nebenfaches Völkerkunde:
Beleg von mindestens 12 SWS, darunter jedenfalls:
- Eine Veranstaltung im Bereich Theoriethemen,
- eine Veranstaltung im Bereich Sachthemen.
- Ferner:
- Eine Veranstaltung aus dem Theoriebereich,
- eine Veranstaltung aus dem Bereich Regionalthemen
Dabei müssen mindestens 2 Scheine gemacht werden:
- Ein Schein im Bereich Theoriethemen,
- ein Schein im Bereich Sachthemen.
3. Nebenfach Völkerkunde im Diplomstudiengang
Für Studierende mit einem Hauptfach im Fachbereich 03
und der Geographie gelten die Anforderungen der jeweiligen
Diplomstudienordnung. Für alle anderen Studiengänge müssen spezielle
Sonderregelungen getroffen werden, sofern die Fächerkombination
überhaupt möglich ist.
Prüfungen
1. Hauptfach Völkerkunde:
1.1 Zwischenprüfung des Hauptfaches Völkerkunde:
30-minütige mündliche Prüfung:
- 1 Thema aus dem Bereich Theorie (dabei nachzuweisen:
Fähigkeit eines Überblicks über die Fachgeschichte),
- 1 Thema wahlweise Regional- oder Sachbereich.
1.2 Magisterprüfung des Hauptfaches Völkerkunde:
- Verfassen der Magisterarbeit
- Schriftliche Klausur von 4 Stunden
- Mündliche Prüfung von einer Stunde:
- 2 Theoriethemen,
- 1 Regionalthema,
- 2 Sachthemen.
- In der Prüfung insgesamt nachzuweisen: Überblick über
die Theorien der Völkerkunde, genaue Kenntnis der neueren Theorien
insbes. der letzten zehn Jahre
2. Nebenfach Völkerkunde im Magisterstudiengang:
2.1 Zwischenprüfung des Magisternebenfachs
Völkerkunde:
30-minütige mündliche Prüfung: Ein Thema aus dem
Bereich Theorie, und ein Thema Regionalbereich.
2.2 Magister-Nebenfachprüfung:
- Schriftliche Klausur von 4 Stunden
- Mündliche Prüfung von einer Stunde (2 Theoriethemen, 1
Regionalthema, 2 Sachthemen).
3. Nebenfach Völkerkunde im Diplomstudiengang
Es gelten die Anforderungen der jeweiligen
Diplom-Studienordnung des Hauptfaches.
Das Nebenfach - interessante Möglichkeiten oder die Qual der
Wahl?
Für das Hauptfach Völkerkunde (Magister-Studiengang)
werden zusätzlich zwei Nebenfächer bzw. ein weiteres Hauptfach von der
Studienordnung gefordert. Letzteres ermöglicht ein intensives
Einarbeiten in das Fach, zwei Nebenfächer hingegen geben einen Einblick
in vielleicht zwei grundverschiedene Fächer und können das
Völkerkunde-Studium ergänzen. Ein großes Fächerangebot verlangt hier
nach einer Auswahl. Alle Magister-Studiengänge und einige andere Fächer
stehen offen.
Folgende Nebenfächer werden häufig studiert: Sprachen (insbes.
Romanistik), Gesellschaftswissenschaften (Religionsiwssenschaft, Europ.
Ethnologie, Politikwissenschaft, Soziologie), Geographie, NDL und
Medienwissenschaft. Sie sollten ggfs. im ersten Semester in
verschiedene Fächer "hineinschnuppern".
Die Anforderungen der Studiengänge sind bei der jeweiligen
Fachstudienberatung zu erfragen. Die Scheinanforderungen und
Semesterwochenstunden für zwei Nebenfächer entsprechen ungefähr denen
eines weiteren Hauptfaches.
Die Auswahl sollte den persönlichen Interessen und Neigungen
entsprechen. Eine Nebenfachkombination mit gesicherten
Berufsmöglichkeiten gibt es nicht. Daher sollte man versuchen, für sich
selbst eine sinnvolle und interessante Fachzusammenstellung zu finden,
wobei spätere Berufschancen nicht ganz außer acht gelassen werden
sollten.
Studienordnung Magister Völkerkunde
Vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und
Philosophie der Philipps-Universität Marburg gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 HHG
in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374) am 13.06.2001 in 2.
Lesung beschlossen. Diese Studienordnung gilt in Verbindung mit der
gemeinsamen Ordnung für die Magisterprüfung vom 15.11.2000 (St.Anz.
6/2001, S. 522ff.) bis zur Veröffentlichung der vom Hessichen
Ministerium für Wissenschaft und Kunst genehmigten Fassung.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der
gemeinsamen Ordnung für die Magisterprüfung der Fachbereiche
Gesellschaftswissenschaften und Philosophie, Evangelische Theologie,
Geschichte und Kulturwissenschaften, Germanistik und
Kunstwissenschaften, Fremdsprachliche Philologien sowie Geographie der
Philipps-Universität Marburg vom 15. November 2000 (StAnz.6/2001, S.
