Zu Herbert Wenders Kritik an den Danton-Bänden
der Marburger Georg Büchner-Ausgabe (MBA)
Eine Erwiderung von Thomas Michael Mayer (Marburg)
Kurztext/Zusammenfassung (18. Juli 2001)
Vollständige Version später ggf. im Jahrbuch des Forum Vormärz
Forschung 7 (2001/02), auf dessen Internet-Seiten bzw. auf denen der
Marburger Büchner-Forschungsstelle oder ansonsten im Georg Büchner
Jahrbuch 10.
Zu Siglen und abgekürzt zitierter Literatur vgl. MBA III.2, S. 359
ff.
Das parallele Vergleichen der MBA III.1 und 2 einschließlich der
Abbildungen ist zumindest für diese Zusammenfassung vorauszusetzen,
weil hier der Kürze wegen Eigenzitate unterbleiben.
Herbert Wender hat am 30. Juni 2001 auf der Jahresversammlung der
»Georg Büchner Gesellschaft« wörtlich erklärt, er werde die von
Burghard Dedner und mir herausgebenen Danton-Bände der Marburger
Büchner-Ausgabe »bis aufs letzte bekämpfen«. Parallel zu solcher Art
›Kriegserklärung‹ ließ Jan-Christoph Hauschild in jüngster Zeit über
den Hörfunk eine (matte) Satire auf unsere Edition verbreiten.
Der ostensible Hauptgrund für diesen Feldzug, der prinzipiell schon mit
Wenders Beitrag zum Katalog der Darmstädter Büchner-Ausstellung von
1987 begann und den wir seiner Ankündigung nach weiter zu erwarten
haben, ist ein politischer. Hauschild urteilt, Büchner habe »[d]urch
das ganze Stück [...] deutlich« gemacht, »daß die Liquidierung der
Dantonisten zu Recht erfolgte« (Hauschild 21997, S. 556;
vgl. dazu GBJb 9, 1995-99, S. 385), und Wender ist der Auffassung, daß
Büchner als glühender Verehrer St. Justs und Robespierres mit seinem
Drama eine »Abrechnung ?...? mit den bürgerlichen
Revolutionsgewinnlern« um Danton habe liefern wollen, die daher als
»Banditen« von verabscheuungswürdiger »Liederlichkeit« und
»Gottlosigkeit« gezeichnet seien (Katalog Darmstadt, S. 223; vgl. auch
Wender 1988, 1992 u.ö.). Da die Hrsg. der MBA diese Beurteilungen in
der Tat nicht stützen möchten und können, haben sie sich den Unmut
beider zugezogen, einen Unmut, der Wender schon kurz nach Erscheinen
der Bände veranlaßte, mittels eines Nachrichtenmagazins den gänzlich
unbelegten Vorwurf zu erheben, wir betrieben »Geschichtsklitterung«
(vgl. Der Spiegel, Nr. 51, 18. Dez. 2000, S. 193).
Wender weiß, daß seine abwegige, auch in der kontroversen
Rezeptionsgeschichte seit 165 Jahren nahezu beispiellose Deutung des
Dramas wenig Zustimmung finden wird. Er versucht uns daher auf eine
subtilere, philologisch verbrämte Art zu attackieren. Nachdem er schon
dem Spiegel erklärt hatte, »für die wesentlichste Neuerung« in unserer
Textkonstitution von Büchners Drama fehle »die plausible Begründung«
(ebd.), hat Wender soeben im Jahrbuch des Forum Vormärz Forschung 6
(2000) [2001], S. 339-350, eine verbal ebenso scharfe wie argumentativ
stumpfe Rezension vorgelegt, deren Manuskript er seit Monaten über die
verschiedensten Kanäle, seit kurzem auch öffentlich und damit für uns
zugänglich in Form eines Korrekturabzugs kursieren ließ. Das
antreibende politische Motiv seiner vorgefaßten Urteile läßt Wender in
dieser Rezension nur noch als Andeutung erkennen, wenn er am Ende (S.
