Zulassungsbedingungen
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Vorausgesetzter Hochschulabschluss |
Abschluss eines fachlich einschlägigen Bachelorstudienganges im Bereich der Geschichts-, Gesellschafts-, Sprach-, Kultur-, Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften, der Theologie oder der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Es sind mindestens 24 Leistungspunkte im Bereich historischer Disziplinen sowie den zugehörigen Grund- bzw. Hilfswissenschaften nachzuweisen. 1 |
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Vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten |
Kenntnisse zweier Fremdsprachen auf dem Niveau B1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“. Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums und Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums können als Fremdsprachen geltend gemacht werden. |
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Zulassungsmodus |
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung |
1 Der Prüfungsausschuss kann die
Zulassung mit der Auflage verbinden, dass zusätzliche Studienleistungen
und/oder Prüfungsleistungen von höchstens 30 LP erbracht werden. In
diesem Fall kann sich das Studium entsprechend verlängern.

