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Studienordnung Magister Völkerkunde

Vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 HHG in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374) am 13.06.2001 in 2. Lesung beschlossen. Diese Studienordnung gilt in Verbindung mit der gemeinsamen Ordnung für die Magisterprüfung vom 15.11.2000 (St.Anz. 6/2001, S. 522ff.) bis zur Veröffentlichung der vom Hessichen Ministerium für Wissenschaft und Kunst genehmigten Fassung.
 

§ 1 Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der gemeinsamen Ordnung für die Magisterprüfung der Fachbereiche Gesellschaftswissenschaften und Philosophie, Evangelische Theologie, Geschichte und Kulturwissenschaften, Germanistik und Kunstwissenschaften, Fremdsprachliche Philologien sowie Geographie der Philipps-Universität Marburg vom 15. November 2000 (StAnz.6/2001, S. 522ff) - Magisterprüfungsordnung - Ziel, Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums im Hauptfach und im Nebenfach Völkerkunde mit dem Abschluss "Magistra Artium/Magister Artium (M.A.)".
 
§ 2 Studiendauer
Der Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Philosophie stellt mit dieser Studienordnung sicher, dass Studierende, die über die Kenntnisse gemäß § 4 verfügen, in acht Semestern das Lehrangebot erhalten, um sich zur Magisterprüfung melden zu können. Teile des achten Semesters und das neunte Semester sind der Anfertigung der Magisterarbeit und der Ablegung von Fachprüfungen gewidmet. Die Regelstudienzeit erstreckt sich auf viereinhalb Jahre.
 
§ 3 Studienbeginn
Das Studium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden.

§ 4 Studienvoraussetzungen

(1) Nachweis allgemeiner Studienvoraussetzungen:
Voraussetzung für die Immatrikulation im Magisterhauptfach Völkerkunde ist in der Regel das Abitur oder eine durch Rechtsvorschrift oder vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst bzw. vom Hessischen Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung.

(2) Nachzuweisende Sprachkenntnisse:
Das Studium der Völkerkunde erfordert ausreichende Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, die zum Arbeiten mit entsprechender Fachliteratur befähigen. Der Nachweis dieser Sprachkenntnisse erfolgt durch:
  1. das Abiturszeugnis oder entsprechende Schulzeugnisse, wobei die Benotung nicht schlechter als "ausreichend" ("vier") bzw. 5 Punkte sein darf, oder
  2. Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse im Umfang von mindestens 120 Stunden Unterricht an deutschen oder ausländischen Universitäten, oder
  3. universitäre Fachgutachten bzw. universitäre Lektorenprüfungen über durch Aus-landsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder Selbststudium erworbene Sprachkennt-nisse, oder
  4. VHS-Zertifikate, d.h. ein Zertifikat über einen erfolgreich mit staatlicher Abschlussprüfung abgeschlossenen Lehrgang an einer Volkshochschule (in Hessen gemäß Erlass des Hessischen Kultusministers v. 1.11.1977).

Im Fall der klassischen Sprachen Latein oder Altgriechisch ist der Nachweis entweder durch das Abiturzeugnis oder durch das Bestehen der Ergänzungsprüfung nach der Verordnung über die Ergänzungsprüfung im Lateinischen und Griechischen vom 3. Mai 1998 (ABl. S. 394) zu erbringen.
Die Sprachkenntnisse sollen bei Studienbeginn vorhanden sein und spätestens bis zur Zwischenprüfung nachgewiesen werden.

§ 5 Ziel und Inhalt des Studiums

(1) Ziel und Inhalt des Hauptfachstudiums der Völkerkunde:
Das Studium der Völkerkunde vermittelt fachwissenschaftliche Kenntnisse über nationen-übergreifende kulturelle Phänomene, einzelne (insbes. außereuropäische) Kulturen und deren Objektivationen in speziellen Sachgebieten, sowie über die Wissenschaftsgeschichte des Faches einschließlich aktueller Theorien. Studierende werden mit Fragestellungen, Methoden und Forschungsergebnissen des Faches vertraut gemacht.