522ff) - Magisterprüfungsordnung - Ziel, Inhalt, Aufbau und Gliederung
des Studiums im Hauptfach und im Nebenfach Völkerkunde mit dem
Abschluss "Magistra Artium/Magister Artium (M.A.)".
§ 2 Studiendauer
Der Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und
Philosophie stellt mit dieser Studienordnung sicher, dass Studierende,
die über die Kenntnisse gemäß § 4 verfügen, in acht Semestern das
Lehrangebot erhalten, um sich zur Magisterprüfung melden zu können.
Teile des achten Semesters und das neunte Semester sind der Anfertigung
der Magisterarbeit und der Ablegung von Fachprüfungen gewidmet. Die
Regelstudienzeit erstreckt sich auf viereinhalb Jahre.
§ 3 Studienbeginn
Das Studium kann sowohl zum Winter- als auch zum
Sommersemester aufgenommen werden.
§ 4 Studienvoraussetzungen
(1) Nachweis allgemeiner Studienvoraussetzungen:
Voraussetzung für die Immatrikulation im Magisterhauptfach
Völkerkunde ist in der Regel das Abitur oder eine durch
Rechtsvorschrift oder vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und
Kunst bzw. vom Hessischen Kultusministerium als gleichwertig anerkannte
Vorbildung.
(2) Nachzuweisende Sprachkenntnisse:
Das Studium der Völkerkunde erfordert ausreichende Kenntnisse in
zwei Fremdsprachen, die zum Arbeiten mit entsprechender Fachliteratur
befähigen. Der Nachweis dieser Sprachkenntnisse erfolgt durch:
- das Abiturszeugnis oder entsprechende Schulzeugnisse,
wobei die Benotung nicht schlechter als "ausreichend" ("vier") bzw. 5
Punkte sein darf, oder
- Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse
im Umfang von mindestens 120 Stunden Unterricht an deutschen oder
ausländischen Universitäten, oder
- universitäre Fachgutachten bzw. universitäre
Lektorenprüfungen über durch Aus-landsaufenthalte,
Universitätssprachkurse oder Selbststudium erworbene Sprachkennt-nisse,
oder
- VHS-Zertifikate, d.h. ein Zertifikat über einen
erfolgreich mit staatlicher Abschlussprüfung abgeschlossenen Lehrgang
an einer Volkshochschule (in Hessen gemäß Erlass des Hessischen
Kultusministers v. 1.11.1977).
Im Fall der klassischen Sprachen Latein oder Altgriechisch ist der
Nachweis entweder durch das Abiturzeugnis oder durch das Bestehen der
Ergänzungsprüfung nach der Verordnung über die Ergänzungsprüfung im
Lateinischen und Griechischen vom 3. Mai 1998 (ABl. S. 394) zu
erbringen.
Die Sprachkenntnisse sollen bei Studienbeginn
vorhanden sein und spätestens bis zur Zwischenprüfung nachgewiesen
werden.
§ 5 Ziel und Inhalt des Studiums
(1) Ziel und Inhalt des Hauptfachstudiums der Völkerkunde:
Das Studium der Völkerkunde vermittelt fachwissenschaftliche
Kenntnisse über nationen-übergreifende kulturelle Phänomene, einzelne
(insbes. außereuropäische) Kulturen und deren Objektivationen in
speziellen Sachgebieten, sowie über die Wissenschaftsgeschichte des
Faches einschließlich aktueller Theorien. Studierende werden mit
Fragestellungen, Methoden und Forschungsergebnissen des Faches vertraut
gemacht.
Das Studium der Völkerkunde soll Fähigkeiten
vermitteln, den aus der eigenen Kultur erwachsenen Standpunkt zu
relativieren, Verhaltensweisen von Menschen aus anderen Kulturen besser
zu verstehen und interkulturelle Missverständnisse aufzudecken. Darüber
hinaus sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, zu
zentralen Fragestellungen des Faches eigenständige Positionen zu
entwickeln, seine Theorien und Methoden auf ihren jeweiligen
Arbeitsbereich anzuwenden und eigenverantwortlich empirische
Forschungen zu betreiben.
(2) Ziel und Inhalt des Nebenfachstudiums der Völkerkunde:
Das Studium der Völkerkunde im Magister-Nebenfach vermittelt
allgemeine völkerkundliche Kenntnisse über außereuropäische Kulturen
und über spezielle Sachgebiete sowie die wichtigsten völkerkundlichen
Theorien im Sinne von oben § 5 (1), sowie die Fähigkeit,
völkerkundliche Fragestellungen und Arbeitsmethoden mit denen des
jeweiligen Hauptfachs zu verbinden.
