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Bachelor Studiengang

Die  Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor-Studienganges und die Rahmenbedingungen am Fachbereich Chemie wurden am 16.02.2006 von der Akkreditierungsagentur ASIIN in einem Begutachtungsverfahren geprüft.
Inzwischen ist der Studiengang akkreditiert.  Die Ordnung trat im WS 06/07 in Kraft.

Das neue Modulhandbuch (April 2007) enthält Neuerungen, die zu einer Reduktion der Anzahl von Modulabschlußprüfungen führen werden. Eine wesentliche Änderung ist die Zusammenfassung von VL und PR-Modulen. So wird aus dem Modul AC-PR I (8 Leistungspunkte) und der Vorlesung AC I (4 LP) das neue Modul AC1 (12 LP). Die Klausur zur Vorlesung entfällt. Die Inhalte der Vorlesung werden im Rahmen einer mündlichen Abschlußprüfung am Ende des Praktikums geprüft. Das selbe gilt für das neue Modul OC1.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Dateien, die hier zum Download angeboten werden.



Hinweise zur Organisation und Durchführung der Bachelorarbeit

Liebe Studierende,

der Rahmen für die Bachelorarbeit wird durch §11 der Prüfungsordnung und die zugehörige Modulbeschreibung vorgegeben. Dabei gelten bis auf weiteres die folgenden Verfahrensweisen und Regeln:

  1. Anmeldung und Vergabe der Bachelorarbeitsplätze

Zur Steuerung der Bachelorarbeiten wird ein Verteilungsverfahren verwendet. Zunächst melden sich die Studenten im Prüfungssekretariat zu 4 festen Terminen pro Jahr für die Durchführung der Bachelorarbeit mit einem Beginn innerhalb der nächsten drei Monate an. Diese Termine werden der 31.1, 31.3, 30.6 und 30.9 eines jeden Jahres sein. Bei der Anmeldung gibt der Student 2 Wünsche für Fachgebiet und Betreuer an. Ein vorheriges Informationsgespräch mit dem angestrebten Betreuer ist erwünscht. Anhand dieser Anmeldungen wird nach Kriterien der Nachfrage, der bereits erzielten Leitungspunkte und des Notendurchschnittes der Studenten eine Verteilung vorgenommen. Bei einer zu niedrigen Leistungspunktzahl wird die Anmeldung zurückgewiesen.

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit mit Festlegung von Beginn, Betreuer und Gutachtern erfolgt über ein entsprechendes Formular (im Anhang) im Prüfungssekretariat. Voraussetzung sind hierbei 140 LP auf Seiten des Studierenden. Bei einer kleineren LP-Zahl kann die Aufnahme der Arbeit vom Prüfungsausschuss genehmigt werden (siehe auch Bearbeitungszeiträume und auswärtige Bachelorarbeiten).

  1. Dauer

Es sind 8 Wochen Bearbeitungszeit nach Themenausgabe vorgesehen. Sie gliedert sich typischerweise in 6 Wochen experimenteller/theoretischer Arbeit und 2 Wochen für die Abfassung der Bachelorarbeit.

  1. Bearbeitungszeit

Die zuvor genannten 8 Wochen beziehen sich auf eine weitgehende Vollzeitbearbeitung des Themas, wie sie in der vorlesungsfreien Zeit erfolgt. Bei Bearbeitung innerhalb des Semesters kann die Arbeit um maximal 4 Wochen verlängert werden. Der Prüfungsausschuss wird auf eine vergleichbare Bearbeitungszeit achten, d.h. keine Verlängerung für Arbeiten außerhalb der Vorlesungszeit. Des Weiteren ist keine Unterbrechung der Bearbeitung möglich.

  1. Bearbeitungszeiträume

Für die Bearbeitung der Bachelorarbeit bieten sich die vorlesungsfreie Zeit zwischen 5. und 6. Semester, sowie das 6. Semester und die anschließende vorlesungsfreie Zeit an. Diese Zeitspanne sollte genutzt werden, um Bachelorarbeitsplätze in hinreichender Zahl anbieten zu können.