Das Studium der Völkerkunde soll Fähigkeiten vermitteln, den aus der eigenen Kultur erwachsenen Standpunkt zu relativieren, Verhaltensweisen von Menschen aus anderen Kulturen besser zu verstehen und interkulturelle Missverständnisse aufzudecken. Darüber hinaus sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, zu zentralen Fragestellungen des Faches eigenständige Positionen zu entwickeln, seine Theorien und Methoden auf ihren jeweiligen Arbeitsbereich anzuwenden und eigenverantwortlich empirische Forschungen zu betreiben.

(2) Ziel und Inhalt des Nebenfachstudiums der Völkerkunde:
Das Studium der Völkerkunde im Magister-Nebenfach vermittelt allgemeine völkerkundliche Kenntnisse über außereuropäische Kulturen und über spezielle Sachgebiete sowie die wichtigsten völkerkundlichen Theorien im Sinne von oben § 5 (1), sowie die Fähigkeit, völkerkundliche Fragestellungen und Arbeitsmethoden mit denen des jeweiligen Hauptfachs zu verbinden.

(3) Bereiche des Studiums der Völkerkunde:
Das Studium des Magister-Haupt- und -Nebenfachs Völkerkunde gliedert sich im Grund- wie im Hauptstudium in drei Bereiche:
  1. Theoriethemen: Allgemeine völkerkundliche Theorien und Methoden, die auf unterschiedliche Regionen und Themen Anwendung finden.
  2. Sachthemen: Regionenübergreifende Themen (z.B. Religionsethnologie, Kunstethnologie), die eine allgemeine und aktuelle Relevanz haben.
  3. Regionalthemen: Kulturelle Merkmale einzelner nicht-mitteleuropäischer Kulturen.
Die Völkerkunde in Marburg legt einen Schwerpunkt auf die mit der Völkerkundlichen Sammlung der Philipps-Universität verbundene Museumsethnologie. So ist es ein Studienziel, Aufnahme, Dokumentation, Klassifikation und Interpretation der materiellen Kultur fremder Gesellschaften zu erlernen.


Die einzelnen Lehrveranstaltungen sind (mit Ausnahme allgemeiner Überblicks-Einführungen in das Fach) jeweils einem der drei Bereiche a.-c., bzw. der Museumsethnologie zugeordnet.


§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums im Hauptfach

(1) Studienabschnitte:
Das Studium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde gliedert sich in das Grundstudium von 34 Semesterwochenstunden (SWS) und das Hauptstudium von 34 SWS. Dieser Stundenaufwand umfasst den Bereich der für den erfolgreichen Abschluss notwendigen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich. Es steht den Studierenden frei und ist ihnen angeraten, nach freier Wahl ihr Studium durch weitere völkerkundliche Lehrveranstaltungen zu vertiefen.
Das Grundstudium erstreckt sich über 4 Semester und schließt mit der Zwischenprüfung ab. Das Hauptstudium erstreckt sich einschließlich der Prüfungszeit über 5 Semester und schließt mit der Magisterprüfung ab.

(2) Grundstudium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde:
Das Grundstudium des Magister-Hauptfachs soll folgende Grundkenntnisse vermitteln:
  • Selbständiges und kritisches wissenschaftliches Arbeiten mit fachspezifischer Literatur sowie fachspezifischen Daten und Hilfsmitteln;
  • Überblick über Gegenstand, Umfang, Geschichte, Theorien, Techniken, Methoden und aktuelle Fragestellungen des Faches;
  • Überblick über die systematischen Teilgebiete der Völkerkunde (z.B. Verwandtschaftsethnologie, Rechtsethnologie, Wirtschafts- und Religionsethnologie):
  • Einblick in die regionalen Teilgebiete der Völkerkunde.

Das Grundstudium des Magister-Hauptfachs umfasst Pflicht-/Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 34 SWS.
Die Pflichtveranstaltungen im Umfang von 10 Semesterwochenstunden sind:
  • eine Lehrveranstaltung des Studienbereiches Theoriethemen, Grundstudium;
  • eine Lehrveranstaltung des Studienbereiches Sachthemen, Grundstudium;
  • eine Lehrveranstaltung des Studienbereiches Regionalthemen, Grundstudium;
  • eine Museumsveranstaltung;
  • eine Exkursion.