(3) Bereiche des Studiums der Völkerkunde:
Das Studium des Magister-Haupt- und -Nebenfachs Völkerkunde
gliedert sich im Grund- wie im Hauptstudium in drei Bereiche:
- Theoriethemen: Allgemeine völkerkundliche Theorien und
Methoden, die auf unterschiedliche Regionen und Themen Anwendung
finden.
- Sachthemen: Regionenübergreifende Themen (z.B.
Religionsethnologie, Kunstethnologie), die eine allgemeine und aktuelle
Relevanz haben.
- Regionalthemen: Kulturelle Merkmale einzelner
nicht-mitteleuropäischer Kulturen.
Die Völkerkunde in Marburg legt einen
Schwerpunkt auf die mit der Völkerkundlichen Sammlung der
Philipps-Universität verbundene Museumsethnologie. So ist es ein
Studienziel, Aufnahme, Dokumentation, Klassifikation und Interpretation
der materiellen Kultur fremder Gesellschaften zu erlernen.
Die einzelnen Lehrveranstaltungen sind (mit Ausnahme allgemeiner
Überblicks-Einführungen in das Fach) jeweils einem der drei Bereiche
a.-c., bzw. der Museumsethnologie zugeordnet.
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums im Hauptfach
(1) Studienabschnitte:
Das Studium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde gliedert sich in
das Grundstudium von 34 Semesterwochenstunden (SWS) und das
Hauptstudium von 34 SWS. Dieser Stundenaufwand umfasst den Bereich der
für den erfolgreichen Abschluss notwendigen Lehrveranstaltungen im
Pflicht- und Wahlpflichtbereich. Es steht den Studierenden frei und ist
ihnen angeraten, nach freier Wahl ihr Studium durch weitere
völkerkundliche Lehrveranstaltungen zu vertiefen.
Das Grundstudium erstreckt sich über 4 Semester und
schließt mit der Zwischenprüfung ab. Das Hauptstudium erstreckt sich
einschließlich der Prüfungszeit über 5 Semester und schließt mit der
Magisterprüfung ab.
(2) Grundstudium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde:
Das Grundstudium des Magister-Hauptfachs soll folgende
Grundkenntnisse vermitteln:
- Selbständiges und kritisches wissenschaftliches
Arbeiten mit fachspezifischer Literatur sowie fachspezifischen Daten
und Hilfsmitteln;
- Überblick über Gegenstand, Umfang, Geschichte,
Theorien, Techniken, Methoden und aktuelle Fragestellungen des
Faches;
- Überblick über die systematischen Teilgebiete der
Völkerkunde (z.B. Verwandtschaftsethnologie, Rechtsethnologie,
Wirtschafts- und Religionsethnologie):
- Einblick in die regionalen Teilgebiete der
Völkerkunde.
Das Grundstudium des Magister-Hauptfachs umfasst
Pflicht-/Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 34 SWS.
Die Pflichtveranstaltungen im Umfang von 10
Semesterwochenstunden sind:
- eine Lehrveranstaltung des Studienbereiches
Theoriethemen, Grundstudium;
- eine Lehrveranstaltung des Studienbereiches
Sachthemen, Grundstudium;
- eine Lehrveranstaltung des Studienbereiches
Regionalthemen, Grundstudium;
- eine Museumsveranstaltung;
- eine Exkursion.
Die Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 24 SWS erstrecken sich auf
weitere völkerkundliche Lehrveranstaltungen des Grundstudiums aus den
o.g. Bereichen Theoriethemen, Sachthemen und Regionalthemen. Hinzu
kommen 4 SWS nach freier Wahl, davon 2 aus dem Studienbereich
Regionalthemen, 1 aus dem Studienbereich Theoriethemen, 1 aus dem
Studienbereich Sachthemen.
Den Studierenden im Grundstudium wird darüber hinaus
empfohlen, in einem praxisorientierten Praktikum Erfahrungen mit
völkerkundlichen Arbeitsbereichen zu machen. Das Praktikum kann mit
zwei SWS nach freier Wahl des Studienbereichs Regionalthemen
veranschlagt werden und ist mit einem Abschlussbericht von ca. 20
Seiten nachzuweisen, in dem Erfahrungen und Ergebnisse des Praktikums
reflektiert werden.
(3) Hauptstudium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde:
Im Hauptstudium der Völkerkunde sollen die im Grundstudium
erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft und erweitert werden.
Neben den für das Grundstudium erwähnten Zielen ist im Hauptstudium der
Nachweis selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erforderlich, die im
Rahmen von Seminaren mit mündlich und schriftlich auszuarbeitenden
Referaten und Hausarbeiten einzuüben ist.
Das Hauptstudium des Magister-Hauptfachs umfasst
Pflicht-/Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 34 SWS.