  1. Auswärtige Bachelorarbeiten

Der Bachelorabschluss ist als erster berufsqualifizierender Abschluß eingestuft, so dass Bachelorarbeiten auch außerhalb der Hochschule möglich sind. Hierfür ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss zu richten, in dem neben dem Betreuer auch ein Erstgutachter aus dem Fachbereich benannt werden muss. Dem Antrag ist in der Regel ein Curriculum Vitae des auswärtigen Betreuers beizufügen (weiteres siehe Punkt 7).

  1. Bachelorarbeit im Ausland

Angesichts der zu erwartenden Anzahl von Bachelorarbeiten und der Vermeidung einer Studienzeitverlängerung durch ein Auslandssemester sind Bachelorarbeiten während des Auslandssemesters eine weitere Option. Diese Bachelorarbeiten werden dann in der Regel während des 5. Semesters durchgeführt und im Learning Agreement verankert.

  1. Betreuer, Prüfer, Erstgutachter und Zweitgutachter

Im §11 der Prüfungsordnung werden die 4 zuvor genannten Funktionsbezeichnungen verwendet. Die Bachelorarbeit kann von Hochschullehrern und weiteren Prüfungsberechtigten gemäß §23 HHG betreut werden (Betreuer). In der Regel ist dies dann auch der Prüfer und Erstgutachter.

In Sonderfällen wie auswärtigen Bachelorarbeiten im In- und Ausland sind der Betreuer und der Prüfer und Erstgutachter verschieden. Der Erstgutachter entstammt immer aus dem Kreise der Hochschullehrer und weiterer Prüfungsberechtigter des Fachbereichs Chemie. Der Prüfer sollte dem Erstgutachter entsprechen und tritt im wesentlichen im Rahmen der Bewertung des Vortrages über die Bachelorarbeit auf.

Hierzu 4 Szenarien, wobei 2-4 die Ausnahmefälle sind:

- 1 - Bachelorarbeit am Fachbereich Chemie

Betreuer, Prüfer und Erstgutachter ist ein HSL des Fachbereichs,

die Zweitbegutachtung erfolgt durch einen weiteren HSL des Fachbereichs, welcher sich durch Unterschrift dem Gutachten des Erstgutachters anschließt oder eine davon abweichende Bewertung mit Gutachten abgibt.

- 2 - Bachelorarbeit an der Philipps Universität außerhalb des Fachbereichs Chemie

Betreuer, Prüfer und Zweitgutachter ist ein vom Prüfungsausschuss bestellter HSL des Universität Marburg, die Erstbegutachtung erfolgt durch einen HSL des Fachbereichs (2 Gutachten).

- 3 - Bachelorarbeit in einer Forschungseinrichtung oder Unternehmen

Betreuer ist ein vom Prüfungsausschuss bestellter Mitarbeiter der Forschungseinrichtung oder des Unternehmens, der bei ausgewiesener Qualifikation (es sollte bei Beantragung ein Curriculum Vitae vorgelegt werden) auch Prüfer und Zweitgutachter ist. Die Erstbegutachtung erfolgt durch einen HSL des Fachbereichs (2 Gutachten). Prüfung und Zweitbegutachtung kann auch durch einen HSL des Fachbereichs erfolgen.

- 4 - Bachelorarbeit im Ausland (im Rahmen eines Auslandssemesters)

Betreuer, Prüfer und Zweitgutachter ist ein vom Prüfungsausschuss bestellter HSL der auswärtigen Universität, die Erstbegutachtung erfolgt durch einen HSL des Fachbereichs (2 Gutachten). Prüfung und Zweitbegutachtung kann auch durch einen HSL des Fachbereichs erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Andreas Seubert Prof. Dr. Armin Geyer

(Prüfungsausschussvorsitzender) (Studiendekan)

 

Anmeldeformular zum Abschlussmodul

Antragsformular zum Abschlussmodul



Fachgebiete



Zuletzt aktualisiert: 07.05.2010 · Michael Marsch

 
 
 
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