350), vorgeblich um darüber »ganz zu schweigen«, doch von den
»Fehlurteilen zur zeitgenössischen Geschichte«, nämlich Frankreichs um
1833/34, spricht, die sich im Editionsbericht der MBA, Bd. III.2,
fänden. Dies ist nur als die etwas weniger rabiat formulierte
Wiederholung des Anwurfs »Geschichtsklitterung« zu lesen (den Wender
noch zu begründen hat). Einen entsprechend zivilisierteren Anschein
versucht die Besprechung insgesamt zu erwecken. In ihr ist also
vorrangig vom »philologisch Handwerklichen« (S. 342) und von zwei
editorischen Hauptpunkten die Rede, die Wender für den »Nachweis grober
handwerklicher Fehler« in unserer Ausgabe als »hinreichend« erachtet
(S. 350). Es sind die folgenden:
A. Der Beweis dafür, daß es sich bei der überlieferten Handschrift H um
die Vorlage für die beiden Drucke j und e aus dem Jahr 1835 handelte,
sei – dies unser »Kardinalfehler« – nicht »systematisch« erbracht
worden (S. 343-345; hier 344). Anstelle dieser »Bringschuld« sei
vielmehr eine »Annahme« bzw. ein unzureichender »Indizienbeweis« Werner
R. Lehmanns aus dem Jahr 1967 getreten, den wir lediglich um eine
»Auswahl« weiterer Indizien ergänzt hätten (ebd.). Demgegenüber biete
die ältere Hypothese Fritz Bergemanns, nicht H, sondern eine
verschollene Reinschrift R (bzw. [H2]) sei Druckvorlage für j und e
gewesen, »allemal einfachere Erklärungen« für bestimmte Befunde in
diesen Drucken (S. 345).
B. »Als Ausweg aus der Aporie, in die Lehmanns Hypothese«, d.h. das
Stemma H ? j, e, führe oder »zu führen schien« (S. 345), operierten wir
mit der bloß genötigten »Anschlußhypothese« bzw. »Zusatzannahme« (ebd.
u. S. 348), bei drei von j und e nicht berücksichtigten
Textveränderungen in H, S. 139 f., handle es sich um eine Schicht von
später als e datierenden Korrekturen. Der Vorzug sei demgegenüber
Bergemanns erschließbarer »Vermutung« zu geben, die Szenenumstellung H,
S. 139 f., bilde zusammen mit einer formal entfernt ähnlichen
Textergänzung H, S. 102, »Elemente einer einheitlichen
Korrekturschicht«, die z.T. bereits in j und e berücksichtigt wurde (S.
345-348, hier 347).
Die Stichhaltigkeit dieser zwei Haupteinwände ist zunächst zu
prüfen.
Zu A: Der systematische Nachweis für das Stemma H ? j, e ist im
Editionsbericht MBA III.2 neben anderen Gründen (S. 239 ff. den
biographischen Umständen; S. 264 f. der spontanen Beurteilung durch den
Empfänger von H, Gutzkow; S. 272 f. der sorgfältigen Bestimmung von H
zur Fremdlektüre; S. 296 ff. dem Überlieferungsweg von H) insbesondere
durch acht näher erläuterte und eindeutige Leitfehler erbracht,
die im Sinne von Bindefehlern die Abhängigkeit der Drucke j und e von H
zweifelsfrei belegen und die Existenz einer weiteren Reinschrift R
(bzw. [H2]) ebenso zweifelsfrei ausschließen (Editionsbericht, S. 273
f.; dort zusätzlich der Hinweis auf Besonderheiten von j und e bei in H
zufällig zusammenfallenden Satz- und Zeilenenden). Eindeutige
Gegenindizien im Sinne von Trennfehlern liegen nicht vor und werden
auch von Wender nicht beigebracht. Ein Trennfehler könnte im
vorliegenden Fall – und zwar mit einiger Beweiskraft – schon ein
einziger, nur durch j oder e überlieferter Plustext sein, z.B. ein
Nebensatz von wenigen ›autornahen‹ Worten, wie er auch von dem als
eilig zu vermutenden Schreiber von R ([H2]) zu erwarten wäre. Bewerten
wir also die Wahrscheinlichkeit, daß sich ein einzelner in H
nachgewiesener Bindefehler in dem hypostasierten [H2] in gleicher Weise
wiederholt hätte, mit höchstens 1:25 (in mehreren Fällen liegt die
Wahrscheinlichkeit eher bei 1:50 oder noch niedriger), so liegt die
Wahrscheinlichkeit, daß H nicht Vorlage der beiden Drucke war, bei 8
voneinander unabhängigen Bindefehlern bei 1:25 hoch acht, d.h. bei ca.
