(III) Anforderungen für die Prüfungen im Nebenfach Wirtschaftswissenschaften (neu: März 2002)
Es kann einer der folgenden Zweige gewählt werden:
Grundzüge der Volkswirtschaftslehre (VWL) oder Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre (BWL):
a. Diplomvorprüfung
(1) VWL:
Einführung in die Volkswirtschaftslehre, Mikroökonomik und Ordnungstheorie,
Makroökonomik, Wirtschaftspolitik und Einführung in die Finanzwissenschaft
BWL:
Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und Einführung in die Investitions- und Finanzierungstheorie, Kosten- und Leistungsrechnung, Grundlagen der Absatzwirtschaft, Bilanzen und Einführung in die Wirtschaftsinformatik
Die Prüfung in VWL besteht aus den beiden Teilklausuren VWL I und VWL II und in BWL aus den beiden Teilklausuren BWL I und BWL II (Gewicht jeweils ein halb). Die genannten Klausuren können studienbegleitend jeweils zu den vom Prüfungsausschuss des Fachbereichs Wirtschafts-wissenschaften festgesetzten Terminen geschrieben werden. Bei Nichtbestehen einer Klausur kann diese einmal wiederholt werden. Wird die Wiederholungsklausur nicht bestanden, so findet, abweichend von § 14 Abs. 4, als zweite Wiederholungsprüfung eine mündliche Ergänzungsprüfung von mindestens 15 Minuten zu dem vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften festgesetzen Termin statt.
Der Kandidat gibt beim Antrag auf Zulassung zur Diplomvorprüfung an, welcher wirtschaftswissen-schaftliche Zweig gewählt wurde sowie eine vollständige Aufstellung der in diesem Zweig mitge-schriebenen Klausuren mit Ergebnissen.
(2) Zulassungsvoraussetzungen:
Falls BWL als Prüfungsfach gewählt wird, ist der Klausurschein zur „Technik des betrieblichen Rechnungswesens“ erforderlich.
b. Diplomprüfung
Es kann gewählt werden zwischen
1. Schwerpunktfach aus der VWL (12 SWS) (mit Grundstudium VWL)
Es sind Vorlesungen in den Bereichen Wirtschaftstheorie (4 SWS), Wirtschaftspolitik (4 SWS) und Finanzwissenschaft (2 SWS) zu absolvieren. Ferner ist ein Seminar (2 SWS) im Bereich Volkswirtschaftslehre zu absolvieren. Die Auswahl der Prüfer und der Veranstaltungen ist wie für Diplom-Kaufleute vorgesehen möglich.
Die Prüfung besteht aus einer fünfstündigen Klausur und einer
mindestens 15 und
höchstens 30 Minuten währenden mündlichen Prüfung.
2. Schwerpunktfach aus der BWL (12 SWS) (mit Grundstudium BWL)
Ein aus folgenden Fachgebieten nach näherer Maßgabe der Studienordnung wählbares Lehrprogramm, einschließlich Seminar:
- Industriebetriebslehre
- Bankbetriebslehre
- Marketing und Handelsbetriebslehre
- Logistik
- Wirtschaftsprüfung
- Wirtschaftsinformatik/Quantitative Methoden
- Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
- Organisation und Personalwirtschaft
Stattdessen kann auch das Schwerpunktfach
- Allgemeine BWL
im Umfang von 16 SWS gewählt werden.
Die Prüfung besteht aus einer
fünfstündigen Klausur und einer mindestens 15 und
höchstens 30 Minuten währenden mündlichen Prüfung.
3. Finanzwissenschaft (12 SWS) (Voraussetzung: abgeschlossenes Grundstudium VWL)
Pflichtvorlesungen im Umfang von 8 SWS und Wahlpflichtvorlesungen im Umfang
von 4 SWS entsprechend dem Pflichtfach Finanzwissenschaft für Diplom-Kaufleute.
Die Prüfung besteht aus einer fünfstündigen Klausur und einer
mindestens 15 und höchstens
30 Minuten währenden mündlichen Prüfung.
4. Wahlpflichtkombination aus
zwei der drei folgenden Gebiete (16 SWS) (mit Grundstudium
VWL oder BWL)
Wirtschaftsstatistik (8 SWS)
- Pflichtvorlesungen Statistik für Fortgeschrittene I (4 SWS) und Ökonometrie (2 SWS) sowie eine weitere Lehrveranstaltung (Vorlesung oder Seminar) im Umfang von 2 SWS.
Die Prüfung besteht aus einer 2 1/2-stündigen Klausur und einer
mindestens 15 und
höchstens 30 Minuten währenden mündlichen Prüfung.
Wirtschaftsinformatik (8 SWS)
- Quantitative Methoden in der BWL (2 SWS)
- Informationsmanagement (2 SWS)
- Aufbau und Entwicklung von Systemen zur
Entscheidungsunterstützung (4 SWS)
oder
Computerunterstützung kooperativer Arbeit (4 SWS) oder
Informations- und Kommunikationssystemarchitekturen (2 SWS) und
Betriebliche Anwendungssysteme (2 SWS)
Die Prüfung besteht aus einer 2 1/2-stündigen Klausur und einer
mindestens 15 und
höchstens 30 Minuten währenden
mündlichen Prüfung.
Versicherungsmathematik (8 SWS)
- Lebensversicherung
- Krankenversicherung
- Demographie und Prognose
- Risikotheorie
Die Prüfung besteht aus einer 2 ½-stündigen Klausur.

