Unsere Studienanforderungen
Vertiefte Kenntnisse einer modernen Fremdsprache (i.d.R. Englisch) müssen im Umfang von mindestens vier Jahren Sprachunterricht über das Abiturzeugnis oder eine vergleichbare Sprachprüfung nachgewiesen werden.Ferner sind zum Verständnis studienrelevanter Texte funktionale Lateinkenntnisse zu belegen. Der Nachweis erfolgt hier
(1) durch das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, in dessen Rahmen das Latinum1 bestätigt wird oder
(2) durch eine quellen- oder literaturkundliche Übung mitsamt einer erfolgreich bestandenen Lateinprüfung oder
(3) durch eine mit mindestens "ausreichend" (5 Notenpunkte) bestandene Klausur im Anschluß an die universitätsinternen Lateinkurse des Fachbereichs 10 (Klassische Philologie).
1 Sollte lediglich das "kleine Latinum" bescheinigt sein, so ist die Anerkennung mit dem Studienberater abzuklären.
Wichtig: Alle Sprachkenntnisse, die nicht zu Beginn des Studiums vorliegen, müssen zum 3. Studiensemester nachgewiesen werden!
Funktionale Lateinkenntnisse
Aufgrund der Vereinbarung zwischen dem Fachgebiet Klassische Philologie des Fachbereichs Fremdsprachliche Philologien am Fachbereich 10 und dem Fachbereich Geschichte und Kulturwissenschaften vom 24. Januar 2011 ist es für Studierende des B.A.-Studiengangs "Geschichte" möglich, die zum Verständnis studienrelevanter Texte geforderten funktionalen Lateinkenntnisse über eine vom Fachgebiet Klassische Philologie im Anschluss an die Lateinkurse I und II durchgeführte Klausur nachzuweisen. Die Klausur, die einen Übersetzungsteil im Umfang von etwa 80 Worten sowie einen Grammatikteil enthalten soll, muss innerhalb von 120 Minuten abgeschlossen werden. Für den Übersetzungsteil ist die Zuhilfenahme eines lateinisch-deutschen Wörterbuches gestattet. Im Falle des Nichtbestehens ist eine zweimalige Wiederholung der Klausur möglich. Die Anmeldung zu den Klausuren erfolgt nach Ankündigung der Termine durch das Fachgebiet Klassische Philologie im Prüfungsamt des Fachbereichs Geschichte und Kulturwissenschaften, das auch die Zeugnisse ausfertigt.
Am Tag der Prüfung muss für die Teilnahme an der Klausur ein amtlicher Ausweis mit Lichtbild vorgelegt werden.
