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Studentsche Hilfskräfte können generell nur bis zu einer Studenzahl von maximal 82 Stunden im Monat eingestellt werden. Bei einer Beschäftigung von über 44 Stunden (Bachelor) bzw. 38 Stunden  (Master) im Monat ist allerdings zu beachten, dass die studentische Hilfskraft u. a. sozialversicherungspflichtig wird. Die erforderlichen Unterlagen differieren bei einer Neu- und einer Wiedereinstellung, bitte daher diese Seiten beachten. Der Fragebogen zur Sozialversicherung und das Anmeldeformular, die für jedes neue Beschäftigungsverhältnis erneut ausgefüllt werden müssen, können hier heruntergeladen werden. Weiterhin können Sie sich an dieser Stelle über die generelle Vergütung von Hilfskräften (studentisch und wissenschaftlich) informieren.

Wir bieten Ihnen mit Hilfe eines Leitfaden ebenfalls allgemeine Informationen zur geringfügigen Beschäftigung  

Weiterhin benötigt die Wirtschaftsverwaltung nun für jede Neueinstellung und Weiterbeschäftigung einen schriftlichen "Antrag auf Einstellung als studentische Hilfskraft" (via Email) des einstellenden Hochschullehrers. Dieser muss den Namen der Hilfskraft und die gewünschte Stundenzahl enthalten.

Ausschreibungen von Hilfskraftstellen finden Sie am "schwarzen Brett" bei den Informationen für Studierende.

Zuletzt aktualisiert: 11.05.2012 · Markus Hilgenberg

 
 
 
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