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Hinweise zur Nutzung des LAN-Zugang via Laptop

Der LAN-Zugang via Laptop ist in den Internet-Zugang integriert und unterliegt damit der Benutzungsordnung. Erforderlich ist ein Internet-Account des HRZ für Studierende bzw. Internet-Account des HRZ für Professoren und Mitarbeiter. Dabei

  • darf der Laptop nur als Client und für die in § 2 Abs. 1 der Benutzungsordnung genannten Aufgaben genutzt werden
  • ist der Betrieb von Servern (insb. WWW-/MP3-Upload-Servern) ausdrücklich untersagt
  • kann bei Missbrauch der Internet-Account gesperrt werden

Die Nutzung des LAN-Zugangs ist zeitlich befristet (max. 4 Stunden), die IP-Adresse wird dynamisch zugeteilt. Verbindungsdaten werden wie beim Modem-/ISDN-Zugang aufgezeichnet und max. 6 Monate aufbewahrt.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2006 · jubitz

 
 
 
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