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Häufig gestellte Fragen zur Körperspende
Kann die Körperspende-Vereinbarung durch die Angehörigen nach dem Tode des Körperspenders rückgängig gemacht werden?
Nein. Die Angehörigen sind für die Einhaltung des letzten Willens des Körperspenders mitverantwortlich und können die Vereinbarung nicht rückgängig machen.



Wer kann seinen Körper nach dem Tode für wissenschaftliche und Lehrzwecke zur Verfügung stellen?