Die Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 24 SWS erstrecken sich auf weitere völkerkundliche Lehrveranstaltungen des Grundstudiums aus den o.g. Bereichen Theoriethemen, Sachthemen und Regionalthemen. Hinzu kommen 4 SWS nach freier Wahl, davon 2 aus dem Studienbereich Regionalthemen, 1 aus dem Studienbereich Theoriethemen, 1 aus dem Studienbereich Sachthemen.
Den Studierenden im Grundstudium wird darüber hinaus empfohlen, in einem praxisorientierten Praktikum Erfahrungen mit völkerkundlichen Arbeitsbereichen zu machen. Das Praktikum kann mit zwei SWS nach freier Wahl des Studienbereichs Regionalthemen veranschlagt werden und ist mit einem Abschlussbericht von ca. 20 Seiten nachzuweisen, in dem Erfahrungen und Ergebnisse des Praktikums reflektiert werden.

(3) Hauptstudium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde:
Im Hauptstudium der Völkerkunde sollen die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft und erweitert werden. Neben den für das Grundstudium erwähnten Zielen ist im Hauptstudium der Nachweis selbständiger wissenschaftlicher Arbeit erforderlich, die im Rahmen von Seminaren mit mündlich und schriftlich auszuarbeitenden Referaten und Hausarbeiten einzuüben ist.
Das Hauptstudium des Magister-Hauptfachs umfasst Pflicht-/Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 34 SWS.
Die Pflichtveranstaltungen im Umfang von 8 Semesterwochenstunden sind:
  • ein Oberseminar zu zentralen methodischen Fragen des Faches (Bereich Theoriethemen);
  • ein Seminar zu methodisch relevanten Zentralthemen des Faches (Bereich Sachthemen, Hauptstudium);
  • eine Museumsveranstaltung (Hauptstudium);
  • eine Exkursion.

Spezialisierte Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 26 Semesterwochenstunden bieten die Möglichkeit der Schwerpunktbildung (z.B. spezielle Themen der theoretischen oder vergleichenden Völkerkunde, aber auch Spezialisierung auf eine Kultur oder ein Sachthema) und damit die Grundlage für die Magisterarbeit. Hinzu kommen 4 SWS nach freier Wahl, davon 2 aus dem Studienbereich Theoriethemen, 1 aus dem Studienbereich Regionalthemen, 1 aus dem Studienbereich Sachthemen.
Die Teilnahme an Veranstaltungen des Hauptstudiums beginnt frühestens in dem Semester, in dem das Grundstudium mit der Zwischenprüfung abgeschlossen wird. Es ist nicht möglich, im gleichen Semester Lehrveranstaltungen für das Grund- und für das Hauptstudium anzurechnen.

