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01.06.2012

SCLS/ Charles Taylor verurteilt!

Am Mittwoch den 30. Mai endete das Verfahren gegen Charles Ghankay Taylor vor dem Special Court for Sierra Leone (SCSL) mit der Verurteilung des Angeklagten wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Die Verfahrenskammer II sah es als erwiesen an, das sich Taylor wegen der Planung, Unterstützung und Anstiftung von Verbrechen die durch Rebellengruppen in Sierra Leone während des Bürgerkriegs begangen wurden, schuldig gemacht hat und verurteilte den ehemaligen Präsidenten Liberias zu einer 50jährigen Haftstrafe. Die Verurteilung erfolgte aufgrund aller 11 Anklagepunkte, hierunter Mord, Vergewaltigung, grausame Behandlung, Versklavung sowie der Einsatz von Kindersoldaten. Taylor war unter anderem schuldig befunden worden, eine der grausamsten Angriffe, namentlich die Operation "No Living Thing" geplant zu haben.

Das Taylor dessen Stellung als Präsident Liberias sowie dessen Mitgliedschaft im ECOWAS Komitee missbräuchlich eingesetzt habe, sei ebenso strafschärfend berücksichtigt worden, wie dessen Wille sich am Konflikt zu bereichern, erklärte der Vorsitzende Richter Richard Lussick. Die Rolle des Angeklagten während der Verbrechen stellt laut Lussick "eine Klasse für sich" dar. Anklägerin Brenda J. Hollis begrüßte ausdrücklich, dass die Richter die verheerende Langzeitwirkung der Verbrechen auf die Überlebenden berücksichtigt hatten, gleichwohl wolle die Anklagebehörde das Urteil in Bezug auf eine Einlegung von Rechtsmittel prüfen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Zuletzt aktualisiert: 01.06.2012 · Hoermann Sascha, Fb. 01

 
 
 
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