Krankenversicherung
Allgemeine Informationen zur
Krankenversicherung
Für Ihren Aufenthalt in Deutschland müssen Sie für sich und Ihre Familienmitglieder eine Krankenversicherung abschliessen. Sie und begleitende Familienangehörige müssen vom ersten Tag an und während der gesamten Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland bei einer Krankenversicherungsgesellschaft versichert sein - egal, ob Sie Stipendiat sind oder einen Arbeitsvertrag haben.
Für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung und den Abschluss eines Arbeitsvertrags benötigen Sie einen Krankenversicherungsnachweis.
Wenn Sie für einen kurzfristigen Forschungsaufenthalt mit einem Schengen-Visum einreisen, wird in der Regel eine Reisekrankenversicherung für alle Schengen-Staaten mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro gefordert.
Für längerfristige Aufenthalte mit nationalem Visum und Aufenthaltserlaubnis brauchen Sie umfassenden Krankenversicherungsschutz. Ihre Versicherung muss alle medizinischen Behandlungen bei akuter Krankheit und bei Unfällen in Deutschland abdecken. Sie darf keine Beschränkung auf einen Höchstbetrag haben oder bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel Kosten für Schwangerschaft und Entbindung, ausschließen. Sollten Sie schon vor Ihrer Einreise nach Deutschland an einer Krankheit leiden, so müssen Sie sich noch in Ihrem Heimatland mit allen notwendigen Medikamenten versorgen, denn Vorerkrankungen werden in Deutschland in der Regel nicht von der Versicherung abgedeckt und der Patient muss die daraus entstehenden Kosten selbst tragen.
Zunächst sollten Sie prüfen, ob Ihre Versicherung zu Hause auch anfallende Arzt- und Krankenhauskosten während Ihres Deutschlandaufenthalts abdeckt. In diesem Fall muss die Versicherungsgesellschaft schriftlich bestätigen, dass für Sie auch in Deutschland Versicherungsschutz besteht. Dies ist in der Regel nur dann der Fall, wenn es zwischen Ihrem Heimatland und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen gibt. Auskünfte darüber erteilen die Behörden und Krankenversicherungen in Ihrem Heimatland. Andernfalls müssen Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen.
Es empfiehlt sich, schon vor der Einreise nach Deutschland mit der Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl Kontakt aufzunehmen, um alle Fragen rechtzeitig zu klären und vom ersten Tag Ihres Aufenthalts an Versicherungsschutz zu genießen.
Welche Krankenversicherung kann ich wählen?
Es gibt private und gesetzliche Krankenversicherungen. Welche Versicherung Sie wählen können, hängt davon ab, ob Sie ein Stipendium bekommen oder einen Arbeitsvertrag abschließen und von der Höhe Ihres Einkommens:
Aufenthalt mit Stipendium:
Wenn Sie ein Stipendium bekommen, können Sie sich nur privat versichern - entweder über eine Versicherung in Deutschland oder eine Versicherung, die Sie aus Ihrem Heimatland mitbringen.
Aufenthalt mit Arbeitsvertrag an der Universität Marburg:
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität schließen, hängt es von der Höhe Ihres Einkommens ab, ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern können. Wenn Ihr Jahreseinkommen unter 48.600 Euro brutto liegt, müssen Sie sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern (Stand 2009). Wenn Sie seit mindestens drei Jahren in Folge ein regelmäßiges Bruttojahreseinkommen von mehr als 48.600 Euro erhalten, haben Sie die freie Wahl zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenkasse.
Die Auswahl an privaten und gesetzlichen Krankenversicherungsunternehmen ist groß. Ein Vergleich lohnt sich.
Die im folgenden aufgeführten Anbieter sind dem Welcome Centre bekannt. Das Welcome Centre übernimmt keine Gewähr für Qualität oder Vollständigkeit dieser Angaben.
Liste gesetzlicher Krankenversicherungen
Gesetzliche Kranken- und Ersatzkassen mit einer Zweigstelle in Marburg:
AOK - die Gesundheitskasse in
Hessen
Untergasse 8, 35037 Marburg, Telefon: 01801/18 81 11
BARMER GEK
Gerhard-Jahn-Platz 1, 35037 Marburg, Telefon: 018500/486250
DAK - Deutsche
Angestellten-Krankenkasse
Krummbogen 14, 35039 Marburg, Telefon: 06421/9623-0
IKK Hessen
Schückingstrasse 11, 35037 Marburg, Telefon: 06421/9282-0
Techniker Krankenkasse
Krummbogen 15, 35039 Marburg, Telefon: 06421/609214
Liste privater Krankenversicherungen

