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Geschichtliche Erläuterung


Bereits Anfang der fünfziger Jahre sahen die Gründungsstaaten der Europäischen Union die Notwendigkeit eines gemeinsamen Handelns im Energiebereich.

1951 unterzeichneten die Außenminister der sechs EU-Gründerstaaten den Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)[1].

1957 wurde die europäische Atomgemeinschaft (EAG) gegründet, welche die Förderung der Kernenergie anstrebte[2]. Sie beinhaltete nach Meinung von Jean Monnet, dem ersten Präsidenten der Hohen Behörde der Montanunion, einige wichtige Vorteile, welche unter anderem die „preiswerte Deckung des steigenden Energiebedarfs und damit die Unabhängigkeit von devisenverschlingenden Ölimporten“[3] darstellte. Zwischenzeitlich wurde das Thema aber immer mehr zu nationalen Belangen der Mitgliedsstaaten und geriet angesichts wichtigerer Angelegenheiten ins Abseits.

 
Wodurch genau die Energiepolitik wieder mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist, lässt sich schwer an einem Schlüsselerlebnis festmachen. Vorstellbar ist eher, dass viele Komponenten dazu beigetragen haben, dass die Energiepolitik wieder stärker verfolgt wird. Internationale Entwicklungen in Folge der Ereignisse des 11. September 2001 und die damit verbundene Terrorismusgefahr haben den Fokus auf die Regionen Mittlerer Osten und Zentralasien gelenkt. Daraufhin wurde die starke Ressourcenabhängigkeit von diesen instabilen Gebieten offensichtlich. Aspekte wie der Klimawandel und die Prognosen der Endlichkeit fossiler Energieträger haben zusätzlich dazu beigetragen der Energiepolitik mehr Aufmerksamkeit zu schenken[4].

In der Folge dieses Umdenkens fordert die EU von ihren Mitgliedsstaaten endlich Farbe zu bekennen und auf verstärkte Zusammenarbeit zu setzen. Dazu müsste national auf Kompetenzen verzichtet und die Energiepolitik zum größten Teil auf die supranationale Ebene übertragen werden. Viele Nationalstaaten sind dazu jedoch nicht bereit.

Als Beispiel hierfür nennen Stormy Mildner und Frank Umbach 2006 in „Die Sicherheit der internationalen Energieversorgung“ das provinzielle Denken Deutschlands.

Aber auch die weltweit weiterhin verfolgte thematische Einordnung der Energiepolitik in Wirtschaftsstrategien und zunehmende Abhängigkeit von politisch instabilen Exportländern weist nicht darauf hin, dass Staaten dazu bereit sind, nationale Konzepte der supranationalen Ebene unterzuordnen[5].

Die Energiepolitik hat viele Dimensionen und ist deshalb ein sensibles Thema. Da die Nationalstaatlichkeit eine lange Tradition hat und die Staaten die Energiepolitik unterschiedlich ausrichten, fällt es der EU schwer eine gemeinsame Linie zu finden.  Trotzdem sind die Ansätze darauf ausgerichtet, auch wenn der politische Konsens fehlt und die EU nur eingeschränkt handlungsfähig ist[6].

 Grünbücher

Einer der Ansätze der EU ist das Grünbuch. Dieses Diskussionspapier der EU-Kommission vereint Vorschläge für Richtlinien und detailliertere Konzepte, um ein Thema politisch voranzutreiben. Am 29. November 2000 stellte die EU-Kommission das Grünbuch mit dem Titel „Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit“ vor und machte die steigende Abhängigkeit von Energieimporten deutlich. Damit war sie den nationalen Ansätzen einen großen Schritt voraus[7].

Das Grünbuch beinhaltet eine Auflistung der damals bestehenden Lage besonders in Bezug auf Abhängigkeiten, schildert die Herausforderungen und zeichnet eine zukünftige energiepolitische Strategie nach.

Die Maßnahmen und Richtlinien sollten ständig weiterentwickelt werden, weshalb es auch im Jahr 2002 zu einem Abschlussbericht über das Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit", kam.

Aus dem Grünbuch der Kommission ergaben sich folgende Ziele:

-         ein langfristig angelegtes, vorausschauendes Handeln

-         Marktbeobachtungsmechanismen

-         politische Instrumente

-         die Intensivierung der Beziehungen zu den Drittländern

 
Besonders dem letzten Punkt wird große Bedeutung beigemessen, wie sich an verschiedenen Abkommen erkennen lässt[8].

 

Steigerung der Relevanz des Themas

Im Rahmen einer national wechselnden Auffassung zum Thema Energiepolitik richtet die EU ihre Strategie langfristig aus, um möglichst viel Unterstützung zu bekommen.

Ein Schwerpunkt wird auf einen langfristigen und umfassenden Strukturwechsel ausgerichtet:

„Die EU muss durch eindeutige Maßnahmen zugunsten einer nachfrageorientierten Politik ein Gegengewicht zur angebotsorientierten Politik schaffen“[9].


Zur Umsetzung soll das Verbraucherverhalten verändert werden, um die steigende Nachfrage zu drosseln. Die Nachfrageseite hat nur einen relativ klar begrenzten Spielraum, weil die Endlichkeit der Energieressourcen deutlich wurde.

Auf der Angebotsseite soll das Bewusstsein hinsichtlich der globalen Erwärmung sensibilisiert werden, um erneuerbaren Energien eine Chance zu geben und unabhängig von deren Rentabilität die Umweltverträglichkeit in den Vordergrund zu stellen[10].

 

Eine weiter entwickelte Version des Grünbuchs in diesem Politikfeld ist das „Grünbuch Energie“ mit dem offiziellen Titel „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“ wurde am 8. März 2006 von der EU-Kommission vorgelegt. Mit diesem Grünbuch verfolgt die EU das Ziel, den Rahmen einer koordinierten europäischen Energiepolitik zu schaffen. Die drei Richtungspunkte Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit sollten hierbei in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen[11].

 langfristige energiepolitische Strategien

Maßnahmen zugunsten einer nachfrageorientierten Politik

Durch Steuern das Verbraucherverhalten ändern

Beitrag der Kernenergie prüfen

Ermöglicht Einsparungen bei Treibhausgasemission

Nuklearoption für EU bleibt offen

Frage der radioaktiven Abfälle und nuklearen Sicherheit klären

Strategische Vorräte von Erdöl und Erdgas aufstocken und neue Einfuhrwege öffnen[12]

Mitgliedsstaaten sind verpflichtet einen Vorrat von mindestens 90 Tagen anzulegen

(Richtlinie 2006/67/EG des Rates vom 24.Juli 2006 zur Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten (kodifizierte Fassung der Richtlinie 68/414/EWG))[13]


Mitgliedsstaaten sollen europäische Energiepolitik betreiben, die sich an folgenden drei Hauptzielen orientiert:

Nachhaltigkeit

Aktiver Einsatz für Klimaschutz durch Förderung von erneuerbaren Energiequellen

Wettbewerbsfähigkeit

Effizienz des europäischen Netzes

Vollendung des europäischen Binnenmarktes

Versorgungssicherheit

Koordinierung von Angebot und Nachfrage nach Energie in der EU[14]

 

Zuletzt aktualisiert: 06.02.2008 · Braeunia

 
 
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