Vertrag über die Energiecharta
Der Vertrag über die Energiecharta wurde im Dezember 1994 in Lissabon unterzeichnet und trat im April 1998 in Kraft. Er bildet den Rahmen für Investitionen und grenzüberschreitenden Transit im Energiesektor. Das bedeutet, dass er die Energieversorgung der Vertragsparteien sichern, eine nachhaltige Entwicklung fördern und die Kooperation im Energiesektor zwischen den Vertragspartnern unterstützen soll. Die Charta setzt somit Verhaltensnormen wie die europäische Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten europäischen Ländern, den meisten unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion und dem größten Teil der mittel- und osteuropäischen Länder, Kanada, den Vereinigten Staaten und Japan im Bereich der Energiepolitik fest[1]. Der Vertrag ist völkerrechtlich bindend und wurde bislang von 51 Staaten und den Europäischen Gemeinschaften unterzeichnet[2].
Die Initiative zur Zusammenarbeit geht zurück auf den früheren Ministerpräsidenten der Niederlande, Ruud Lubbers. Auf seinen Vorschlag hin schlug die Kommission 1991 das Konzept einer Europäischen Energiecharta vor[3].
Die letzte Energiecharta-Konferenz fand am 7.Dezember 2007 in Istanbul
statt. Der inhaltliche Fokus lag hierbei besonders auf der energie- und
sicherheitspolitischen Lage am Schwarzen Meer und in der Kaspischen
Region[4].
Ziele der Energiecharta:
- Rechtlicher Rahmen für die Energie-Zusammenarbeit
- Energieeffiziente Politik in Verbindung mit nachhaltiger Entwicklung
- Bedingungen, um Produzenten und Verbraucher anzuregen Energie sparsam, effizient und umweltfreundlich zu nutzen
- Intensivierung der Zusammenarbeit
Im Wesentlichen besteht der Vertrag über die Energiecharta aus vier Regelungskomplexen:
- Nichtdiskriminierung ausländischer Investoren (diese müssen Einheimischen gleichgestellt werden)
- Handels- und Transitregelungen (Handel nach WTO-Grundsätzen)
- Regelungen im Bereich der Energieeffizienz
- Konfliktbearbeitungsmechanismen (Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern)
Russland hat den Vertrag zwar unterzeichnet, jedoch trotz Drängens der Europäischen Union noch nicht ratifiziert. Aus russischer Sicht sind die Regelungen über den Transit von Energierohstoffen und der Behandlung von ausländischen Investoren für Russland nicht von Vorteil. So müsste Russland im Falle der Ratifizierung sein Pipelinenetzwerk sowohl für unabhängige einheimische Unternehmen, als auch für ausländische Unternehmen öffnen. Der Kreml versucht gerade ausländische Investoren aus seinem Energiesektor herauszudrängen (Sakhalin Projekt), beziehungsweise sie gar nicht erst an Erschließungsprojekten zu beteiligen (Shtokman-Projekt). Russland befürchtet weiterhin, dass im Falle der Öffnung der Transitpipelines die zentralasiatischen Staaten einen Anspruch auf Transit ihres Erdgases über russisches Territorium geltend machen könnten. Damit würde das Exportmonopol von Gazprom (Gas) bzw. Transneft (Öl) hinfällig werden. Im Sinne der nationalen Interessen Russlands müsste aus russischer Sicht der Vertrag in diesen Punkten überarbeitet werden[5]. Ein weiterer Streitpunkt ist die Angleichung der sehr niedrigen russischen Inlandspreise für Erdgas an die Exportpreise und der Handel von Nuklearbrennstoffen mit europäischen Ländern.
Der Vertrag über die Energiecharta wurde auch von den anderen wichtigen Energieexporteuren entweder nicht unterzeichnet oder nicht ratifiziert. Zu diesen Ländern gehören neben Norwegen auch Saudi-Arabien, Kuwait, Katar, Algerien, Iran, Nigeria oder auch Venezuela. Ein Großteil dieser Länder hat lediglich einen Beobachterstatus inne[6]. Das legt die Vermutung nahe, dass der Vertrag über die Energiecharta vor allen Dingen Vorteile für die importabhängigen Länder mit sich bringt, nicht aber für die energieproduzierenden Länder. Die größte Schwäche des Vertrags über die Energiecharta ist folglich die mangelnde Unterstützung durch die Energieproduzenten.

