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04.07.2011

Mobilfunkgeräte für die dienstliche Nutzung

Neue Informationen im Web-Angebot des HRZ

Die Modalitäten zur dienstlichen Nutzung von Mobilfunktgeräten sind in einer Dienstanweisung geregelt. Neue Verträge, Upgrades, Tarifänderungen oder Kündigungen sind beim HRZ via PDF-Formular zu beantragen, eine vorherige Beratung durch das Telefonteam (interne Rufnummer 129) wird dringend empfohlen. Zu den Pflichten des Nutzers gehört die Überwachung der laufenden Kosten, dazu gibt es unter  Kostenkontrolle eine Anleitung.  Ggf. ist ein Tarifwechsel sinnvoll. Weitere Informationen finden Sie unter

Zuletzt aktualisiert: 04.07.2011 · Jutta Weisel

 
 
 
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