Anmeldung zu Modulprüfungen
Allgemeine Regelungen
- In allen Veranstaltungen ist eine verbindliche Anmeldung vor der
Modulprüfung (im Allgemeinen der Abschlussklausur) notwendig. Die
Anmelde- und Abmeldefrist endet i.d.R. Wochen vor Ende der
Vorlesungszeit. Die konkrete Frist wird jedes Semester auf der Webseite
"Aktuelle
Termine" bekannt gegeben. Nach dieser Frist ist eine Abmeldung
nicht mehr möglich.
- Speziell für Seminare gilt die Regelung,
dass die Teilnehmer innerhalb der ersten 4 Wochen des Semesters
angemeldet sein müssen, jedoch spätestens bis zu ihrem eigenen
Seminarvortrag.
- Gibt es für eine Modulprüfung Zulassungsvoraussetzungen, so können
Studierende, die diese Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, vom
Veranstaltungsleiter auch noch nach der 4-Wochen-Frist abgemeldet
werden.
- In den Grundmodulen Lineare Algebra und
Analysis der Studiengänge
Bachelor Mathematik, Bachelor
Wirtschaftsmathematik sowie Lehramt
Mathematik finden die mündlichen Prüfungen grundsätzlich
im dafür vorgesehenen Prüfungszeitraum statt. Dieser umfasst die vier
Wochen vor Vorlesungsbeginn und die erste Vorlesungswoche. Der Prüfer
gibt die möglichen Prüfungstermine innerhalb des Prüfungszeitraums
bekannt. Die Studierenden melden sich direkt beim Prüfer (i.a. über
sein Sekretariat) für einen Prüfungstermin bis spätestens zwei Wochen
vor Beginn der Prüfungen (d.h. zwei Wochen vor dem ersten vom Prüfer
vorgeschlagenen Termin) verbindlich an. Danach ist eine Abmeldung von
der Prüfung nicht mehr möglich.
- Ein Rücktritt von der Prüfung nach Ende des An-/Abmeldezeitraums
ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Siehe hierzu: Rücktritt von
Prüfungen
Die Prüfungsanmeldung für
- Bachelor- und Masterstudierende, die nach der neuen Studien- und
Prüfungsordnung von 2010 studieren
- für Lehramtsstudierende im modularisierten Lehramtstudiengang
Mathematik oder Informatik
- für Physik-Bachelor- und Masterstudierende, die nach der Studien-
und Prüfungsordnung von 2009 studieren
erfolgt online über das LSF/QIS-Portal. Detaillierte Informationen
finden Sie
hier.
Regelungen für Bachelor- und Masterstudiengänge
- Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist eine Prüfungsanmeldung.
Wird die Prüfung nicht bestanden, so ist man automatisch auch zur
Wiederholungsprüfung angemeldet. Jedes Nichtbestehen einer Prüfung,
gleichgültig ob es sich um eine reguläre Abschlussprüfung oder um eine
Wiederholungsprüfung handelt, führt zu einer Abbuchung der
entsprechenden Anzahl von Leistungspunkten vom individuellen
Maluspunktekonto.
- Ein Abmelden von der Wiederholungsprüfung ist für Bachelorstudenten
generell und Masterstudenten nach StPO von 2004 möglich, allerdings
längstens bis 4 Wochen vor dem Termin der Wiederholungsprüfung.
Masterstudenten nach Ordnung von 2010 können nicht von
Wiederholungsprüfungen zurücktreten. Zur Wiederholungsklausur ist nur
zugelassen, wer auch zur regulären Abschlussklausur angemeldet
war.
Regelungen für Lehramtsstudiengänge
- Für jeden Prüfungsversuch (d.h. Erstprüfung oder Alternativprüfung)
ist eine separate Anmeldung erforderlich. Zur Alternativprüfung kann
sich aber nur anmelden, wer bei der Erstprüfung angemeldet war.
- Aufgrund der hohen Nachfrage für die
FD-Seminare hat der Modulprüfungsausschuss
hier eine verbindliche Anmeldung vor Beginn des Seminars für sinnvoll
erachtet und beschlossen.