(4) Lehr- und Lernformen:
  1. Vorlesungen: In Vorlesungen werden in zusammenhängender Darstellung Grund- und Spezialwissen vermittelt sowie neueste Forschungsergebnisse und der jeweilige fachwissenschaftliche Diskussionsstand vorgestellt. Vorlesungen dienen i. Allg. als Anregung zum Selbststudium.
  2. Proseminare: Proseminare dienen der Einführung in die Methodik und Arbeitsweise sowie in die grundlegenden Problemstellungen des Faches anhand ausgewählter Themen, und vermitteln das für das Studium und die Forschungstätigkeit notwendige sachliche und inhaltliche Grundlagenwissen. Die Studierenden werden zur Erarbeitung erster eigener Beiträge (mündliche und schriftliche Referate, Hausarbeiten, Klausuren) angeleitet.
  3. Seminare: Seminare dienen der ausführlichen Diskussion spezieller Fragestellungen und Forschungsergebnisse des Faches sowie der Erörterung kontroverser wissenschaftlicher Positionen. Sie sind Lehrveranstaltungen, in denen bei der gemeinsamen Untersuchung wichtiger komplexer Fragestellungen selbständiges Arbeiten und die Darstellung von Ergebnissen erprobt sowie Methoden und aktuelle Forschungsergebnisse diskutiert werden. Die Teilnahme an einem Seminar setzt entsprechende Grundkenntnisse der Thematik sowie entwickelte Fähigkeiten in der Anwendung fachspezifischer Arbeitsmethoden voraus.
  4. Übungen: In Übungen werden die in Proseminaren, Seminaren oder Vorlesungen erworbenen Kenntnisse vertieft. Sie bieten den Studierenden die Möglichkeit, sich mit speziellen Fragen und Teilbereichen des Faches zu beschäftigen und spezielle wissenschaftliche Arbeitsmethoden kennen zu lernen.
    Eine Übung kann auch eine Einübung in die Methodik der Feldforschung auf einer mindestens 10tägigen Exkursion einschließen.
  5. Tutorien: Tutorien werden von fortgeschrittenen und durch herausragende Studienleistungen ausgezeichneten Studierenden unter Aufsicht eines Universitätsprofessors durchgeführt. Sie sollen in Begleitung einer Lehrveranstaltung desselben in Arbeitstechniken und Grundlagen des Faches einüben.
  6. Kolloquien: Kolloquien bieten die Möglichkeit, in einem begrenzten Kreis von Fortgeschrittenen eigene Beiträge vorzustellen.
  7. Exkursionen: Exkursionen dienen dem kennen Lernen von Museen/Sammlungen mit ihren ausstellungsdidaktischen Problemen und Konzeptionen, sowie von anderen Forschungsinstitutionen der Völkerkunde. Sie können auch dem ersten Einüben von Methoden der völkerkundlichen Empirie dienen.
  8. Experimentelle Lehr- und Lernformen: Lehrende und Studierende sind aufgerufen, die Formen des Unterrichts experimentell weiterzuentwickeln. Bei wesentlichen Abweichungen von den unter a.-g. aufgeführten Formen ist rechtzeitig die Zustimmung der zuständigen universitären Gremien einzuholen.
  9. Selbststudium: Das Selbststudium ist ein wichtiger und unverzichtbarer Teil des Studiums und dient dem selbstbestimmten Literaturstudium, aber auch dem Erwerb notwendiger Sprachkenntnisse. Die in den Lehrveranstaltungen gebotenen Anregungen sollen aufgegriffen, die erworbenen Kenntnisse erweitert und vertieft werden. Darüber hinaus sollen weitere Teilgebiete der Völkerkunde, welche die Lehre während des jeweiligen Studienabschnittes nicht abdeckt, selbständig erarbeitet werden. Zum Selbststudium zählen ferner der Besuch von Museen und Ausstellungen sowie Vortragsveranstaltungen des Faches. Der Umfang des Selbststudiums ist in den in §§ 6 und 7 angegebenen Semesterwochenstunden nicht enthalten.

Es wird erwartet, dass sich Studierende insbes. im Hauptstudium auch selbständig Theorien, Methoden und ethnographische Kenntnisse aneignen. Diese selbstgewählten Interessenschwerpunkte können zusammen mit den gelehrten Inhalten die Grundlage für die Auswahl von Themen für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen bei der Ablegung der Magisterprüfung bilden.

(5) Erwerb wichtiger sprachlicher Zusatzkenntnisse:
Darüber hinaus wird die Erlernung mindestens einer weiteren, und zwar nicht-indoeuropäischen Fremdsprache dringend empfohlen. Die Auswahl der Sprache soll in Entsprechung der regionalen Spezialisierung der/des Studierenden und nach Konsultierung der Studienfachberatung erfolgen.
Sofern die regionale Spezialisierung der/des Studierenden dies nahe legt, werden auf begründeten Antrag Studienzeiten nicht angerechnet, in denen Sprachkenntnisse über die obligatorische Mindestanzahl von zwei Fremdsprachen hinaus in völkerkundlich relevanten und für die Schwerpunktbildung der/des Studierenden wichtigen Sprachen erworben werden, sofern der Erwerb von Kenntnissen der jeweiligen Sprache nicht gleichzeitig als Leistung eines selbständigen Faches geltend gemacht wird.

(6) Studienortwechsel:
Während des Studiums ist ein (vorübergehender) Studienortwechsel an eine andere Hochschule sehr empfehlenswert, wobei entsprechend der internationalen und interkulturellen Ausrichtung der Völkerkunde und gemäß ihrem Schwerpunkt auf außer-europäischen Kulturen ausländische, besonders auch außer-europäische Hochschulen zu empfehlen sind. Den geeignetsten Zeitpunkt hierfür stellt im allgemeinen die Phase unmittelbar nach dem Abschluss der Zwischenprüfung dar. Ein Studienortwechsel ist nur mittels einer langfristigen Vorbereitung zu realisieren. Deshalb muss seine Planung bereits in einer fortgeschrittenen Phase des Grundstudiums erfolgen.
Studierenden, die einen Studienortwechsel in Erwägung ziehen, wird dringend geraten, rechtzeitig die Studienfachberatung sowie weitere Beratungsmöglichkeiten des Fachbereichs, der Zentralen Studienberatung der Philipps-Universität und der Akademischen Auslandsstelle in Anspruch zu nehmen.

