Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ziel des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist die Verhinderung oder Beseitigung von Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Beschwerdestelle nach dem AGG ist der Kanzler der Philipps-Universität Marburg, Herr Dr. Friedhelm Nonne, Tel. 06421-2826100, kanzler@verwaltung.uni-marburg.de. Auskünfte erteilen auch der Dezernent für Personal und Recht, Herr Volker Drothler, Tel. 06421-2826196, drothler@verwaltung.uni-marburg.de, und der Leiter der Personalabteilung, Herr Manfred Hofmann, Tel. 06421-2826076, hofmann@verwaltung.uni-marburg.de.

