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Das Studium der Pädagogischen Psychologie

Informationen über den Aufbau des Studiums nach der neuen Diplomprüfungsordnung vom 20.12.2005 finden Sie hier. Zur Modalitäten der Prüfung siehe weiter unten.

Nach der Studienordnung vom 14.12.1994 ist die „Pädagogische Psychologie“ ist eines der drei Anwendungsfächer, die im zweiten Studienabschnitt des Diplomstudiums „Psychologie“ von jedem Prüfling zu studieren sind.

Das Studium der Pädagogischen Psychologie umfasst laut Studienordnung mindestens 8 SWS (V, Ü, S; es wird empfohlen, mehr zu belegen). Nach Wahl des/der Studierenden und Maßgabe des Lehrangebots sind aus dem Bereich der Pädagogischen Psychologie und/oder der Klinischen Psychologie und/oder der Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie und/oder anderen Teilgebieten der Angewandten Psychologie weitere zwölf SWS zu belegen.

Regelmäßig wird ein Forschungsseminar (Diplomandenseminar) angeboten, in welchem aktuelle pädagogisch-psychologische und entwicklungspsychologische Forschungen (Diplomarbeiten; Dissertationsprojekte etc.) vorgestellt werden und in dem die für die Meldung zur Diplom-Prüfung erforderliche Bescheinigung einer erfolgreichen Teilnahme in einem Diplomandenseminar erworben werden kann.

Laut Prüfungsordnung ist zur Anmeldung zur Diplom-Hauptprüfung u.a. ein Schein über die erfolgreiche Teilnahme an mindestens einer Lehrveranstaltung der Pädagogischen Psychologie vorzulegen. Dieser Schein wird in der Regel in Seminaren zur Pädagogischen Psychologie am Fachbereich Psychologie der Philipps-Universität erworben (nicht in Vorlesungen, nicht in Seminaren, die in die Pädagogische Psychologie einführen und auch nicht in den sogenannten Fallseminaren zur Schulpsychologie).

Ein erfolgreiches Studium der Pädagogischen Psychologie setzt auf jeden Fall die parallele Lektüre einschlägiger Literatur (Lehrbücher; seminar- und vorlesungsbegleitende Lektüre) voraus. Die Fachbereichsbibliothek ist mit einer gut ausgestatteten Abteilung für Pädagogische Psychologie (Signatur: PÄ) versehen. Die wichtigsten deutschsprachigen (z.B. Zeitschrift für Pädagogische Psychologie; Zeitschrift für Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie) und englischsprachigen (z.B. Journal of Educational Psychology; Educational Psychology) Fachzeitschriften der Pädagogischen Psychologie sind im Lesesaal vorhanden.

Der Besuch von Lehrveranstaltungen der Pädagogischen Psychologie ist darüber hinaus ein wichtiger Schritt zur erfolgreichen Teilnahme am Curriculum Kinder- und Jugendpsychologie.




Die Prüfung in Pädagogischer Psychologie: Anforderungen und Prüfungsablauf (Hauptfach)

Anforderungen

Voraussetzung zur Zulassung zur mündlichen Prüfung ist ein mindestens 8 SWS umfassendes Studium des Fachs sowie die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer einschlägigen Lehrveranstaltung. Dieser Schein wird in Seminaren zur Pädagogischen Psychologie an der Philipps-Universität erworben (nicht in Vorlesungen, nicht in Veranstaltungen, die eine Einführung in die Pädagogische Psychologie zum Gegenstand haben und nicht in sogenannten Fallseminaren zur Schulpsychologie).

Das erforderliche Wissen für die mündliche Prüfung im Fach „Pädagogische Psychologie“ wird vor allem durch den regelmäßigen Besuch der Vorlesungen und Seminare in der Pädagogischen Psychologie sowie durch vorlesungs- und seminarbegleitende Lektüre erworben. Prüfungsgegenstand ist das Gesamtgebiet der Pädagogischen Psychologie, insbesondere auch zu Themen, die in den vorausgegangenen Semestern als Lehrveranstaltung angeboten wurden. Es empfiehlt sich, das Wissen anhand einschlägiger Lektüre aufzufrischen.