§ 7 Umfang und Aufbau des Studiums im Nebenfach

(1) Studienabschnitte
Das Studium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde gliedert sich in das Grundstudium von 22 Semesterwochenstunden (SWS) und das Hauptstudium von 12 SWS. Es steht den Studierenden frei und ist ihnen angeraten, nach freier Wahl ihr Studium durch weitere völkerkundliche Lehrveranstaltungen zu vertiefen. Die Lernziele orientieren sich für das Grundstudium an den in § 6 (2) und für das Hauptstudium an den in § 6 (3) genannten, wobei jedoch anstatt des Gesamtüberblicks nur ein exemplarischer Einblick gefordert ist.

(2) Grundstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde
Das Grundstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde im Umfang von 22 Semesterwochenstunden (SWS) setzt sich aus Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen zusammen.
Die Pflichtveranstaltungen im Umfang von 4 Semesterwochenstunden (SWS) sind:
  • eine einführende Veranstaltung des Grundstudiums, Bereich Regionalthemen;
  • eine Museumsveranstaltung.

Die Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 18 SWS erstrecken sich auf weitere völkerkundliche Lehrveranstaltungen, wobei die o.g. drei Bereiche Theoriethemen, Sachthemen und Regionalthemen etwa gleichmäßig vertreten sein sollen.Hinzu kommen 2 SWS nach freier Wahl, davon je 1 aus den Studienbereichen Regionalthemen und Sachthemen.

(3) Hauptstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde:
Das Hauptstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde im Umfang von 12 Semesterwochenstunden (SWS) setzt sich aus Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen zusammen.
Die Pflichtveranstaltungen im Umfang von 4 Semesterwochenstunden sind:
  • eine Veranstaltung des Bereichs Theoriethemen;
  • eine Veranstaltung des Bereichs Sachthemen.

Hinzu kommen Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 8 Semesterwochenstunden, sowie 2 SWS nach freier Wahl, davon je 1 aus den Studienbereichen Theoriethemen und Regionalthemen.
Die Teilnahme an Veranstaltungen des Hauptstudiums beginnt frühestens in dem Semester, in dem das Grundstudium in Völkerkunde abgeschlossen ist (ggf. durch die Zwischenprüfung). Es ist nicht möglich, im gleichen Semester Lehrveranstaltungen für das Grund- und für das Hauptstudium anzurechnen.

(4) Lehr- und Lernformen: § 6, Abs. (4) gilt entsprechend.

§ 8 Leistungsnachweise


(1)Grundstudium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde:
Im Grundstudium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde sind vier Leistungsnachweise mit Erfolg zu erwerben, und zwar
  • ein Leistungsnachweis aus einer Lehrveranstaltung des Studienbereiches Regionalthemen, Grundstudium;
  • ein Leistungsnachweis aus einer Lehrveranstaltung des Studienbereiches Sachthemen, Grundstudium;
  • ein Leistungsnachweis aus einer Lehrveranstaltung des Studienbereiches Theoriethemen, Grundstudium;
  • ein Leistungsnachweis aus einer Museumsveranstaltung (Museumsschein nach unten § 8, Abs. 5).

  • Zusätzlich: ein Leistungsnachweis im Zusammenhang mit einer erfolgreich geleisteten Exkursion (Exkursionsschein nach unten § 8, Abs. 5).

(2) Hauptstudium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde:
Im Hauptstudium des Magister-Hauptfachs Völkerkunde sind drei Leistungsnachweise mit Erfolg zu erwerben, davon je
  • einer aus einem Oberseminar zu zentralen methodischen Fragen des Faches (Bereich Theoriethemen);
  • einer aus einem Seminar zu methodisch relevanten Zentralthemen des Faches (Bereich Sachthemen), Hauptstudium);
  • einer in einer Museumsveranstaltung (Museumsschein nach unten § 8, Abs. 5, Hauptstudium).