1:150 Milliarden. Wender streift einen einzigen dieser acht plus x
Leit-, d.h. Bindefehler und übergeht mit der Forderung, es müsse für
diesen Einzelfall die »Wahrscheinlichkeit« diskutiert werden, mit der
[H2] »den Setzer« von j bzw. e »mit demselben Problem konfrontieren
mußte wie H« (S. 344 f.), die im Prinzip bereits von Lehmann (1967, S.
20) formulierte und zwingende Schlußfolgerung der Leitfehleranalyse,
wonach auszuschließen ist, daß dieselben uneindeutigen Befunde von H
sich »immer wieder an denselben Stellen« in [H2] hätten wiederholen
können.
Zu B: Wender befindet, unsere Annahme einer kleinen nachträglichen
Schicht späterer Korrekturen in H, S. 139 f., sei nur der
Verlegenheitsausweg aus einer ungesicherten Annahme A und »als Kühnheit
oder als Mutwille« zu qualifizieren (S. 345 f.). Sie ist weder das eine
noch das andere, sondern Deduktion aus dem zweifelsfrei nachgewiesenen
Stemma (s.o. zu A.). In H, S. 139, ist das Wort »Unschuldige« bis zur
fast vollständigen Unlesbarkeit durch »Unglückliche« überschrieben
(vgl. Abb. in MBA III.1, S. 283). Wenn j und e dennoch »Unschuldige«
bieten, dann erklärt sich dies naheliegend und mit großer
Wahrscheinlichkeit dadurch, daß Büchner die Überschreibung erst nach
dem Zurückerhalten von H, also nach dem Druck von j und e vornahm. Das
gleiche gilt für die von j und e nicht berücksichtigte Umstellung der
Szenen <IV>/1 und <IV>/2. Diese Umstellung ist in H, S. 139
f., mit demselben breiten Federstrich markiert wie die Überschreibung
»Unglückliche«, und nur diese, nach Autopsie beschriebene Relation, die
auch im generell vergröbernden Faksimile erhalten bleibt, war für
unsere Beurteilung maßgeblich. Wenders Belehrung, daß der
Umstellungsstrich, tatsächlich aber: die ganze Markierung
einschließlich Ziffer, »im Original nicht so ›fett‹« wie »im Faksimile
erscheint«, wozu er S. 347, mit Anm. 16 f., noch die Beglaubigung durch
drei Zeugen benötigte, ist daher verfehlt. – Wenders eigene Hypothesen
zur fraglichen Stelle H, S. 139 f., setzen mit eklatanter Inkonsequenz
und Gleichgültigkeit das zuvor bezweifelte Stemma H ? j, e wieder
voraus (S. 349) – ein deutlicher Beleg dafür, daß dem Rezensenten
weniger an der Ermittlung des Sachverhalts gelegen ist als am
›Bekämpfen‹ der Edition um jeden Preis. Wender schreibt weiter, die
Hrsg. der MBA hätten Fritz Bergemanns abweichenden Erklärungsversuch
»unterschlagen« (S. 348). Richtig ist vielmehr, daß sie ihn ebenso wie
alle anderen diesbezüglichen Erwägungen in Bergemanns Ausgabe von 1922
übergehen, und zwar aus folgenden Gründen: a) Bergemann ging von der
falschen Annahme aus, R (= [H2]) sei die Druckvorlage für j und e; er
argumentierte b) sogar unter dieser Annahme widersprüchlich mit einem
›Instinkt‹ des Bearbeiters Gutzkow (vgl. Wender, S. 348, Text zu Anm.
