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PROMOS-Teilstipendien für Studierende (Studium)

Aus Mitteln des PROMOS-Programms des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) vergibt die Philipps-Universität Marburg Teilstipendien für Studienaufenthalte im europäischen und außereuropäischen Ausland.

Für Studienaufenthalte im europäischen Ausland gilt: Ist für Studierende ein weiterer ERASMUS-Aufenthalt aufgrund einer vorhergehenden ERASMUS-Förderung ausgeschlossen, ist eine Förderung durch PROMOS möglich. Ausnahmsweise ist auch eine Förderung möglich, wenn das ERASMUS-Kontingent eines Fachbereichs ausgeschöpft ist.

  • Zielgruppe: Deutsche oder gleichgestellte Studierende (siehe Merkblatt), die Immatrikulation an der Philipps-Universität Marburg ist Bewerbungsvoraussetzung.
  • Förderdauer 2013: 1-4 Monate.
  • Stipendienhöhe: 300 Euro pro Monat (die Auszahlung erfolgt in zwei Raten) (Höhe siehe Länderpauschalen).

Für außereuropäische Aufenthalte werden ausgewählte StipendiatInnen mit einem Teilstipendium von 3 Monaten gefördert, um einer möglichst großen Zahl von BewerberInnen eine Förderung zukommen zu lassen.

 

Bewerbungsunterlagen (in Papierform und als pdf-Datei per E-Mail und abzugeben, max. 1MB):

  • Tabellarischer Lebenslauf (auf Deutsch)
  • Aussagekräftiges Motivationsschreiben (max. 2 Seiten, auf Deutsch)
  • Transcript of Records 
  • Sprachzeugnis (über die Unterrichtssprache und, wenn abweichend von der Unterrichtssprache, über die Landessprache. Sollte die Landessprache überhaupt nicht beherrscht werden, ist mindestens ein Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse, sowie über die Unterrichtssprache nötig). Das Sprachzeugnis sollte nicht älter als zwei Jahre sein. Sie können einen Sprachtest im Sprachenzentrum ablegen oder sich ein Sprachzeugnis am entsprechenden Fachbereich ausstellen lassen, sofern dieser dies anbietet. Für Englisch wird auch der TOEFL, IELTS und Cambridge anerkannt. Wenn die Studienveranstaltungen in Deutschland in der jeweiligen Landes-, bzw. Unterrichtssprache abgehalten werden, entbindet dies nicht von der Vorlage eines Sprachzeugnisses.
  • Akademisches Gutachten eines Hochschullehrers (akad. Grad mind. Dr.) (auf Deutsch). Das Gutachten muss in der elektronischen Version der Bewerbung nicht eingereicht werden, da es in einem verschlossenen Umschlag abzugeben ist. Wenn möglich, kann es direkt vom Gutachter/der Gutachterin per E-Mail zugeschickt werden (ohne Unterschrift).
  • Studienplatzzusage
  • Learning Agreement. Innerhalb Europas gelten die gleichen Standards wie beim ERASMUS-Programm, d.h. es sind mind. 30 ECTS-Punkte anzustreben. Davon sollten mind. 20 Punkte anerkennungsfähig für das hiesige Studium sein. Im außereuropäischen Ausland müssen im Bereich Undergraduate 4 Kurse und im Bereich Graduate 3 Kurse erfolgreich abgeschlossen werden. Dies entspricht einem Äquivalent von 30 ECTS-Punkten; die entsprechende Anrechnung der im außereuropäischen Ausland erbrachten Studienleistungen obliegt den Fachbereichen.

 

Bewerbungsfristen:

  • Aufenthalte zwischen Januar und Juli 2013: 01.12.2012
  • Aufenthalte zwischen Juni und Dezember (max. Förderung bis einschl. Februar 2014): 01.05.2013


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Ansprechpartner:

 

Weitere Informationen:

 

Zuletzt aktualisiert: 05.03.2013 · doerr

 
 
 
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