Regeln
Der WLAN-Zugang für Laptops ist in den Internet-Zugang integriert und unterliegt damit der Benutzungsordnung. Dabei
- darf der Laptop nur als Client und für die in § 2 Abs. 1 der Benutzungsordnung genannten Aufgaben genutzt werden
- ist der Betrieb von Servern (insb. WWW-/MP3-Upload-Servern) ausdrücklich untersagt
- kann bei Missbrauch der Internet-Account gesperrt werden
Die IP-Adresse wird dynamisch zugeteilt. Verbindungsdaten (wie z.B. Username, IP-Adresse, Datum/Uhrzeit der Session, übertragenes Datenvolumern) werden wie beim Modem-/ISDN- und LAN-Zugang aufgezeichnet und max. 6 Monate aufbewahrt.


