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Regeln

Der WLAN-Zugang für Laptops ist in den Internet-Zugang integriert und unterliegt damit der Benutzungsordnung. Dabei

  • darf der Laptop nur als Client und für die in § 2 Abs. 1 der Benutzungsordnung genannten Aufgaben genutzt werden
  • ist der Betrieb von Servern (insb. WWW-/MP3-Upload-Servern) ausdrücklich untersagt
  • kann bei Missbrauch der Internet-Account gesperrt werden

Die IP-Adresse wird dynamisch zugeteilt. Verbindungsdaten (wie z.B. Username, IP-Adresse, Datum/Uhrzeit der Session, übertragenes Datenvolumern) werden wie beim Modem-/ISDN- und LAN-Zugang aufgezeichnet und max. 6 Monate aufbewahrt.

Zuletzt aktualisiert: 18.02.2011 · Jutta Weisel

 
 
 
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