Die Pflichtveranstaltungen im Umfang von 8
Semesterwochenstunden sind:
- ein Oberseminar zu zentralen methodischen Fragen des
Faches (Bereich Theoriethemen);
- ein Seminar zu methodisch relevanten Zentralthemen des
Faches (Bereich Sachthemen, Hauptstudium);
- eine Museumsveranstaltung (Hauptstudium);
- eine Exkursion.
Spezialisierte Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 26
Semesterwochenstunden bieten die Möglichkeit der Schwerpunktbildung
(z.B. spezielle Themen der theoretischen oder vergleichenden
Völkerkunde, aber auch Spezialisierung auf eine Kultur oder ein
Sachthema) und damit die Grundlage für die Magisterarbeit. Hinzu kommen
4 SWS nach freier Wahl, davon 2 aus dem Studienbereich Theoriethemen, 1
aus dem Studienbereich Regionalthemen, 1 aus dem Studienbereich
Sachthemen.
Die Teilnahme an Veranstaltungen des Hauptstudiums
beginnt frühestens in dem Semester, in dem das Grundstudium mit der
Zwischenprüfung abgeschlossen wird. Es ist nicht möglich, im gleichen
Semester Lehrveranstaltungen für das Grund- und für das Hauptstudium
anzurechnen.
(4) Lehr- und Lernformen:
- Vorlesungen: In Vorlesungen werden in
zusammenhängender Darstellung Grund- und Spezialwissen vermittelt sowie
neueste Forschungsergebnisse und der jeweilige fachwissenschaftliche
Diskussionsstand vorgestellt. Vorlesungen dienen i. Allg. als Anregung
zum Selbststudium.
- Proseminare: Proseminare dienen der Einführung
in die Methodik und Arbeitsweise sowie in die grundlegenden
Problemstellungen des Faches anhand ausgewählter Themen, und vermitteln
das für das Studium und die Forschungstätigkeit notwendige sachliche
und inhaltliche Grundlagenwissen. Die Studierenden werden zur
Erarbeitung erster eigener Beiträge (mündliche und schriftliche
Referate, Hausarbeiten, Klausuren) angeleitet.
- Seminare: Seminare dienen der ausführlichen
Diskussion spezieller Fragestellungen und Forschungsergebnisse des
Faches sowie der Erörterung kontroverser wissenschaftlicher Positionen.
Sie sind Lehrveranstaltungen, in denen bei der gemeinsamen Untersuchung
wichtiger komplexer Fragestellungen selbständiges Arbeiten und die
Darstellung von Ergebnissen erprobt sowie Methoden und aktuelle
Forschungsergebnisse diskutiert werden. Die Teilnahme an einem Seminar
setzt entsprechende Grundkenntnisse der Thematik sowie entwickelte
Fähigkeiten in der Anwendung fachspezifischer Arbeitsmethoden
voraus.
- Übungen: In Übungen werden die in Proseminaren,
Seminaren oder Vorlesungen erworbenen Kenntnisse vertieft. Sie bieten
den Studierenden die Möglichkeit, sich mit speziellen Fragen und
Teilbereichen des Faches zu beschäftigen und spezielle
wissenschaftliche Arbeitsmethoden kennen zu lernen.
Eine Übung kann auch eine Einübung in die Methodik der Feldforschung
auf einer mindestens 10tägigen Exkursion einschließen.
- Tutorien: Tutorien werden von fortgeschrittenen
und durch herausragende Studienleistungen ausgezeichneten Studierenden
unter Aufsicht eines Universitätsprofessors durchgeführt. Sie sollen in
Begleitung einer Lehrveranstaltung desselben in Arbeitstechniken und
Grundlagen des Faches einüben.
- Kolloquien: Kolloquien bieten die Möglichkeit,
in einem begrenzten Kreis von Fortgeschrittenen eigene Beiträge
vorzustellen.
- Exkursionen: Exkursionen dienen dem kennen
Lernen von Museen/Sammlungen mit ihren ausstellungsdidaktischen
Problemen und Konzeptionen, sowie von anderen Forschungsinstitutionen
der Völkerkunde. Sie können auch dem ersten Einüben von Methoden der
völkerkundlichen Empirie dienen.
- Experimentelle Lehr- und Lernformen: Lehrende
und Studierende sind aufgerufen, die Formen des Unterrichts
experimentell weiterzuentwickeln. Bei wesentlichen Abweichungen von den
unter a.-g. aufgeführten Formen ist rechtzeitig die Zustimmung der
zuständigen universitären Gremien einzuholen.