  • Zusätzlich: ein Leistungsnachweis im Zusammenhang mit einer erfolgreich geleisteten Exkursion (Exkursionsschein nach unten § 8, Abs. 5).

Leistungsnachweise des Hauptstudiums können frühestens ab dem Semester erbracht werden, in dem die Zwischenprüfung im Magister-Hauptfach Völkerkunde abgelegt wird. Es ist nicht möglich, Leistungsnachweise aus dem gleichen Semester für das Grund- und für das Hauptstudium anzurechnen.

(3) Grundstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde:
Im Grundstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde sind zwei Leistungsnachweise mit Erfolg zu erwerben, und zwar:
  • ein Leistungsnachweis aus einer einführenden Veranstaltung des Grundstudiums, Bereich Regionalthemen;
  • ein Leistungsnachweis aus einer Museumsveranstaltung (Museumsschein nach unten § 8, Abs. 5).

(4) Hauptstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde:
Im Hauptstudium des Magister-Nebenfachs Völkerkunde sind zwei Leistungsnachweise obligatorisch:
  • ein Leistungsnachweis aus einer Veranstaltung des Bereichs Theoriethemen;
  • ein Leistungsnachweis aus einer Veranstaltung des Bereichs Sachhemen

Leistungsnachweise des Hauptstudiums können frühestens ab dem Semester erworben werden, in dem der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums in Völkerkunde nachgewiesen ist (ggf. durch die Zwischenprüfung). Es ist nicht möglich, Leistungsnachweise aus dem gleichen Semester für das Grund- und für das Hauptstudium anzurechnen.

(5) Art der Leistungsnachweise:
Leistungsnachweise werden ausgestellt für die regelmäßige Mitarbeit in einer Lehrveranstaltung und die erfolgreiche Anfertigung einer schriftlichen Arbeit. Als regelmäßig gilt der Besuch einer Lehrveranstaltung dann, wenn mindestens etwa 80 % der Sitzungen besucht wurden. Leistungsnachweise werden grundsätzlich nur bei Vorliegen einer schriftlichen Leistung erteilt, es gibt keine "Sitzscheine".
Folgende Arten von Leistungsnachweis sind möglich:
  1. Referatsschein aufgrund folgender zu erbringender Leistungen: Mündliches Referat zu dem mit der Lehrkraft vereinbarten Termin, schriftliche Ausarbeitung von zehn Seiten zum gleichen Termin, Thesenblatt für die Teilnehmenden der Referatssitzung. Ggf. kann auch die erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur im Rahmen der Lehrveranstaltung gefordert werden.
  2. Hausarbeitsschein aufgrund einer Hausarbeit von zwanzig Seiten zu einem mit der Lehrkraft zu vereinbarenden Thema aus dem Zusammenhang der Lehrveranstaltung. Die Hausarbeit ist in der Regel spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit des laufenden Semesters abzugeben. Ggf. kann auch die erfolgreiche Teilnahme an einer Klausur im Rahmen der Lehrveranstaltung gefordert werden.
  3. Exkursionsschein, der die erfolgreiche Teilnahme an einer vom Fachgebiet Völkerkunde durchgeführten Exkursion und die Anfertigung eines Protokolls von fünf Seiten belegt. Exkursionsscheine werden nicht benotet.
  4. Museumsschein aufgrund der erfolgreichen Teilnahme an einer Museumsübung/einem Museumspraktikum in der Regel in der Völkerkundlichen Sammlung der Philipps-Universität, und einer dazugehörigen Hausarbeit von zwanzig Seiten. Die Hausarbeit ist in der Regel spätestens bis zum Ende der Vorlesungszeit des laufenden Semesters abzugeben.
    Sofern das Museumspraktikum die Mitarbeit am Aufbau einer Ausstellung in der Völkerkundlichen Sammlung der Philipps-Universität einschließt, kann die Hausarbeit durch ein fünfseitiges Protokoll ersetzt werden, das die Mitarbeit an der Ausstellung beschreibt und museumsethnologische Fragen diskutiert.

(6) Informierung der Studierenden:
Die Leiterin bzw. der Leiter einer Lehrveranstaltung teilt zu deren Beginn mit, in welcher dieser Formen ein Leistungsnachweis erbracht werden kann.

