Direkt zum Inhalt
 
 
Bannergrafik Master Geschichte
 
  Startseite  
 
Sie sind hier:» Universität » Geschichte und Kulturwissenschaften » Studium » Studiengänge » M.A. Geschichte » Bewerbung » Zulassungsbedingungen
  • Print this page

Zulassungsbedingungen

Vorausgesetzter Hochschulabschluss

Abschluss eines fachlich einschlägigen Bachelorstudienganges im Bereich der Geschichts-, Gesellschafts-, Sprach-, Kultur-, Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften, der Theologie oder der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Es sind mindestens 24 Leistungspunkte im Bereich historischer Disziplinen sowie den zugehörigen Grund- bzw. Hilfswissenschaften nachzuweisen. 1

Vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

Kenntnisse zweier Fremdsprachen auf dem Niveau B1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“. Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums und Griechischkenntnisse im Umfang des Graecums können als Fremdsprachen geltend gemacht werden.

Zulassungsmodus

Bei vollständiger Erfüllung der Zulassunsgbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung

1 Der Prüfungsausschuss kann die Zulassung mit der Auflage verbinden, dass zusätzliche Studienleistungen und/oder Prüfungsleistungen von höchstens 30 LP erbracht werden. In diesem Fall kann sich das Studium entsprechend verlängern.

Zuletzt aktualisiert: 12.04.2010 · kaethera

 
 
 
Fb. 06 - Geschichte und Kulturwissenschaften

M.A. Geschichte, Wilhelm-Röpke-Straße 6c, D-35032 Marburg
Tel. 06421/28-24567, Fax 06421/28-26948, E-Mail: dekan06@staff.uni-marburg.de

URL dieser Seite: http://www.uni-marburg.de/fb06/studium/studiengaenge/ma-geschichte/bewerbung/zulassungsbedingungen

Impressum