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Häufig gestellte Fragen zur Körperspende

Was ist eine Körperspende-Vereinbarung ("Letzwillige Verfügung") ?

Für die Überlassung des Körpers nach dem Tode und zur Klarstellung des letzten Willens ist die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit dem Anatomischen Institut der Philipps-Universität Marburg erforderlich. Diese Vereinbarung ist kein Vertrag, sondern ein Vermächtnis, d. h. eine Absichtserklärung, die von Vermächtnisgeber und Vermächtnisnehmer jederzeit ohne Nennung von Gründen rückgängig gemacht werden kann.

Das Formular der Vereinbarung muss handschriftlich ausgefüllt, datiert, unterschrieben und an das Anatomische Institut zurück­gesandt werden. In einem Merkblatt, das Bestandteil der Vereinbarung ist, werden Einzelheiten genau beschrieben.

Zuletzt aktualisiert: 14.10.2010 · cordes

 
 
 
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