Die Prüfungsordnung sieht als Prüfungsfelder für das Fach Pädagogische Psychologie u.a. vor:

  • Psychologische Aspekte von Erziehung und Unterricht
  • Lernorganisation, Erfolg und Misserfolg im Bildungssystem
  • Forschungsmethoden
  • Methoden und Inhalte pädagogisch-psychologischer Diagnostik
  • Lernvoraussetzung
  • Lern- und Entwicklungsstörung
  • Beratung und Intervention
  • Schulpsychologie
Zur mündlichen Prüfung können nach Absprache mit dem Prüfer zwei Spezialgebiete zur Vertiefung gewählt werden. Wird kein Spezialgebiet gewählt, wird aus dem Gesamtgebiet der Pädagogischen Psychologie - auch vertiefend - geprüft. Die Prüfungsanforderungen zu einem Spezialgebiet gehen deutlich über das hinaus, was üblicherweise an Wissen und Problembewußtsein in einem Lehrbuchkapitel dokumentiert wird. Im Spezialgebiet ist Expertise, d.h. vertieftes und problembezogenes Wissen, zu dokumentieren, welches durch den Besuch einschlägiger Seminare und / oder durch die Lektüre einschlägiger Monographien, Sammelbände und Originalarbeiten zum Thema erworben wird. Die Spezialgebiete und die dafür zu lesende Literatur sollte rechtzeitig (d.h. mehrere Wochen vor der Prüfung) mit dem Prüfer abgesprochen werden. Ergänzend sollte ein solides Allgemeinwissen in der Pädagogischen Psychologie vorhanden sein. Dieses wird in der Prüfung stichprobenartig abgefragt.

Die bloße Wiedergabe von Auswendiggelerntem qualifiziert nicht für die Zensur „sehr gut“. Eine „sehr gute“ Prüfungsleistung verlangt die flexible Dokumentation eines fehlerfreien Wissens (ohne Wissenslücken) und die Fähigkeit, sich problembewusst-kritisch mit dem Stoff auseinander zu setzen und das Gelernte zu transferieren (Querbeziehungen zu anderen Aspekten der [Pädagogischen] Psychologie aufzeigen, Übertragung auf Alltagsprobleme leisten usw.).

Spätestens vier Wochen vor der Prüfung ist beim Prüfer eine Aufstellung der für die beiden Spezialgebiete gelesenen Literatur abzugeben. Es empfiehlt sich, die zu lesende Literatur rechtzeitig (d.h. einige Wochen vorher) mit dem Prüfer abzusprechen. Weiterhin sollte angegeben werden, in welchem Seminar der laut Prüfungsordnung erforderliche Schein erworben wurde und welche Lehrveranstaltungen der Pädagogischen Psychologie (mindestens 8 SWS) besucht worden sind.

Mündliche Prüfungen sind durch eine lebendige Interaktion von Prüfling und Prüfer gekennzeichnet; eine ähnlich hohe Standardisierung wie bei schriftlichen Prüfungen ist deshalb nicht möglich. Die nachfolgend beschriebenen Prüfungsverlaufe stellen Regelabläufe dar. Es liegt im Ermessen der Prüfer, ggf. davon abzuweichen.

Die mündliche Prüfung dauert ca. 30 Minuten. Nach der Prüfung beraten Beisitzer / Beisitzerin und Prüfer über die Prüfungsleistung. Der Prüfer legt die Zensur fest. Sie wird dem Kandidaten / der Kandidatin anschließend mitgeteilt und auf Wunsch erläutert.



Verlauf

Bei Herrn Prof. Rost:

Zu Beginn bekommt der / die Studierende Gelegenheit, in wenigen Sätzen Hauptfragestellung, Design und Hauptergebnis seiner Diplomarbeit - einschließlich kritischer Reflexion - vorzustellen (maximal 5 Minuten) und - falls möglich - eine Verbindung zur Pädagogischen Psychologie aufzuzeigen. Dieser Teil dient auch dazu, sich „freizusprechen“.

