Verfahren
Professorinnen/Professoren und Mitarbeiter/innen
der Universität können für dienstliche Zwecke einen kostenfreien
Account für den Internet-Zugang beantragen; jede/r Studierende erhält
ab dem WS 2007/08 bei der Immatrikulation oder Rückmeldung ohne Antrag
einen kostenfreien Internet-Zugang.
Beantragung des Internet-Zugangs: Sie benötigen dazu
das Papier-Formular "Internet-Zugang für Professoren und Mitarbeiter",
dass Sie sowohl am Helpdesk des HRZ als auch als PDF-Datei bekommen können. Das PDF-Formular kann
direkt mit dem Acrobat-Reader ausgefüllt werden. Das ausgedruckte
Formular können Sie am Helpdesk des HRZ abgeben oder mit Hauspost oder
Fax an das HRZ senden. Der Antrag muss vom
zukünftigen Nutzer (Antragsteller) als Erstantrag ausgefüllt und
unterschrieben werden. Zum Nachweis der Identität geben Sie bitte an,
ob Sie bereits im Online-Verzeichnis oder im
Vorlesungsverzeichnis eingetragen sind. Falls Sie in keinem dieser
Verzeichnisse geführt werden, lassen Sie bitte den Dekan des
Fachbereichs oder Ihren Vorgesetzten bestätigen, dass Sie
Professor/Mitarbeiter der Philipps-Universität sind. Im Fachbereich
Physik hat der Dekan diese Aufgabe an die IT-Beauftragten, Herrn
Schrimpf und Herrn Oppermann, delegiert. Für studentische
Hilfskräfte gibt es den Internet-Zugang für Studierende.
Aus den angegebenen Daten erzeugt das HRZ einen
Account und Sie erhalten per Hauspost eine Betätigung,
die den Benutzernamen (Username) und das Anfangs-Passwort (Kennwort)
des Accounts sowie die wichtigsten Daten zur Konfiguration Ihrer
Internet-Software enthält.
Verlängerung des Accounts: Die Gültigkeit des Accounts
ist auf 1 Jahr befristet; vor Ablauf dieses Jahres werden Sie per
E-Mail aufgefordert, ggf. eine Verlängerung um ein weiteres Jahr zu
beantragen. Die Verlängerung eines Internet-Account setzt voraus, dass
Sie weiterhin der Universität angehören. Zur Verlängerung kann entweder
das Web-Formular Verlängerung eines Internet-Accounts ausgefüllt,
oder das Papier-Formular "Internet-Zugang für Professoren und Mitarbeiter"
(s.o.) mit der Kennzeichnung "Verlängerungsantrag" ausgefüllt und an
das HRZ gesandt werden.
Ein nicht verlängerter Account wird gesperrt (durch Ändern des
Passworts, Löschung der Berechtigung für SSH-Logins, Löschung der Files
.rhosts, .shosts und authorized_keys); nach einem weiteren halben Jahr
wird der Account gelöscht.
Falls Sie die Universität verlassen, zeigen Sie dies bitte dem HRZ über das Formular Benutzungabschluss an; der Account darf dann nicht weiter genutzt werden. Übergangsregelungen für E-Mail (Nachsenden für max.1 Jahr nach dem Löschen des Account) und persönliche Web-Seiten sind möglich. Ausnahme: Nach dem Eintritt in den Ruhestand kann ein Account auf schriftlichen Antrag (formlos) verlängert werden.
Während der Nutzung können zum Account gehörige
Angaben (wie z.B. ein Titel) mit dem o.g. PDF-Formular geändert werden, dazu bitte
"Änderungsantrag" ankreuzen.