20) statt wie sonst und unter seiner Annahme näherliegend mit
»Rückkorrektur von R« bzw. »in R wiedereingesetzt« (vgl. B 1922, S.
674, 677 u.ö.); und Bergemann druckte c) rätselhafterweise im Text das
kräftig überschriebene, also in H gar nicht mehr lesbare Wort
»Unschuldige«. Damit folgte er lediglich j und e, im übrigen auch den
späteren Drucken N (1850) und F (1879/80), ohne im Apparat die allein
lesbare Überschreibung »Unglückliche« auch nur zu vermerken (vgl. B
1922, S. 68 u. 676 f.). – Wender liefert (S. 346 f.) eine Deutung von
Bergemanns Bleistiftmarginale zu H, S. 139, die offenbar die richtige,
zugleich aber auch das einzige Resultat dieser Besprechung ist. Ebenso
überflüssig wie abwegig ist dagegen Wenders unterstellende Beurteilung,
aus welchem Grund die Hrsg. keine Erklärung für die Marginalie fanden
(S. 346 mit Anm. 13). Vor allem jedoch divinatorisch und im Ergebnis
mit Sicherheit unzutreffend ist seine Annahme, in welche Richtung
Bergemann, dem schon die Überschreibung nicht aufgefallen war, dabei
»nachgedacht« und welche »Überlegung« bzw. »Vermutung« er implizit
angestellt habe (S. 346-348). Die Rezension begibt sich damit in ihren
umfänglichsten Abschnitten psychologisierend auf das Gebiet der
Bergemann-Philologie. Und sie möchte durch die Klärung des genannten
Details auf suggestive Weise, in Wahrheit aber nach der klassischen
Form des non sequitur, zugleich die Genese des Büchner-Textes erhellen.
Daß das eine auf dem Weg über das andere aber nicht möglich ist, zeigt
die Vergegenwärtigung dessen, worum es hier geht: Bergemann
registrierte mit der Marginalie, schon um sich der Bedeutung der
Umstellungsmarkierungen zu vergewissern, sammelnd und zum Vergleich
drei Stellen in H (dort S. 28, 31 u. 102; vgl. jeweils die Abb. in MBA
III.1), an denen sich zwei Umstellungs- und ein Einweisungszeichen mit
gewissen formalen Ähnlichkeiten zu den Umstellungszeichen (Wender, S.
346, Anm. 13, irrig: »Einweisung«) in H, S. 139 f., finden. Daß man
deshalb jedoch von »einer einheitlichen Korrekturschicht«, und zwar
einer solchen im »zeitlichen Zusammenhang« (S. 347) ausgehen dürfe –
statt einfach nur von graphisch ähnlichen Arbeitsgewohnheiten (vgl.
