27.06.2008
Entwurf eines Tarifvertrages "Einkommensverbesserungen 2008"
Diese Email enthält Informationen zu dem - zwischen der Hessischen Landesregierung und den Gewerkschaften vereinbarten - Entwurf des Tarifvertrages "Einkommensverbesserungen 2008".
Tarifvertrag Einkommensverbesserung 2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
die zwischen dem Land Hessen und den Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP IG BAU sowie der dbb tarifunion getroffene Eckpunktevereinbarung sieht Einmalzahlungen sowie eine lineare Erhöhung vor. Die konkrete Ausgestaltung der Einmalzahlungen und der linearen Erhöhung entnehmen Sie bitte den jeweiligen Tarifvertragsentwürfen.
!Besonders hinzuweisen ist auf § 6 Abs. 2 des Tarifvertrages "Einkommensverbesserung 2008"!
Demnach haben - unter bestimmten Voraussetzungen - Beschäftigte die bis 30. Juni 2008 aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden einen Anspruch auf Leistungen aus dem o. g. Tarifvertrag. Sollten Sie zu diesem Personenkreis zählen, bitten wir Sie den Antrag am PC auszufüllen und eine unterschriebene Ausfertigung über Ihren Vorgesetzten der Personalabteilung zuzuleiten. Dieser Anspruch gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund einer verhaltensbedingten Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages beendet wurde!
Ein entsprechendes Antragsformular können Sie über den folgenden Link herunterladen:
Sie haben außerdem die Möglichkeit den Erlass des HMdI vom 17.06.2008 sowie die zwischen der Hessischen Landesregierung und den Gewerkschaften geschlossenen Tarifverträge über die folgenden Links herunterzuladen:
- Erlass vom 17.06.2008
- Entwurf des zwischen der Hessischen Landesregierung und den Gewerkschaften ver.di, GdP, GEW und IG BAU ausgehandelten Tarifvertrages
- Entwurf des zwischen der Hessischen Landesregierung und der Gewerkschaft dbb tarifunion ausgehandelten Tarifvertrages
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Personalabteilung

