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Eine algebraische Fläche vom Grad 6 (eine "Sextik"), die 65 Singularitäten besitzt.
 
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Anmeldung zu Modulprüfungen

Allgemeine Regelungen

  • In allen Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung vor der Modulprüfung (im Allgemeinen der Abschlussklausur) notwendig. Die Anmelde- und Abmeldefrist endet 4 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit. Nach dieser Frist ist eine Abmeldung nicht mehr möglich.
  • Speziell für Seminare gilt die Regelung, dass die Teilnehmer innerhalb der ersten 4 Wochen des Semesters angemeldet sein müssen, jedoch spätestens bis zu ihrem eigenen Seminarvortrag.
  • Gibt es für eine Modulprüfung Zulassungsvoraussetzungen, so können Studierende, die diese Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, vom Veranstaltungsleiter auch noch nach der 4-Wochen-Frist abgemeldet werden.
  • In den Grundmodulen Lineare Algebra und Analysis der Studiengänge Bachelor Mathematik, Bachelor Wirtschaftsmathematik sowie Lehramt Mathematik finden die mündlichen Prüfungen grundsätzlich im dafür vorgesehenen Prüfungszeitraum statt. Dieser umfasst die vier Wochen vor Vorlesungsbeginn und die erste Vorlesungswoche. Der Prüfer gibt die möglichen Prüfungstermine innerhalb des Prüfungszeitraums bekannt. Die Studierenden melden sich direkt beim Prüfer (i.a. über sein Sekretariat) für einen Prüfungstermin bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Prüfungen (d.h. zwei Wochen vor dem ersten vom Prüfer vorgeschlagenen Termin) verbindlich an. Danach ist ein Rücktritt von der Prüfung nicht mehr möglich.

Prüfungsanmeldung über das LSF/QIS-Portal

Die Prüfungsanmeldung für
  • Bachelor- und Masterstudierende, die nach der neuen Studien- und Prüfungsordnung von 2010 studieren
  • für Lehramtsstudierende im modularisierten Lehramtstudiengang Mathematik oder Informatik
  • für Physik-Bachelor- und Masterstudierende, die nach der Studien- und Prüfungsordnung von 2009 studieren
erfolgt online über das LSF/QIS-Portal. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

 

Regelungen für Bachelor- und Masterstudiengänge

  • Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist eine Prüfungsanmeldung. Wird die Prüfung nicht bestanden, so ist man automatisch auch zur Wiederholungsprüfung angemeldet. Jedes Nichtbestehen einer Prüfung, gleichgültig ob es sich um eine reguläre Abschlussprüfung oder um eine Wiederholungsprüfung handelt, führt zu einer Abbuchung der entsprechenden Anzahl von Leistungspunkten vom individuellen Maluspunktekonto.
  • Ein Abmelden von der Wiederholungsprüfung ist für Bachelorstudenten generell und Masterstudenten nach StPO von 2004 möglich, allerdings längstens bis 4 Wochen vor dem Termin der Wiederholungsprüfung. Masterstudenten nach Ordnung von 2010 können nicht von Wiederholungsprüfungen zurücktreten. Zur Wiederholungsklausur ist nur zugelassen, wer auch zur regulären Abschlussklausur angemeldet war.

 

Regelungen für Lehramtsstudiengänge

  • Die Anmeldung ist eine Prüfungsanmeldung, die sich sowohl auf die Erstprüfung als auch auf die Alternativprüfung (d.h. auf die innerhalb des Moduls stattfindende Wiederholungsprüfung) erstreckt. Eine Abmeldung von der Alternativprüfung ist nicht möglich, da beide Prüfungen eine Einheit bilden - sie stellen gemeinsam die Modulprüfung dar.
  • Aufgrund der hohen Nachfrage für die FD-Seminare hat der Modulprüfungsausschuss hier eine verbindliche Anmeldung vor Beginn des Seminars für sinnvoll erachtet und beschlossen.
 

Zuletzt aktualisiert: 15.05.2012 · Heinz-Peter Gumm

 
 
 
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