dazu MBA III.2, S. 270) –, dies trifft nicht zu, und dies kann auch
Bergemann deshalb nicht angenommen haben, weil die Umstellungszeichen
H, S. 28 und 31, die Wender nicht weiter erwähnt, ausschließlich
miteinander korrespondieren (eindeutig zur Textverschiebung schon im
Zuge der Niederschrift selbst), folglich mit der Passage über 100
Seiten später nichts zu tun haben können. Die Textergänzung H, S. 102,
korrigiert dagegen ein offensichtliches Abschreibversehen, indem sie
nämlich eine zwischen zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Repliken
desselben Sprechers in der Entwurfsvorlage vorauszusetzende
Zwischenrede eines anderen Sprechers nachträgt (vgl. MBA III.2, S. 267
u. 272). Sie hat also für sich einen speziellen Grund und kann trotz
des ähnlich langen Strichs (der Einweisung) unmöglich in eine
»einheitliche«, d.h. genauer: kohärente (»zeitlich« zusammenhängende)
»Korrekturschicht« mit den Umstellungszeichen und mit der
Überschreibung H, S. 139 f., gebracht werden. – Und schließlich: man
mag über denkbare Zusammenhänge zwischen Büchners irriger Schreibung
»III.« statt »IV. Act« auf derselben Seite 139 von H und einer
redaktionellen Mißachtung der Szenenumstellung spekulieren (s. dazu
Wender, S. 348 f.) – ein stimmiges Kausalverhältnis zwischen der
»Notwendigkeit des Eingriffs« in puncto Aktzählung oder -grenze (ebd.)
und Reihenfolge der Szenen ergibt sich daraus jedenfalls nicht. Schon
gar nicht aber läßt sich auf diese Weise die auffällige Koinzidenz von
angeblich mißachteter Umstellung und Überschreibung erklären, welch
letztere Wender zwar S. 345 anführt, am entscheidenden Punkt seiner
Argumentation S. 348 f. jedoch mit keinem Wort mehr berührt (offenbar
als Folge dessen, daß auch Bergemann dies nicht tut, weil er die
Überschreibung überhaupt nicht bemerkt hat).
Mit diesen beiden Hauptpunkten erledigen sich auch diverse
Hilfsargumente und Nebeninvektiven Wenders, die im übrigen wenig
Sachkenntnisse sowie eine mangelhafte, daher rein polemische ›Logik‹
der Schlußfolgerungen erkennen lassen. Nur einige Beispiele können hier
vorläufig genannt werden:
Wender geht noch über Bergemann hinaus mit der »Vermutung«, es sei »der
erfahrenere Dramenautor« Gutzkow gewesen, der »als Redaktor« gezielt
mit dramaturgischen Gründen Büchners Szenenumstellung an der bewußten
Stelle H, S. 139 f., verworfen habe (S. 348 f.). Abgesehen davon, daß
nach Wenders gegenteiliger Annahme zum Stemma (s.o. A.) einfacher damit
zu rechnen wäre, Büchner selbst habe die Umstellung in [H2] wieder
aufgegeben – Gutzkow hatte Ende März 1835, als er dem weniger
erfahrenen Büchner so unter die Arme gegriffen haben soll, just auch
nur sein erstes Drama Nero fertiggestellt (vgl. GBJb 9, 1995-99, S.
157).
Wender redet vom »besonders fatal?en?«, in der MBA »auch sonst
fallweise geübte?n? Verfahren, jeweils nur eine Auswahl von Belegen in
die Argumentation einzubeziehen« (S. 344). Es ist aber im
textkritischen wie in jedem anderen Indizienbeweis üblich, nicht
sämtliche, sondern nur eine zureichende Anzahl der am meisten
stichhaltigen »Belege« anzuführen. Doch da Wenders Rezension schon
sieben der acht zu oben A angeführten Leitfehler – als eine anscheinend
irrelevante »Auswahl« – ignoriert, obgleich sie Bd. III.2, S. 273, auf
22 Zeilen genau beschrieben und für jedermann nachzulesen sind, dürfte
er sich methodisch auch dadurch kaum überzeugen lassen, daß die
ausführlichere Erwiderung noch etwa ein Dutzend nachreichen wird.
