Studentsche Hilfskräfte können generell nur bis zu einer Studenzahl von maximal 82 Stunden im Monat eingestellt werden. Bei einer Beschäftigung von über 50 Stunden im Monat ist allerdings zu beachten, dass die studentische Hilfskraft u. a. sozialversicherungspflichtig wird. Die erforderlichen Unterlagen differieren bei einer Neu- und einer Wiedereinstellung, bitte daher diese Seiten beachten. Der Fragebogen zur Sozialversicherung und das Anmeldeformular, die für jedes neue Beschäftigungsverhältnis erneut ausgefüllt werden müssen, können hier heruntergeladen werden. Weiterhin können Sie sich an dieser Stelle über die generelle Vergütung von Hilfskräften (studentisch und wissenschaftlich) informieren, bzw. erfahren, ab wann die studentische Hilfskraft einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat: Wir bieten Ihnen allgemeine Informationen zur geringfügigen Beschäftigung,
Seit dem WS2005/2006 müssen die Daten der Hilfskräfte direkt in SAP R3 eingegeben werden und in der Wirtschaftsverwaltung archiviert werden. Diese Umstande machen es erforderlich, dass bei Neueinstellungen und Änderungen der persönlichen Daten folgendes Formular ausgefüllt werden muss.
Weiterhin benötigt die Wirtschaftsverwaltung nun für jede Neueinstellung und Weiterbeschäftigung einen schriftlichen "Antrag auf Einstellung als studentische Hilfskraft" (via Email) des einstellenden Hochschullehrers. Dieser muss den Namen der Hilfskraft und die gewünschte Stundenzahl enthalten.

