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Bachelor

Häufig gestellte Fragen zum Bachelor-Studiengang im FB09

Erhalte ich die Gutachten zu meiner Bachelorarbeit in Kopie oder zur Einsicht vom Prüfungsamt?

 

keine Herausgabe der Gutachten an Prüfungskandidaten durch das Prüfungsamt. Bitte fragen Sie Ihre PrüferInnen.

ECTS-Datenabschriften (Transcripts of records), wann und wie oft?

 

Bitte möglichst erst dann anfordern, wenn alle Scheine, die relevant sind, eingereicht sind. Es ist aus kapazitären Gründen nicht möglich, jede Woche eine  Datenabschrift bzw. mehrere Datenabschriften pro Semester auszustellen.

Muss das Thema der Bachelorarbeit persönlich abgeholt werden?

Ja, oder per Vollmacht. Eine postalische Zusendung ist nicht möglich. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können

Stellt das Prüfungsamt beglaubigte Kopien aus?

 

Ja! Wenden Sie sich hierfür bitte an Miriam Prüßner M.A., die für die Beglaubigung von Dokumenten wöchentlich eine Sprechstunde (dienstags, 11.00-12.00 Uhr) anbietet. Bitte bringen Sie für die Ausstellung der Beglaubigungen sowohl das Originaldokument als auch eine Kopie davon mit.

Erhalte ich meine eingereichten Scheine im Original wieder zurück?

Ja, wenn das gesamte Prüfungsverfahren beendet ist

Werden Zeugnisse/Urkunden verschickt?

Nein, die Zeugnisse/Urkunden müssen generell abgeholt (auch per Vollmacht) werden im Prüfungsamt. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.

Bestätigung der Regelstudienzeit über das Prüfungsamt?

 

Nein. Andere Universitäten können  sich über die veröffentlichten Regelungen der Studien- und Prüfungsordnungen  unter http://www.uni-marburg.de/fb09/studium/studienordnungen informieren.   Allgemeine Regelungen, die auf offiziellen Webseiten des Fachbereichs oder der Philipps-Universität Marburg zugänglich sind, werden nicht bescheinigt.

Exmatrikulation im Prüfungsamt?

 

Nein, im Studierendensekretariat.

Wie stelle ich einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für meine Bachelorarbeit?

 

Es ist ein begründeter Antrag an den/die Vorsitzende/n des B.A.-Ausschusses zu stellen.

  •       Dem Antrag ist ein ärztliches Attest (Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit!) hinzuzufügen.
  •       Der Betreuer muss auf dem Antrag gegenzeichnen
  • das obligatorische Beratungsgespräch hat stattgefunden.   

Wie hoch ist die Höchstverlängerung?

Höchstens die Hälfte der Bearbeitungszeit, ansonsten der attestierte Zeitraum.

kann man extracurriculare Leistungen bestätigen lassen?

 

Extracurriculare Leistungen

  1. sollen durch den Lehrenden als ‚extracurriculare Leistung’ auf dem Leistungsnachweis bestätigt sein;
  2. gehen nicht in die Gesamtbenotung ein;
  3. werden im Diploma Supplement  aufgeführt.
  4. Die entsprechenden Leistungsnachweise  sind im Prüfungsamt einzureichen.
  5. Sollen mehr als drei Leistungen bestätigt werden, reichen Sie bitte mit den Nachweisen eine entsprechende Aufstellung der Leistungen incl. Angabe der und der Notenpunkte als Word-Datei  im Prüfungsamt ein.                

Bis zu welchem Zeitpunkt müssen extracurriculare Leistungen im Prüfungsamt eingereicht sein?

Spätestens vor dem Termin der mündlichen Prüfung! Extracurriculare Leistungen  dürfen nicht später absolviert sein, als die letzte Prüfungsleistung (=Zeugnisdatum).

Zuletzt aktualisiert: 17.08.2010 · Jürgen Nemitz

 
 
 
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Tel. 06421/28-25913, Fax 06421/28-27056, E-Mail: dekan09@staff.uni-marburg.de

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