Wender behauptet, »auf der superfiziellen ?d.h. freilich nur: der
seiner Ansicht nach nicht zutreffenden? Einschätzung zu p. 139 f. von
H« basiere »die gesamte Konstruktion« unserer Ausgabe »ab der
Genetischen Darstellung« (S. 346). Dagegen habe sich Henri Poschmanns
»Frankfurter Ausgabe ?...? aus gutem Grund« für eine andere
»Textkonstitution« dieser oben mehrfach besprochenen Stelle entschieden
(S. 349). Die abweichende Textkonstitution betrifft aber 1) nur eine
kurze, genau begrenzte, in der Differenzierten Umschrift (MBA III.1, S.
282-285) dargestellte, damit erstmals anschaulich diskutierbare und
auch in der Genetischen Darstellung (III.1, S. 468) deutlich vermerkte
Passage. Die Textkonstitution ist 2) natürlich von der Beurteilung der
betr. Korrekturen (s.o. zu B) abhängig, und der einzige Einwand, den
Poschmann gegen meine schon 1987 skizzierte Auffassung vorgebracht hat,
lautet: »vieles ?!? spricht eher ?!? dagegen« (P I, S. 444) – worauf
Wender S. 349, Anm. 21, allen Ernstes wie auf ein Argument verweist,
wenn er von Poschmanns angeblich »gutem Grund« spricht. Und 3) steht
dem kritischen Hrsg. prinzipiell die freie Entscheidung zu, welche
Text›fassung‹ er als Edierten und somit zur Grundlage des Emendierten
Textes wählt. Die MBA hat sich auch deshalb für die frühere Version
entschieden, weil sonst das an den Emendierten Text angebundene
Verzeichnis der Varianten von j und e in noch ungleich größere
sachliche und darstellungstechnische Probleme geraten wäre als Wender
sie S. 349, Text vor Anm. 22, zu einem Grenzfall moniert. Poschmann
dagegen bevorzugte die spätere Fassung gewissermaßen ›letzter Hand‹. Da
die MBA auf den verschiedenen Ebenen der Darstellung sogar beide
Fassungen bietet, ist ein Grund für Wenders Erregtheit umso weniger
ersichtlich.
Wender folgt, wie bereits bemerkt, insgesamt einem merkwürdigen
Verfahren des ableitenden Schließens: Zuerst unterstellt er Bergemann
die unwahrscheinliche »Vermutung« einer inexistenten »einheitlichen
Korrekturschicht« (s.o. zu B); dann schreibt er, wenn »diese Hypothese«
Bergemanns sich »erhärten« »ließe«, dann »hätte das wohl fatale Folgen«
für unsere gegenteilige »Hypothese der singulären ?...?
Spätkorrekturen« (S. 347) – ja wenn »ließe«, dann »hätte« »wohl«. Drei
Seiten weiter aber möchte Wender sich »begnügen ?...? mit der
Feststellung ?sic!?, daß Mayers Hypothese ?...? in eine Sackgasse
geführt hat« (S. 350); und dieses wiederum dürfe pars pro toto
»hinreichend« auch noch als der »geführte Nachweis grober
handwerklicher Fehler« und eines »Fehlstart?s?« der Marburger Ausgabe
gelten (ebd.).
