Alle Fragen zeigen
Antworten zeigen
Häufig gestellte Fragen zur Körperspende
Was ist eine Körperspende-Vereinbarung ("Letzwillige Verfügung") ?
Für die Überlassung des Körpers nach dem Tode und zur Klarstellung des letzten Willens ist die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit dem Anatomischen Institut der Philipps-Universität Marburg erforderlich. Diese Vereinbarung ist kein Vertrag, sondern ein Vermächtnis, d. h. eine Absichtserklärung, die von Vermächtnisgeber und Vermächtnisnehmer jederzeit ohne Nennung von Gründen rückgängig gemacht werden kann.
Das Formular der Vereinbarung muss handschriftlich ausgefüllt, datiert, unterschrieben und an das Anatomische Institut zurückgesandt werden. In einem Merkblatt, das Bestandteil der Vereinbarung ist, werden Einzelheiten genau beschrieben.



Wer kann seinen Körper nach dem Tode für wissenschaftliche und Lehrzwecke zur Verfügung stellen?