Magisterprüfung Völkerkunde
Zulassungsbedingungen:
- Zwischenprüfungszeugnis
- Belegbögen mit nachgewiesenen 34 Semesterwochenstunden (SWS) aus dem Hauptstudium im Fach Völkerkunde, darunter
1 Seminar (Regionalthemen)
1 Seminar (Sachthemen)
- Leistungsnachweise
1 Seminarschein (Sachthemen)
1 Museumsschein
1 Exkursionsschein
Prüfungsmodalitäten:
Hauptfach Völkerkunde- Verfassen einer Magisterarbeit
- Schriftliche Klausur von 4 Stunden
- Mündliche Prüfung von einer Stunde
1 Regionalthema
2 Sachthemen
- In der Prüfung insgesamt nachzuweisen: Überblick über die Theorien der Völkerkunde, genaue Kenntnis der neueren Theorien insbesondere der letzten zehn Jahre.
Nebefach Völkerkunde
- Mündliche Prüfung von einer Stunde
1 Regionalthema
2 Sachthemen
Allgemein
- Prüfer/in: s. Prüfungsberechtigte.
- Beisitzer: wird vom Fachgebiet gestellt.

