PROMOS-Teilstipendien für Studierende (Praktikum)
Aus Mitteln des PROMOS-Programms des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) vergibt die Philipps-Universität Marburg Teilstipendien für Auslandsaufenthalte im europäischen und außereuropäischen Ausland. Förderfähig sind im Jahr 2013 Praktikumsaufenthalte von Studierenden von mindestens sechs Wochen bis zwei Monaten Dauer, außer im ERASMUS-Raum[1]. Die einzige Ausnahme gilt für Studierende, die aufgrund eines bereits durch ERASMUS geförderten Praktikumsaufenthaltes keine weitere ERASMUS-Praktika-Förderung erhalten können.
Praktika, die in die Sonderschienen des DAAD passen, können nicht über PROMOS gefördert werden. Dies sind: Praktika bei Internationalen Organisationen (z.B. der UNO), EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands, den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten (http://www.stiftung-dgia.de/institute.html), den Goetheinstituten, dem Deutschen Archäologischen Institut sowie den Deutschen Schulen im Ausland. Förderungen sind hierfür individuell beim DAAD zu beantragen.
- Zielgruppe: Deutsche oder gleichgestellte Studierende (siehe Merkblatt), die Immatrikulation an der Philipps-Universität Marburg ist Bewerbungsvoraussetzung.
- Doktoranden können in dieser Programmschiene nicht gefördert werden.
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Förderdauer für 2013: 6 Wochen bis zwei Monate.
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Stipendienhöhe: 300 Euro pro Monat (die Auszahlung erfolgt in zwei Raten) (Höhe siehe Länderpauschalen).
Bewerbungsunterlagen (in Papierform und als pdf-Datei per E-Mail abzugeben, max. 1MB):
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Tabellarischer Lebenslauf (auf Deutsch)
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Aussagekräftiges Motivationsschreiben (max. 2 Seiten, auf Deutsch)
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Transcript of Records
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Sprachzeugnis (über die Arbeitssprache und, wenn abweichend von der Arbeitssprache, über die Landessprache. Sollte die Landessprache überhaupt nicht beherrscht werden, ist mindestens ein Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse sowie über die Arbeitssprache nötig). Das Sprachzeugnis sollte nicht älter als zwei Jahre sein. Sie können einen Sprachtest im Sprachenzentrum ablegen oder sich ein Sprachzeugnis am entsprechenden Fachbereich ausstellen lassen, sofern dieser dies anbietet. Für Englisch wird auch der TOEFL, IELTS und Cambridge anerkannt. Wenn die Studienveranstaltungen in Deutschland in der jeweiligen Landes-, bzw. Arbeitssprache abgehalten werden, entbindet dies nicht von der Vorlage eines Sprachzeugnisses.
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Akademisches Gutachten eines Hochschullehrers (akad. Grad mind. Dr.) (auf Deutsch). Das Gutachten muss in der elektronischen Version der Bewerbung nicht eingereicht werden, da es in einem verschlossenen Umschlag abzugeben ist. Wenn möglich, kann es auch direkt vom Gutachter/der Gutachterin per E-Mail zugeschickt werden.
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Praktikumsplatzzusage/Praktikumsvertrag
Bewerbungsfristen:
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Aufenthalte zwischen Januar und Juli 2013: 01.12.2012
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Aufenthalte zwischen Juni und Dezember (max. Förderung bis einschl. Februar 2014): 01.05.2013
Ansprechpartner:
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Außer-Europa: Referat für Studium und Praktikum im Ausland (Nicht Europa), Mariana Malková, Deutschhausstr. 11+13, Raum, 2/0020, E-Mail: promosweltweit@verwaltung.uni-marburg.de
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Europa: Referat für Europäische Bildungsprogramme, Christina Bohle, Deutschhausstr. 11+13, Raum 00/0150, E-Mail: erasmus@uni-marburg.de
Weitere Informationen:
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Bewerbungs- und Förderungsvoraussetzungen: PROMOS-Merkblatt 2013
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PROMOS-Pauschalen: PROMOS-Pauschalen Tabelle 2013
[1] Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.