- Selbststudium: Das Selbststudium ist ein
wichtiger und unverzichtbarer Teil des Studiums und dient dem
selbstbestimmten Literaturstudium, aber auch dem Erwerb notwendiger
Sprachkenntnisse. Die in den Lehrveranstaltungen gebotenen Anregungen
sollen aufgegriffen, die erworbenen Kenntnisse erweitert und vertieft
werden. Darüber hinaus sollen weitere Teilgebiete der Völkerkunde,
welche die Lehre während des jeweiligen Studienabschnittes nicht
abdeckt, selbständig erarbeitet werden. Zum Selbststudium zählen ferner
der Besuch von Museen und Ausstellungen sowie Vortragsveranstaltungen
des Faches. Der Umfang des Selbststudiums ist in den in §§ 6 und 7
angegebenen Semesterwochenstunden nicht enthalten.
Es wird erwartet, dass sich Studierende insbes. im Hauptstudium auch
selbständig Theorien, Methoden und ethnographische Kenntnisse aneignen.
Diese selbstgewählten Interessenschwerpunkte können zusammen mit den
gelehrten Inhalten die Grundlage für die Auswahl von Themen für die
mündlichen und schriftlichen Prüfungen bei der Ablegung der
Magisterprüfung bilden.
(5) Erwerb wichtiger sprachlicher Zusatzkenntnisse:
Darüber hinaus wird die Erlernung mindestens einer weiteren, und
zwar nicht-indoeuropäischen Fremdsprache dringend empfohlen. Die
Auswahl der Sprache soll in Entsprechung der regionalen Spezialisierung
der/des Studierenden und nach Konsultierung der Studienfachberatung
erfolgen.
Sofern die regionale Spezialisierung der/des
Studierenden dies nahe legt, werden auf begründeten Antrag
Studienzeiten nicht angerechnet, in denen Sprachkenntnisse über die
obligatorische Mindestanzahl von zwei Fremdsprachen hinaus in
völkerkundlich relevanten und für die Schwerpunktbildung der/des
Studierenden wichtigen Sprachen erworben werden, sofern der Erwerb von
Kenntnissen der jeweiligen Sprache nicht gleichzeitig als Leistung
eines selbständigen Faches geltend gemacht wird.
(6) Studienortwechsel:
Während des Studiums ist ein (vorübergehender) Studienortwechsel an
eine andere Hochschule sehr empfehlenswert, wobei entsprechend der
internationalen und interkulturellen Ausrichtung der Völkerkunde und
gemäß ihrem Schwerpunkt auf außer-europäischen Kulturen ausländische,
besonders auch außer-europäische Hochschulen zu empfehlen sind. Den
geeignetsten Zeitpunkt hierfür stellt im allgemeinen die Phase
unmittelbar nach dem Abschluss der Zwischenprüfung dar. Ein
Studienortwechsel ist nur mittels einer langfristigen Vorbereitung zu
realisieren. Deshalb muss seine Planung bereits in einer
fortgeschrittenen Phase des Grundstudiums erfolgen.
Studierenden, die einen Studienortwechsel in Erwägung
ziehen, wird dringend geraten, rechtzeitig die Studienfachberatung
sowie weitere Beratungsmöglichkeiten des Fachbereichs, der Zentralen
Studienberatung der Philipps-Universität und der Akademischen
Auslandsstelle in Anspruch zu nehmen.
§ 7 Umfang und Aufbau des Studiums im Nebenfach
(1) Studienabschnitte
Das Studium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde gliedert sich in
das Grundstudium von 22 Semesterwochenstunden (SWS) und das
Hauptstudium von 12 SWS. Es steht den Studierenden frei und ist ihnen
angeraten, nach freier Wahl ihr Studium durch weitere völkerkundliche
Lehrveranstaltungen zu vertiefen. Die Lernziele orientieren sich für
das Grundstudium an den in § 6 (2) und für das Hauptstudium an den in §
6 (3) genannten, wobei jedoch anstatt des Gesamtüberblicks nur ein
exemplarischer Einblick gefordert ist.
(2) Grundstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde
Das Grundstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde im Umfang von 22
Semesterwochenstunden (SWS) setzt sich aus Pflicht- und
Wahlpflichtveranstaltungen zusammen.
Die Pflichtveranstaltungen im Umfang von 4
Semesterwochenstunden (SWS) sind:
- eine einführende Veranstaltung des Grundstudiums, Bereich
Regionalthemen;
- eine Museumsveranstaltung.
Die Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 18 SWS erstrecken sich auf
weitere völkerkundliche Lehrveranstaltungen, wobei die o.g. drei
Bereiche Theoriethemen, Sachthemen und Regionalthemen etwa gleichmäßig
vertreten sein sollen.Hinzu kommen 2 SWS nach freier Wahl, davon je 1
aus den Studienbereichen Regionalthemen und Sachthemen.
(3) Hauptstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde:
Das Hauptstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde im Umfang von
12 Semesterwochenstunden (SWS) setzt sich aus Pflicht- und
Wahlpflichtveranstaltungen zusammen.
Die Pflichtveranstaltungen im Umfang von 4
Semesterwochenstunden sind:
- eine Veranstaltung des Bereichs Theoriethemen;
- eine Veranstaltung des Bereichs Sachthemen.
