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Häufig gestellte Fragen zur Körperspende
Entstehen den hinterbliebenen Angehörigen Kosten aufgrund der Körperspende?
Für die Angehörigen entstehen lediglich Kosten für die Meldung des Sterbefalles beim zuständigen Standesamt. Die Finanzierungsregelungen (für Überführungen, Einäscherung, Gebühren, Friedhof, Grabpflege) sind in der Körperspende-Vereinbarung bereits vor dem Tode festgehalten worden. Kosten entstehen Angehörigen nur in den Fällen, bei denen eine Urnenbeisetzung auf einem anderen Friedhof als in Marburg gewünscht wird.



Wer kann seinen Körper nach dem Tode für wissenschaftliche und Lehrzwecke zur Verfügung stellen?