Ein gravierender Denkfehler unterläuft Wender dort, wo er (S. 345) fünf
Stellen auflistet, an welchen unser Editionsbericht gegenüber den nach
Bergemanns und Wenders Annahmen »allemal einfachere[n] Erklärungen« mit
komplizierteren »Abläufen [...] bei der Herstellung von j und e«
rechnen müsse. Wender übersieht dabei, daß es an vier dieser fünf
Stellen (Editionsbericht, S. 255, 273, 287 u. 289 f.) um Fälle geht, in
denen beim Satz von e die »Rückversicherung« in einer Autorhandschrift
zwingend vorauszusetzen ist, unabhängig davon ob es sich nun um H oder
[H2] gehandelt habe. Das gilt z.B. gerade für Lehmanns – wie Wender es
S. 345 nennt – »Paradebeispiel«, für die Korrektur eines unklaren, in j
als Ziffer 3 verlesenen Fragezeichens. In H, S. 106, Z. 10, steht:
»Auch der?« Hier bot der Journaldruck j in Repl. 419 »Auch der
dritte.«, der spätere Buchdruck e korrigierte zu »Auch der?« Wie soll
dafür eine »einfachere Erklärung« möglich sein als eben die, daß beim
Satz von e die Autorhandschrift eingesehen wurde? Zu den ganz anders
gelagerten, von Wender hiermit vermischten oder verwechselten Fällen,
»[i]n denen in den Drucken [j und e] ein Wortlaut wieder auflebt, der
in H gestrichen war« (S. 345), vgl. MBA III.2, S. 279 u. 297 f. Hier
zur Erläuterung nur soviel: Einmal hypothetisch innerhalb des falschen
Stemmas (s.o. zu A) gedacht, so läge es also beispielsweise in der
Konsequenz von Wenders »allemal einfacher«, daß Büchner die durch eine
interlineare Korrektur zuspitzende Wendung »bekam« statt »erwischte sie
einen Buben« (Repl. 16: H, S. 5, Z. 14 f.) in [H2] wieder aufgegeben,
zugleich aber – ausweislich der Restitutionen in den Widmungsexemplaren
– erheblich gröbere Anstößigkeiten beibehalten hätte wie etwa Repl.
127: »Die Mücken treiben’s ihnen [...] auf den Händen« oder Repl. 636:
»mit den Würmern Unzucht treiben« (vgl. MBA III.1, S. 499 u. 504). Da
diese beiden Wendungen in e selbstverständlich abgeschwächt wurden, hat
die Forschung auch für Repl. 16 einhellig und zu Recht angenommen, daß
sich Gutzkows Präventivzensur hier routiniert die in H getilgte, aber
ohne weiteres lesbare Formulierung »erwischte« für j und e zunutze
machte. Zu einem anderen Urteil scheint selbst Bergemann nicht gekommen
zu sein, der im Text »bekam« bietet und das aufgegebene »erwischte« als
Entstehungsvariante verzeichnet (B 1922, S. 10 u. 667).
Andere Seitenhiebe Wenders disqualifizieren sich von selbst. So die
Behauptung, die Danton-Bände ließen den »Stil überheblicher
Geringschätzung anderer Auffassungen« erkennen (S. 350). Dies etwa weil
wir Poschmanns Argument »vieles spricht eher dagegen« nicht folgten,
oder weil wir uns angesichts der beiden vorliegenden »Auffassungen« zum
Stemma begründet der seit Lehmann 1967 »herrschende?n? Meinung«
(insoweit zutreffend Wender, S. 344 u. 348) angeschlossen haben? Die
Entscheidung für eine von zwei gegensätzlichen Annahmen impliziert
zwangsläufig die ›geringere Schätzung‹ der jeweils anderen. In der Tat
»überheblich« aber erscheint es, daß und wie Wender die Auffassung u.a.
von Lehmann 1967, Mayer 1979/1980/1981/1987, Erich Zimmermann 1981,
Hauschild 1985 u. 1993, jetzt Dedner und Mayer, nicht zuletzt aber
dezidiert auch von Poschmann 1992 (vgl. P I, S. 427 ff.) verwirft und
daß er sich als Resümee seiner in den Haupt- wie Nebenpunkten
unhaltbaren Kritik zu dem Urteil versteigt, mit der MBA habe »die
textkritische Diskussion zu Danton’s Tod [...] noch nicht einmal
richtig begonnen« (S. 349).
