18.11.2011
ECCC/ Case 002: Tribunal entlässt frühere Ministerin Ieng Thirith aus Untersuchungshaft
Im Verfahren gegen vier frühere Anführer des Regimes der Roten Khmer in Kambodscha ist die ehemalige Sozialministerin Ieng Thirith für prozessunfähig erklärt und aus der Haft entlassen worden.
Die unter anderem wegen Völkermords angeklagte 79-Jährige sei "für eine Aburteilung ungeeignet", teilte das von den Vereinten Nationen unterstützte Sondertribunal am Donnerstag in der kambodschanischen Hauptstadt Phnom Penh mit. Bei einer Anhörung im Oktober hatten medizinische Gutachter ausgesagt, die Angeklagte leide an Demenz und habe "erhebliche Schwierigkeiten", dem Prozess zu folgen.
Gegen die gestrige Entscheidung der Hauptverfahrenskammer legte die Anklagebehörde bereits heute, den 18. November, Rechtsmittel ein. Die Ko-Ankläger beantragen darin fordern die weitere Inhaftierung. Außerdem wird darin zum Ausdruck gebracht, dass man zumindest den Versuch unternehmen solle, die Prozessfähigkeit von Ieng Thirith mit Hilfe geeigneter medizinischer Maßnahmen wieder herzustellen.
Ieng Thirith ist die Ehefrau des früheren Außenministers und ebenfalls in Case 002 angeklagten Ieng Sary und die Schwester der ersten Ehefrau von Regimechef Pol Pot. Sie entstammt der Oberklasse Kambodschas und studierte Literaturwissenschaften in Paris, wo sie auch ihren späteren Mann kennen lernte. Zur Anklage erklärte sie, die Vorwürfe seien „zu 100 Prozent falsch“, sie habe stets zum Wohle der Menschen gehandelt.
Das Verfahren richtet sich nun gegen drei verbleibende Angeklagte: den ehemaligen Staatsoberhaupt des Demokratischen Kampuchea, Khieu Samphan (79), den Pol-Pot Vize „Bruder Nummer Zwei“, Nuon Chea (84) sowie den Vize-Außenminister der Roten Khmer Ieng Sary (85).
Diese müssen sich nun wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Mord, Folter sowie Glaubensverfolgung im Sinne des kambodschanischen Strafgesetzbuches von 1955 verantworten. Dazu meint CO-Ankläger Andrew Cayley, es handle sich um die „größte und komplizierteste Anklage seit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen“.
Die Taten sollen von den Angeklagten während der Herrschaft der maoistischen Roten Khmer zwischen 1975 und 1979 verübt worden sein. In dieser Zeit kamen etwa zwei Millionen Menschen, knapp ein Viertel der damaligen Bevölkerung, aufgrund von Erschöpfung, Hunger, Krankheit, Folter und Hinrichtungen ums Leben. Der Anklagepunkt des Völkermords betrifft jedoch ausschließlich Massaker an Khmer Krot, Kambodschanern vietnamesischen Ursprungs, und der muslimischen Minderheit der Cham.
Die Pressemitteilung der ECCC zur Freilassung und den Antrag der Anklagebehörde finden Sie hier und hier.