Hinzu kommen Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 8
Semesterwochenstunden, sowie 2 SWS nach freier Wahl, davon je 1 aus den
Studienbereichen Theoriethemen und Regionalthemen.
Die Teilnahme an Veranstaltungen des Hauptstudiums
beginnt frühestens in dem Semester, in dem das Grundstudium in
Völkerkunde abgeschlossen ist (ggf. durch die Zwischenprüfung). Es ist
nicht möglich, im gleichen Semester Lehrveranstaltungen für das Grund-
und für das Hauptstudium anzurechnen.
(4) Lehr- und Lernformen: § 6, Abs. (4) gilt entsprechend.
(1)Grundstudium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde:
Im Grundstudium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde sind vier
Leistungsnachweise mit Erfolg zu erwerben, und zwar
(2) Hauptstudium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde:
Im Hauptstudium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde sind drei
Leistungsnachweise mit Erfolg zu erwerben, davon je
Leistungsnachweise des Hauptstudiums können frühestens ab dem Semester
erbracht werden, in dem die Zwischenprüfung im Magister-Hauptfach
Völkerkunde abgelegt wird. Es ist nicht möglich, Leistungsnachweise aus
dem gleichen Semester für das Grund- und für das Hauptstudium
anzurechnen.
(3) Grundstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde:
Im Grundstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde sind zwei
Leistungsnachweise mit Erfolg zu erwerben, und zwar:
- ein Leistungsnachweis aus einer einführenden
Veranstaltung des Grundstudiums, Bereich Regionalthemen;
- ein Leistungsnachweis aus einer Museumsveranstaltung
(Museumsschein nach unten § 8, Abs. 5).
(4) Hauptstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde:
Im Hauptstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde sind zwei
Leistungsnachweise obligatorisch:
- ein Leistungsnachweis aus einer Veranstaltung des
Bereichs Theoriethemen;
- ein Leistungsnachweis aus einer Veranstaltung des
Bereichs Sachhemen
Leistungsnachweise des Hauptstudiums können frühestens ab dem Semester
erworben werden, in dem der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums in
Völkerkunde nachgewiesen ist (ggf. durch die Zwischenprüfung). Es ist
nicht möglich, Leistungsnachweise aus dem gleichen Semester für das
Grund- und für das Hauptstudium anzurechnen.
(5) Art der Leistungsnachweise:
Leistungsnachweise werden ausgestellt für die regelmäßige Mitarbeit
in einer Lehrveranstaltung und die erfolgreiche Anfertigung einer
schriftlichen Arbeit. Als regelmäßig gilt der Besuch einer
Lehrveranstaltung dann, wenn mindestens etwa 80 % der Sitzungen besucht
wurden. Leistungsnachweise werden grundsätzlich nur bei Vorliegen einer
schriftlichen Leistung erteilt, es gibt keine "Sitzscheine".
Folgende Arten von Leistungsnachweis sind möglich:
- Referatsschein aufgrund folgender zu erbringender
Leistungen: Mündliches Referat zu dem mit der Lehrkraft vereinbarten
Termin, schriftliche Ausarbeitung von zehn Seiten zum gleichen Termin,
Thesenblatt für die Teilnehmenden der Referatssitzung. Ggf. kann auch
die erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur im Rahmen der
Lehrveranstaltung gefordert werden.
- Hausarbeitsschein aufgrund einer Hausarbeit von
zwanzig Seiten zu einem mit der Lehrkraft zu vereinbarenden Thema aus
dem Zusammenhang der Lehrveranstaltung. Die Hausarbeit ist in der Regel
spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit des laufenden Semesters
abzugeben. Ggf. kann auch die erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur
im Rahmen der Lehrveranstaltung gefordert werden.
- Exkursionsschein, der die erfolgreiche Teilnahme an
einer vom Fachgebiet Völkerkunde durchgeführten Exkursion und die
Anfertigung eines Protokolls von fünf Seiten belegt. Exkursionsscheine
werden nicht benotet.
- Museumsschein aufgrund der erfolgreichen Teilnahme an
einer Museumsübung/einem Museumspraktikum in der Regel in der
Völkerkundlichen Sammlung der Philipps-Universität, und einer
dazugehörigen Hausarbeit von zwanzig Seiten. Die Hausarbeit ist in der
Regel spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit des laufenden
Semesters abzugeben.
Sofern das Museumspraktikum die Mitarbeit am Aufbau einer Ausstellung
in der Völkerkundlichen Sammlung der Philipps-Universität einschließt,
kann die Hausarbeit durch ein fünfseitiges Protokoll ersetzt werden,
das die Mitarbeit an der Ausstellung beschreibt und
museumsethnologische Fragen diskutiert.
