Datenschutz für E-Learning-Verfahren
Die Universität Kassel hat mit Förderung durch das HMWK eine Mustersatzung zum Schutz personenbezogener Daten bei multimedialer Nutzung von E-Learning-Verfahren entwickelt. Diese Mustersatzung wurde an die Marburger Gegebenheiten angepasst und dem Senat vorgelegt. Die Senatsvorlage wurde mit geringfügigen Änderungen am 13.09.2010 vom Senat verabschiedet und am 27.10.2010 in den Amtlichen Mitteilungen der Universität veröffentlicht
Sie ist ab 28.10.2010 in Kraft.
Zur Mustersatzung wurden auch Erläuterungen geliefert, die hier in angepasster Form bereitgestellt werden.
Der §4 der Satzung verlangt für jedes E-Learning-Verfahren ein allgemein verständliches Datenschutzkonzept. Diese Datenschutzkonzepte sind dem Datenschutzbeauftragten der Universität vorzulegen, der die Prüfung in Kooperation mit der Lenkungsgruppe Neue Medien vornimmt. Die akzeptierten Datenschutzkonzepte werden hier aufgelistet:

