Das Berufsbild des Apothekers
Voraussetzung zur Führung der Berufsbezeichnung "Apotheker" und zur Ausübung des Apothekerberufs sind das Studium der Pharmazie und die Erteilung der Approbation.Der vom Gesetzgeber an Apotheker erteilte Auftrag ist die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, insbesondere die Information und Beratung über Arzneimittel, die Beratung in der Gesundheitsvorsorge sowie die Entwicklung, Prüfung, Herstellung, Lagerung, Abgabe und Risikoerfassung von Arzneimitteln, die Suche nach neuen Arzneistoffen und Darreichungsformen.
Auf Grund der breiten naturwissenschaftlichen Ausbildung stehen dem/der PharmazeutIn eine Vielzahl verschiedener Tätigkeitsbereiche offen:
- OffizinapothekerIn in der öffentlichen Apotheke
- KrankenhausapothekerIn
- Pharmazeutische Industrie
- Verwaltung
- Bundeswehr
- Universität
- Prüfinstitutionen
- Ausbildung und Unterricht
- Umweltschutz
- Fachverlage und Fachzeitschriften
Des weiteren ist es möglich, während eines hauptberuflichen Arbeitsverhältnisses durch Weiterbildung spezielle Qualifikationen auf bestimmten Gebieten und Bereichen zu erwerben.
Die Weiterbildungsseminare werden von den Weiterbildungsakademien der Bundesapothekerkammern durchgeführt.
Weiterbildung wird angeboten für die Gebiete:
- Offizin-Pharmazie
- Klinische Pharmazie
- Pharmazeutische Analytik
- Pharmazeutische Technologie
- Arzneimittelinformation
- Toxikologie und Ökologie
- Klinische Chemie
- Theoretische und praktische Ausbildung
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Ernährungsberatung
- Gesundheitsberatung
- Gesundheitserziehung
- Lehrtätigkeit
- Onkologische Pharmazie

