Geschichtliche Erläuterung
Bereits Anfang der fünfziger Jahre sahen die Gründungsstaaten der Europäischen Union die Notwendigkeit eines gemeinsamen Handelns im Energiebereich.
1951 unterzeichneten die Außenminister der sechs EU-Gründerstaaten den Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)[1].
1957 wurde die europäische Atomgemeinschaft (EAG) gegründet, welche die Förderung der Kernenergie anstrebte[2]. Sie beinhaltete nach Meinung von Jean Monnet, dem ersten Präsidenten der Hohen Behörde der Montanunion, einige wichtige Vorteile, welche unter anderem die „preiswerte Deckung des steigenden Energiebedarfs und damit die Unabhängigkeit von devisenverschlingenden Ölimporten“[3] darstellte. Zwischenzeitlich wurde das Thema aber immer mehr zu nationalen Belangen der Mitgliedsstaaten und geriet angesichts wichtigerer Angelegenheiten ins Abseits.
Wodurch genau die Energiepolitik wieder mehr in den Fokus der
Öffentlichkeit gerückt ist, lässt sich schwer an einem
Schlüsselerlebnis festmachen. Vorstellbar ist eher, dass viele
Komponenten dazu beigetragen haben, dass die Energiepolitik wieder
stärker verfolgt wird. Internationale Entwicklungen in Folge der
Ereignisse des 11. September 2001 und die damit verbundene
Terrorismusgefahr haben den Fokus auf die Regionen Mittlerer Osten und
Zentralasien gelenkt. Daraufhin wurde die starke Ressourcenabhängigkeit
von diesen instabilen Gebieten offensichtlich. Aspekte wie der
Klimawandel und die Prognosen der Endlichkeit fossiler Energieträger
haben zusätzlich dazu beigetragen der Energiepolitik mehr
Aufmerksamkeit zu schenken[4].
In der Folge dieses Umdenkens fordert die EU von ihren Mitgliedsstaaten endlich Farbe zu bekennen und auf verstärkte Zusammenarbeit zu setzen. Dazu müsste national auf Kompetenzen verzichtet und die Energiepolitik zum größten Teil auf die supranationale Ebene übertragen werden. Viele Nationalstaaten sind dazu jedoch nicht bereit.
Als Beispiel hierfür nennen Stormy Mildner und Frank Umbach 2006 in „Die Sicherheit der internationalen Energieversorgung“ das provinzielle Denken Deutschlands.
Aber auch die weltweit weiterhin verfolgte thematische Einordnung der Energiepolitik in Wirtschaftsstrategien und zunehmende Abhängigkeit von politisch instabilen Exportländern weist nicht darauf hin, dass Staaten dazu bereit sind, nationale Konzepte der supranationalen Ebene unterzuordnen[5].
Die Energiepolitik hat viele Dimensionen und ist deshalb ein sensibles Thema. Da die Nationalstaatlichkeit eine lange Tradition hat und die Staaten die Energiepolitik unterschiedlich ausrichten, fällt es der EU schwer eine gemeinsame Linie zu finden. Trotzdem sind die Ansätze darauf ausgerichtet, auch wenn der politische Konsens fehlt und die EU nur eingeschränkt handlungsfähig ist[6].
Grünbücher
Einer der Ansätze der EU ist das Grünbuch. Dieses Diskussionspapier der EU-Kommission vereint Vorschläge für Richtlinien und detailliertere Konzepte, um ein Thema politisch voranzutreiben. Am 29. November 2000 stellte die EU-Kommission das Grünbuch mit dem Titel „Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit“ vor und machte die steigende Abhängigkeit von Energieimporten deutlich. Damit war sie den nationalen Ansätzen einen großen Schritt voraus[7].
Das Grünbuch beinhaltet eine Auflistung der damals bestehenden Lage besonders in Bezug auf Abhängigkeiten, schildert die Herausforderungen und zeichnet eine zukünftige energiepolitische Strategie nach.
Die Maßnahmen und Richtlinien sollten ständig weiterentwickelt werden, weshalb es auch im Jahr 2002 zu einem Abschlussbericht über das Grünbuch "Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit", kam.
Aus dem Grünbuch der Kommission ergaben sich folgende Ziele:
- ein langfristig angelegtes, vorausschauendes Handeln
- Marktbeobachtungsmechanismen
- politische Instrumente
- die Intensivierung der Beziehungen zu den Drittländern
Besonders dem letzten Punkt wird große Bedeutung beigemessen, wie sich
an verschiedenen Abkommen erkennen lässt[8].
Steigerung der Relevanz des Themas
Im Rahmen einer national wechselnden Auffassung zum Thema Energiepolitik richtet die EU ihre Strategie langfristig aus, um möglichst viel Unterstützung zu bekommen.
Ein Schwerpunkt wird auf einen langfristigen und umfassenden Strukturwechsel ausgerichtet:
„Die EU muss durch eindeutige Maßnahmen zugunsten einer nachfrageorientierten Politik ein Gegengewicht zur angebotsorientierten Politik schaffen“[9].
Zur Umsetzung soll das Verbraucherverhalten verändert werden, um die
steigende Nachfrage zu drosseln. Die Nachfrageseite hat nur einen
relativ klar begrenzten Spielraum, weil die Endlichkeit der
Energieressourcen deutlich wurde.
Auf der Angebotsseite soll das Bewusstsein hinsichtlich der globalen Erwärmung sensibilisiert werden, um erneuerbaren Energien eine Chance zu geben und unabhängig von deren Rentabilität die Umweltverträglichkeit in den Vordergrund zu stellen[10].
Eine weiter entwickelte Version des Grünbuchs in diesem Politikfeld ist das „Grünbuch Energie“ mit dem offiziellen Titel „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“ wurde am 8. März 2006 von der EU-Kommission vorgelegt. Mit diesem Grünbuch verfolgt die EU das Ziel, den Rahmen einer koordinierten europäischen Energiepolitik zu schaffen. Die drei Richtungspunkte Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit sollten hierbei in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen[11].
langfristige energiepolitische Strategien
Maßnahmen zugunsten einer nachfrageorientierten Politik
Durch Steuern das Verbraucherverhalten ändern
Beitrag der Kernenergie prüfen
Ermöglicht Einsparungen bei Treibhausgasemission
Nuklearoption für EU bleibt offen
Frage der radioaktiven Abfälle und nuklearen Sicherheit klären
Strategische Vorräte von Erdöl und Erdgas aufstocken und neue Einfuhrwege öffnen[12]
Mitgliedsstaaten sind verpflichtet einen Vorrat von mindestens 90 Tagen anzulegen
(Richtlinie 2006/67/EG des Rates vom 24.Juli 2006 zur Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten (kodifizierte Fassung der Richtlinie 68/414/EWG))[13]
Mitgliedsstaaten sollen europäische Energiepolitik betreiben, die sich an folgenden drei Hauptzielen orientiert:
Nachhaltigkeit
Aktiver Einsatz für Klimaschutz durch Förderung von erneuerbaren Energiequellen
Wettbewerbsfähigkeit
Effizienz des europäischen Netzes
Vollendung des europäischen Binnenmarktes
Koordinierung von Angebot und Nachfrage nach Energie in der EU[14]

