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Häufig gestellte Fragen zur Körperspende
Welche Kosten entstehen zur Zeit durch eine Körperspende-Vereinbarung?
Bis Ende 2003 wurde das „Sterbegeld“ der gesetzlichen Krankenkassen den deutschen Universitäten und ihren Anatomischen Instituten zur Finanzierung der Körperspenden überlassen. Durch neue gesetzliche Regelungen im Gesundheitswesen wurde das „Sterbegeld“ zum 01.01.2004 völlig abgeschafft.
Seit dieser Zeit übernimmt die Philipps-Universität Marburg bei Annahme einer Körperspende die Kosten für Überführung , Kremation und Beisetzung, sofern dies nach den Richtlinien, die im „Merkblatt zur Körperspende“ genannt sind, geschieht.
Für die Kosten einer Beisetzung an anderen Orten als auf dem Gräberfeld der Universität müssen die Angehörigen des Verstorbenen aufkommen.



Wer kann seinen Körper nach dem Tode für wissenschaftliche und Lehrzwecke zur Verfügung stellen?