(6) Informierung der Studierenden:
Die Leiterin bzw. der Leiter einer Lehrveranstaltung teilt zu deren
Beginn mit, in welcher dieser Formen ein Leistungsnachweis erbracht
werden kann.
(7) Benotung der Leistungsnachweise:
Leistungsnachweise sind in der Regel benotet (mit Ausnahme der
Exkursionsscheine), jedoch können die Studierenden auf die Benotung
verzichten. Die Benotung reicht von "sehr gut" (1) bis "ausreichend"
(4) einschl. Zwischennoten mit "plus" oder "minus". Für eine schlechter
als "ausreichend" bewertete Leistung wird kein Leistungsnachweis
erteilt. Die Art, ggf. auch die Benotung der erbrachten Leistung ist
auf dem Leistungsnachweis vermerkt.
§ 9 Zwischenprüfung
(1) Zwischenprüfung im Magister-Hauptfach Völkerkunde:
Die Zwischenprüfung im Magister-Hauptfach Völkerkunde setzt die
regelmäßige Teilnahme an den in § 6 Abs. (2) genannten
Lehrveranstaltungen (dokumentiert im Studienbuch bzw. einem vom
Prüfungsausschuss als gleichwertig benannten Dokument des Fachgebietes
Völkerkunde) und den Nachweis der in § 8 Abs. (1) genannten
Studienleistungen voraus. Sie besteht aus einer mündlichen Prüfung von
30 Minuten Dauer. Sie erstreckt sich entsprechend oben § 5, Abs. (3)
auf ein Thema aus dem Bereich Theoriethemen und ein Thema aus weiteren
Bereichen der Völkerkunde (wahlweise regionale Völkerkunde eines
Kulturraumes oder regionenübergreifende Sachthematik).
(2) Zwischenprüfung im Magister-Nebenfach
Völkerkunde:
Die Zwischenprüfung im Magister-Nebenfach Völkerkunde setzt die
regelmäßige Teilnahme an den in § 7 Abs. (2) genannten
Lehrveranstaltungen (dokumentiert im Studienbuch bzw. einem vom
Prüfungsausschuss als gleichwertig benannten Dokument des Fachgebietes
Völkerkunde) und den Nachweis der in § 8 Abs. (3) genannten
Studienleistungen voraus. Sie besteht aus einer mündlichen Prüfung von
30 Minuten Dauer.
§ 10 Studienfachberatung
(1) An der Studienfachberatung Beteiligte:
Für die auf einzelne Lehrveranstaltungen bezogene Studienfachberatung
stehen die jeweiligen Lehrenden zur Verfügung. Für die auf das Studium
der Völkerkunde insgesamt bezogene individuelle Studienfachberatung
stehen die Lehrenden zur Verfügung, die im Fachgebiet Völkerkunde der
Philipps-Universität prüfungsberechtigt und bedienstet sind. Außerdem
ist im Fachgebiet Völkerkunde jeweils ein Mitarbeiter/eine
Mitarbeiterin für Studienfachberatung zu benennen.
(2) Inanspruchnahme der Studienfachberatung
Die Studienfachberatung soll insbesondere in Anspruch genommen
werden, wenn die Studierenden Studienabschnitte planen, Schwerpunkte
setzen und Kombinationen wählen wollen.
Zu Beginn des Grundstudiums (spätestens im zweiten
Semester) sowie zu Beginn des Hauptstudiums ist der Besuch einer
Studienfachberatung bei dem/der dafür benannten Studienberater/in im
Fachgebiet Völkerkunde obligatorisch. Hierüber ist eine Bescheinigung
auszustellen. Die Bescheinigung über den Besuch der obligatorischen
Studienfachberatung im Grundstudium ist bei der Anmeldung zur
Zwischenprüfung vorzulegen, die Bescheinigung über die obligatorische
Studienfachberatung im Hauptstudium bei der Zulassung zur
Magisterprüfung.
(3) Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis:
Über das Lehrangebot im Fach Völkerkunde informiert jedes Semester ein
kommentiertes Vorlesungsverzeichnis.
§ 11 Übergangsregelung
Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser
Studienordnung begonnen haben, können es nach den bisherigen
Vorschriften beenden. Wird die Zwischenprüfung nach Maßgabe der
vorliegenden Ordnung abgelegt, so ist auch das Hauptstudium nach
Maßgabe der vorliegenden Ordnung zu absolvieren.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer
Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
Marburg, den 13.06.2001
Zwischenprüfung Magister Völkerkunde
Zulassungsvoraussetzungen:
- Sprachnachweise von 2 Sprachen (nachzuweisen durch das
Abiturszeugnis mit mindestens ausreichender Abschlussnote, oder durch
vergleichbare und von der Universität anerkannte Nachweise, z.B.
Volkshochschule/Uni-Sprachprüfungen).
- Mind. 4 Semester Studium der Völkerkunde im
Hauptfach.
