Lehrveranstaltungen
Vorlesungen
Es werden theoretische Grundlagen vermittelt bzw. vorgestellt. Die Teilnehmerzahl ist unbegrenzt und eine Anwesenheitskontrolle wird in der Regel nicht durchgeführt. Vorlesungen finden meist vormittags statt und dauern jeweils ein bis zwei Stunden.
Die Vorlesungs- und Praktikumsinhalte sind Klausurstoff für die Abschlussprüfung. Auf Grund der großen Vielfalt können viele Themen in der Vorlesung nur kurz angesprochen werden. Ein Nachbearbeiten des Vorlesungsstoffes ist daher unerläßlich.
Praktikum
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, aber jeder, der sich im regulären Studiengang befindet, hat Anspruch auf einen Praktikumsplatz.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Man unterscheidet jedoch zwischen Kurspraktika, bei denen man die ganze Zeit anwesend sein muss und sog. freien Praktika, bei denen mehr Stunden zur Verfügung stehen, als nach AAppO (Apotheker - Approbations - ordnung) abgeleistet werden müssen.
Die Leistungskontrolle erfolgt durch mündliche Zwischenprüfungen (sog. Kolloquien), schriftliche Leistungskontrollen (sog. SLKs) und natürlich durch die Abschlussklausur.
Seminare
In der Regel besteht Anwesenheitspflicht. Eine Leistungskontrolle
erfolgt meist im Rahmen einer Klausur.
Leistungsnachweise
Laut Studienordnung wird der Nachweis der theoretischen und praktischen Kenntnisse durch mündliche und schriftliche Erfolgskontrollen nach bestimmten Praktikumsabschnitten (s. Erfolgskontrollen (1) §8 Sto) sowie durch Erfolgskontrollen zum Abschluss der praktischen Lehrveranstaltung (s. Erfolgskontrollen (2) §8 Sto).Was heißt das im Klartext?
Kolloquien
Ihr habt gewöhnlich während eines Semesters ungefähr nach der Hälfte des Praktikums ein mündliches Kolloquium bei einem Assistenten abzulegen. Dies gilt nicht für alle praktischen Lehrveranstaltungen.Bei Nichtbestehen kann solch ein Kolloquium in der Regel zweimal wiederholt werden. Die erste Wiederholung erfolgt gewöhnlich bei einem anderen Assistenten, die zweite dann bei dem für das Praktikum verantwortlichen Professor oder Dozenten. Gelegentlich werden die Wiederholungen oder auch alle Kolloquien durch eine sog. schriftliche Leistungskontrolle ersetzt.
Das Bestehen der Kolloquien ist die Voraussetzung für das Fortführen des Praktikums und die Zulassung zur Klausur.
Klausuren
In der Regel wird am Ende des Semesters nach Beendigung des Praktikums eine schriftliche Abschlussklausur geschrieben. Der Inhalt dieser Klausur richtet sich nach dem Stoff des Praktikums und der zugehörigen Vorlesung (s. §10 der Studienordnung). Die Abschlussklausur kann noch zweimal wiederholt werden, so dass es insgesamt drei Chancen pro Semester zum Bestehen gibt.Die Termine für die Klausuren liegen meistens am Ende des Semesters, ein bis zwei Wochen nach Beginn der vorlesungsfreien Zeit und eine Woche vor Beginn des neuen Semesters.
Meistens ist das Bestehen dieser Abschlussklausur die Zugangsvoraussetzung für das folgende Fachsemester. So muss beispielsweise der Schein "Qualitative anorganische Analyse" (1.Semester) zu Beginn des Praktikums im 2. Semester vorgelegt werden.
Allgemein gilt: Nach drei Fehlversuchen verliert man ein Semester, da ein Weiterstudieren des betreffenden Faches ohne den fehlenden Schein nicht möglich ist.
Staatsexamen
Ähnlich den Medizinern müssen auch Pharmazeuten 3 Staatsexamen ablegen. Das erste Staatsexamen ist eine schriftliche Prüfung mit Multiple-Choice-Fragen und schliesst das Grundstudium nach den ersten 4 Semestern ab.Nach Abschluss des 8.Semesters findet das zweite Staatsexamen als mündliche Prüfung bei den Professoren des Fachbereichs statt.
Im Anschluss an das praktische Jahr erfolgt schliesslich das 3. Staatsexamen, dessen erfolgreicher Abschluss zur Erlangung der Approbation befähigt. Es ist eine mündliche Prüfung, die von Professoren, Apothekern und Mitarbeitern der Gesundheitsministerien abgenommen wird.

