Hinweise zur Nutzung des LAN-Zugang via Laptop
Der LAN-Zugang via Laptop ist in den Internet-Zugang integriert und unterliegt damit der Benutzungsordnung. Erforderlich ist ein Internet-Account des HRZ für Studierende bzw. Internet-Account des HRZ für Professoren und Mitarbeiter. Dabei
- darf der Laptop nur als Client und für die in § 2 Abs. 1 der Benutzungsordnung genannten Aufgaben genutzt werden
- ist der Betrieb von Servern (insb. WWW-/MP3-Upload-Servern) ausdrücklich untersagt
- kann bei Missbrauch der Internet-Account gesperrt werden
Die Nutzung des LAN-Zugangs ist zeitlich befristet (max. 4 Stunden), die IP-Adresse wird dynamisch zugeteilt. Verbindungsdaten werden wie beim Modem-/ISDN-Zugang aufgezeichnet und max. 6 Monate aufbewahrt.