Es schließen sich ein Gespräch und Fragen über eines der beiden Spezialthemen an (manchmal werden auch beide Gebiete behandelt). Dieser Teil dauert üblicherweise rund 15 Minuten. Abweichungen nach oben oder unten sind möglich. Zusätzlich zu den Fragen zu dem Spezialthema / den Spezialthemen werden auch Fragen aus dem Gesamtgebiet der Pädagogischen Psychologie - einschließlich methodischer Aspekte - gestellt.

Zur Vorbereitung wird dringend empfohlen, ein (neueres) Standardlehrbuch der Pädagogischen Psychologie heranzuziehen, z.B.:


     

Rost, D.H. (Hrsg.)(2006). Handwörterbuch Pädagogische Psychologie (3., überarbeitete und erweiterte Auflage). Weinheim: Psychologie Verlags Union (ISBN 978-3-621-27585-1).

     
 
Als anwendungsorientierte Wissenschaft bedient sich die Pädagogische Psychologie den üblichen empirisch- experimentellen Forschungsmethoden. Ohne solide methodische Grundkenntnisse können einschlägige Studien nicht richtig verstanden und interpretiert werden.
Zur Auffrischung der Methodenkenntnisse wird folgendes Buch empfohlen:

     

Rost, D.H. (Hrsg.)(2007). Interpretation und Bewertung
pädagogisch-psychologischer Studien. Eine Einführung.(2., überarb. u. erw. Aufl.)

Weinheim: Beltz UTB (ISBN 978-3-6212-7697-9).

 

   
 Die Prüfungen im Hauptfach nach DPO von 2005

Die Prüfungen in BPG umfassen den Stoff der beiden Vorlesungen Pädagogische Psychologie I (WS) und Pädagogische Psychologie II (SS) sowie ausgewählte Kapitel aus dem "Handwörterbuch Pädagogische Psychologie" (3. Aufl., 2006). Eine Liste von Artikeln aus dem Handwörterbuch, die weniger prüfungsrelevant sind, finden Sie hier:

 

·    Berufs- und Laufbahnberatung

·    Conceptual Change

·    Evaluation

·    Gesundheitsverhalten und Gesundheitserziehung

·    Hochschuldidaktik

·    Integrative Beschulung

·    Lernen durch Lehren

·    Mathematiklernen

·    Moralentwicklung und Moralförderung

·    Personzentrierte Unterrichtung und Erziehung

·    Rechenschwäche

·    Schultests

·    Schul- und Klassenklima

·    Situiertes Lernen

·    Sozialisation

·    Träges Wissen

·    Übung

·    Unterrichtsqualität

·    Verhaltensstörungen

·    Vertrauen

·    Visuelles Lernen

·    Wissenserwerb und Motivation





Die Prüfungen im Nebenfach Psychologie (Prof. Dr. Rost)

Geprüft werden kann nur, wer mindestens eine Lehrveranstaltung (Seminar) im Fach Pädagogische Psychologie erfolgreich besucht hat (durch "Schein" nachgewiesen). Im Nebenfach verläuft die Prüfung ähnlich wie im Hauptfach mit folgenden Modifikationen:

  • Es wird nur ein Spezialthema verlangt.
  • Bei der Bewertung der Prüfungsleistungen wird selbstverständlich berücksichtigt, dass es sich um eine Nebenfachprüfung handelt.

Rechtzeitig (d.h. mehrere Wochen vor der beabsichtigten Prüfung) ist mit dem Prüfer das Spezialthema und die zu lesende Literatur abzustimmen. Außerdem ist eine Aufstellung der im Verlauf des Nebenfaches besuchten psychologischen Lehrveranstaltungen (einschließlich Dozentenangabe) abzugeben.

Zuletzt aktualisiert: 25.06.2010 · Wirthwein Linda

 
 
 
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