(7) Benotung der Leistungsnachweise:
Leistungsnachweise sind in der Regel benotet (mit Ausnahme der Exkursionsscheine), jedoch können die Studierenden auf die Benotung verzichten. Die Benotung reicht von "sehr gut" (1) bis "ausreichend" (4) einschl. Zwischennoten mit "plus" oder "minus". Für eine schlechter als "ausreichend" bewertete Leistung wird kein Leistungsnachweis erteilt. Die Art, ggf. auch die Benotung der erbrachten Leistung ist auf dem Leistungsnachweis vermerkt.

§ 9 Zwischenprüfung

(1) Zwischenprüfung im Magister-Hauptfach Völkerkunde:
Die Zwischenprüfung im Magister-Hauptfach Völkerkunde setzt die regelmäßige Teilnahme an den in § 6 Abs. (2) genannten Lehrveranstaltungen (dokumentiert im Studienbuch bzw. einem vom Prüfungsausschuss als gleichwertig benannten Dokument des Fachgebietes Völkerkunde) und den Nachweis der in § 8 Abs. (1) genannten Studienleistungen voraus. Sie besteht aus einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer. Sie erstreckt sich entsprechend oben § 5, Abs. (3) auf ein Thema aus dem Bereich Theoriethemen und ein Thema aus weiteren Bereichen der Völkerkunde (wahlweise regionale Völkerkunde eines Kulturraumes oder regionenübergreifende Sachthematik).
 
(2) Zwischenprüfung im Magister-Nebenfach Völkerkunde:
Die Zwischenprüfung im Magister-Nebenfach Völkerkunde setzt die regelmäßige Teilnahme an den in § 7 Abs. (2) genannten Lehrveranstaltungen (dokumentiert im Studienbuch bzw. einem vom Prüfungsausschuss als gleichwertig benannten Dokument des Fachgebietes Völkerkunde) und den Nachweis der in § 8 Abs. (3) genannten Studienleistungen voraus. Sie besteht aus einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer.

§ 10 Studienfachberatung

(1) An der Studienfachberatung Beteiligte:
Für die auf einzelne Lehrveranstaltungen bezogene Studienfachberatung stehen die jeweiligen Lehrenden zur Verfügung. Für die auf das Studium der Völkerkunde insgesamt bezogene individuelle Studienfachberatung stehen die Lehrenden zur Verfügung, die im Fachgebiet Völkerkunde der Philipps-Universität prüfungsberechtigt und bedienstet sind. Außerdem ist im Fachgebiet Völkerkunde jeweils ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin für Studienfachberatung zu benennen.

(2) Inanspruchnahme der Studienfachberatung
Die Studienfachberatung soll insbesondere in Anspruch genommen werden, wenn die Studierenden Studienabschnitte planen, Schwerpunkte setzen und Kombinationen wählen wollen.
Zu Beginn des Grundstudiums (spätestens im zweiten Semester) sowie zu Beginn des Hauptstudiums ist der Besuch einer Studienfachberatung bei dem/der dafür benannten Studienberater/in im Fachgebiet Völkerkunde obligatorisch. Hierüber ist eine Bescheinigung auszustellen. Die Bescheinigung über den Besuch der obligatorischen Studienfachberatung im Grundstudium ist bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung vorzulegen, die Bescheinigung über die obligatorische Studienfachberatung im Hauptstudium bei der Zulassung zur Magisterprüfung.

(3) Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis:
Über das Lehrangebot im Fach Völkerkunde informiert jedes Semester ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis.

§ 11 Übergangsregelung
Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Studienordnung begonnen haben, können es nach den bisherigen Vorschriften beenden. Wird die Zwischenprüfung nach Maßgabe der vorliegenden Ordnung abgelegt, so ist auch das Hauptstudium nach Maßgabe der vorliegenden Ordnung zu absolvieren.

§ 12 Inkrafttreten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.
Marburg, den 13.06.2001


Zuletzt aktualisiert: 15.06.2010 · Florian Sondermann

 
 
 
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Fachgebiet Kultur- und Sozialanthropologie, Kugelgasse 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-23749, Fax 06421/28-22140, E-Mail: ethno@staff.uni-marburg.de

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