Interne Lateinkenntnisprüfung des Fachbereichs Evangelische
Theologie (05)
Die Sprachprüfung in Latein des Fachbereichs Evangelische Theologie (05) findet jeweils zum Anfang und zum Ende eines jeden Semesters statt und wird für Theologen in Marburg anstelle des Latinums anerkannt. Der Schwierigkeitsgrad der Prüfung entspricht demjenigen der staatlichen Latinumsprüfung sowie der Lateinkenntnisprüfung, die am Fachbereich Fremdsprachliche Philologien (10) abgenommen wird.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise des Fachbereich Evangelische Theologie (05) zum studienbegleitenden Sprachenlernen.
Prüfungs- und Anmeldungstermine sowie Prüfungsmodalitäten
- Die nächste Sprachprüfung in Latein des Fachbereichs Evangelische
Theologie (05) für Theologen findet im Februar 2012
statt:
- Schriftlicher Teil:Der genaue Termin wird hier in Kürze
bekanntgegeben.
- Mündlicher Teil: Der genaue Termin wird hier in Kürze
bekanntgegeben.
- Schriftlicher Teil:Der genaue Termin wird hier in Kürze
bekanntgegeben.
- Die Prüfungsmeldung ist bis Termin wird noch bekanntgegeben im Sekretariat des Fachgebiets Kirchengeschichte (bei Frau von Baerle) des Fachbereichs Evangelische Theologie (05) abzugeben. Dort erhalten Sie auch Anmeldeformulare.
- Folgende Unterlagen sind der Meldung beizufügen:
- eine Liste der vom Bewerber gelesenen Texte und die Angabe des benutzten Lehrbuchs;
- eine Erklärung darüber, ob es sich bei der vorliegenden Meldung um den 1., 2. oder 3. Versuch (Ausnahmefall lt. Prüfungsordnung) handelt, die Sprachprüfung in Latein abzulegen;
- eine Erklärung darüber, bei wem und wann der Bewerber/die Bewerberin sich auf die Sprachprüfung vorbereitet hat;
- Angabe des Fachbereichs.
- Zu Beginn der Klausur wird die Zulassung ausgesprochen. Der
Prüfungsplan für die mündlichen Prüfungen (mit genauen Orten und
Zeiten) wird rechtzeitig vor dem Tag der mündlichen Prüfungen am
Schwarzen Brett ausgehängt.
- Die Prüfungsmodalitäten entsprechen denen der internen Marburger Lateinkenntnisprüfung am Fachbereich Fremdsprachliche Philologien (10). Einzelheiten finden sich in der in allem maßgeblichen - neuen - Prüfungsordnung.
- KandidatInnen, die sich zur Prüfung gemeldet haben, aber dann doch nicht an der Prüfung teilnehmen wollen, müssen ihren Rücktritt von der Prüfung vor Beginn der schriftlichen Prüfung im Sekretariat des Fachgebiets Kirchengeschichte anzeigen.