Reine Rhetorik sind Wenders Andeutungen über ›beendbare Textkritik‹ im
Zusammenhang mit der mißlichen sechsjährigen Verzögerung des Druckes
der Danton-Bände (wozu Bd. III.2, S. 355 f., in aller Klarheit Auskunft
gibt), die nun als »Flaggschiff« der MBA »im symbolträchtigen
Jahrtausend-Jahr« herausgegeben worden seien (S. 340). Desgleichen die
Rede über das dem Rezensenten »von Jahr zu Jahr rätselhafter«
gewordene, »von der Öffentlichkeit abgeschiedene Treiben der
Editionsspezialisten«, welche die MBA bearbeiten (S. 341). Diese sind
zwar an einer der Öffentlichkeit jederzeit zugänglichen und
frequentierten Forschungsstelle der Marburger Universität tätig sowie
gegenüber einer Reihe von Gremien in der Pflicht, doch es ist nicht
bekannt, daß andere Historisch-kritische Ausgaben auf dem Jahrmarkt
erarbeitet würden, was auch für Wenders jetzt 23-jährige Tätigkeit an
der Saarbrücker »Arbeitsstelle für literaturwissenschaftliche
Datenverarbeitung« bzw. »Digitale Edition« oder »Edition &
Computer« nicht anzunehmen ist. Deren »Publikationen« (ein 16-seitiger
Aufsatz in Koautorschaft sowie »Thesen« im Marbacher Datenspeicher) und
»Bisherige Arbeiten« nehmen sich auf der betr. Seite des Internets
nicht eben gewaltig aus
(http://schiller.germanistik.uni-sb.de/edition.htm; 06.07.01). Eine
eigene, von Grund auf vollständig bearbeitete und gedruckte Edition
scheint nicht darunter zu sein.
Gerade editionspraktisch und buchtechnisch jedoch sind spitzfindige
Forderungen Wenders zurückzuweisen wie S. 342 die nach einem
»Gesamtinhaltsverzeichnis« der Danton-Bände. An welcher oder welchen
Stelle(n) wünschte er sich ein solches denn beigebunden? Kein Benutzer
wird es vermissen oder würde es je wieder konsultieren, nachdem er
schon den sprechenden Rückentiteln der vier Teilbände die wesentliche
Handhabe entnehmen konnte, um von den vielfachen spezifischen
Querverweisungen zwischen den Bänden nicht zu reden. Nicht anders steht
es mit einem »Gesamtliteraturverzeichnis«, dessen Fehlen Wender den
Herausgebern, die auch hierdurch im Sinne der Benutzerfeindlichkeit »an
jeder [!] Form von Erschließung« ›gespart‹ hätten, nachgerade als
Dilettantismus im »philologisch Handwerklichen« ankreidet (ebd.). Da
jedoch über ein kleineres Segment durchgängig herangezogener Quellen
und Literatur hinaus in den vier Bänden jeweils andere Titel zitiert
werden, wäre gerade ein Gesamtverzeichnis in jeder denkbaren Form
unsinnig: nämlich ein gleichlautendes in allen vier Bänden wegen der
Papierverschwendung und des erschwerten Nachschlagens, ein solches etwa
nur im 4. Band, weil die übrigen Teilbände dann nicht separat benutzbar
wären. Mit derlei mißglückten Versuchen, eine Edition zu bekämpfen –
und auf diese unerhörte Absichtserklärung ist noch einmal hinzuweisen
–, steht allein das »Handwerkliche« dieser Besprechung in Frage, die
stattdessen schon ihrer Informationspflicht über die Grundzüge unserer
Ausgabe nicht nachkommt.
Zu akzeptieren ist Wenders Kritik, daß der Edition ein Register fehlt,
wofür die Büchner-Forschungsstelle, die in 20 Jahren nicht weniger als
34 Bände publiziert hat, leider keine freien Kräfte hatte und was das
Erscheinen noch weiter verschoben hätte. Hier läge also eine schöne
Aufgabe für die Saarbrücker Arbeitsstelle, die umgekehrt Erfahrung
darin hat, z.B. »Personenregister zu Herder und Goethe« ohne die
betreffenden Ausgaben selbst anzufertigen.