- Belegbögen mit nachgewiesenen 34 Semesterwochenstunden
(SWS) im Fach Völkerkunde.
- Bereits erworbene oder bis zum Anmeldetermin zu
erwerbende Leistungsnachweise:
1 Seminarschein (Theoriethema)
1 Seminarschein (Regionalthema)
1 Seminarschein (Sachthema)
1 Museumsschein
1 Exkursionsschein
Ablauf der Anmeldung:
- Schritt 1: Abholen des Anmelde-Formulars im
Sekretariat der Völkerkunde (Mo-Do, 9-11 Uhr)
- Schritt 2*: Mit dem ausgefüllten Formular, den
Leistungsnachweisen und Belegbögen, dem Abiturzeugnis (oder
entsprechenden Zeugnissen, die die Sprachkenntnisse belegen) und einer
tabellarischen Darstellung des Bildungsganges zu dem vorher
bekanntgegebenen Meldetermin bei der Studienberatung melden. Ab diesem Termin muß die
Prüfung innerhalb von vier Wochen abgelegt werden.
- Schritt 3*: Prüfer/in aufsuchen und um
Einverständniserklärung (auf dem Formular) bitten und im Sekretariat
einen Termin innerhalb der 4-Wochen-Frist absprechen.
- Schritt 4: Abgabe des Formulars auf dem Prüfungsamt
des Fb 03.
- Schritt 5: Abholen des (inzwischen von der zuständigen
Person unterschriebenen) Formulars auf dem Prüfungsamt, und:
- Schritt 6: Mit dem Formular zur Prüfung erscheinen
(Nicht-Erscheinen = Nicht-Bestehen der Prüfung).
* Die Schritte 2 und 3 können untereinander getauscht
werden, allerdings wird niemand ohne komplett ausgefülltes Formular
geprüft werden.
Prüfungsmodalitäten:
- Prüfungsdauer in Haupt- und Nebenfach 30 Minuten.
- Prüfungsthemen:
- 1 Regional- oder Sachthema,
- 1 Theoriethema.
- Prüfer/in: s. Prüfungsberechtigte.
- Beisitzer: wird vom Fachgebiet gestellt.
- Wiederholung einer nichtbestandenen Prüfung: Kann zum
nächsten Meldetermin zur Zwischenprüfung wiederholt werden (siehe dazu
Magisterprüfungsordnung).
Magisterprüfung Völkerkunde
Zulassungsbedingungen:
- Zwischenprüfungszeugnis
- Belegbögen mit nachgewiesenen 34 Semesterwochenstunden (SWS) aus
dem Hauptstudium im Fach Völkerkunde, darunter
2 Seminare (Theoriethemen)
1 Seminar (Regionalthemen)
1 Seminar (Sachthemen)
1 Oberseminarschein (Theoriethemen)
1 Seminarschein (Sachthemen)
1 Museumsschein
1 Exkursionsschein
Prüfungsmodalitäten:
Hauptfach Völkerkunde
- Verfassen einer Magisterarbeit
- Schriftliche Klausur von 4 Stunden
- Mündliche Prüfung von einer Stunde
2 Theoriethemen
1 Regionalthema
2 Sachthemen
- In der Prüfung insgesamt nachzuweisen: Überblick über die Theorien
der Völkerkunde, genaue Kenntnis der neueren Theorien insbesondere der
letzten zehn Jahre.
Nebefach Völkerkunde
- Mündliche Prüfung von einer Stunde
2 Theoriethemen
1 Regionalthema
2 Sachthemen
Allgemein
- Prüfer/in: s. Prüfungsberechtigte.
- Beisitzer: wird vom Fachgebiet gestellt.
Meldetermine
Studierende im Magister-Haupt/Nebenfach oder Diplom-Nebenfach
Völkerkunde, die sich zur Abschlussprüfung anmelden wollen, werden
dringend gebeten, zwecks Durchsicht Ihrer Unterlagen frühzeitig vor dem
offiziellen Meldetermin des Fachbereichs 03 in die Studienberatung zu
Frau Franziska Leutner M.A. zu kommen.
Bitte bringen Sie dafür folgende Unterlagen mit:
- Leistungsnachweise
- Belegögen
- Zwischenprüfungszeugnis
- Anmeldeunterlagendes Prüfungsamtes
- Abiturzeugnis (Bzw. Fremdsprachennachweise)
- Stammdatenblätter
Meldetermin im Prüfungsbüro des Fachbereichs 03
Nach der rechtzeitigen Durchsicht der Unterlagen im Fachgebiet
Völkerkunde (s.o.) erfolgt die Anmeldung im Prüfungsbüro des Dekanats des FB 03. Bitte beachten
Sie die dort angegebenen Fristen.
magisterlogo
Größe::
4.1 kB
Zuletzt aktualisiert:
28.07.2007
·
Mark Münzel
|
|