Studentsche Hilfskräfte können generell nur bis zu einer Studenzahl von
maximal 82 Stunden im Monat eingestellt werden. Bei
einer Beschäftigung von über 44 Stunden (Bachelor)
bzw. 38 Stunden (Master) im Monat ist allerdings
zu beachten, dass die studentische Hilfskraft u. a.
sozialversicherungspflichtig wird. Die erforderlichen Unterlagen
differieren bei einer Neu- und einer
Wiedereinstellung, bitte daher diese Seiten beachten.
Der Fragebogen zur Sozialversicherung und das
Anmeldeformular, die für jedes neue
Beschäftigungsverhältnis erneut ausgefüllt werden müssen, können hier
heruntergeladen werden. Weiterhin können Sie sich an dieser Stelle über
die generelle Vergütung von Hilfskräften (studentisch
und wissenschaftlich) informieren.
Wir bieten Ihnen mit Hilfe eines Leitfaden ebenfalls allgemeine Informationen zur geringfügigen Beschäftigung
Weiterhin benötigt die Wirtschaftsverwaltung nun für jede Neueinstellung und Weiterbeschäftigung einen schriftlichen "Antrag auf Einstellung als studentische Hilfskraft" (via Email) des einstellenden Hochschullehrers. Dieser muss den Namen der Hilfskraft und die gewünschte Stundenzahl enthalten.
Ausschreibungen von Hilfskraftstellen finden Sie am "schwarzen Brett" bei den Informationen für Studierende.

