Allgemeine Informationen der Personalabteilung
Die Philipps-Universität ist verpflichtet, Beschäftigte über eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen zu informieren. Darüber hinausgehende Informationen zur Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und die mit dem Personalrat abgeschlossenen Dienstvereinbarungen stehen ebenfalls zur Verfügung.
Das Pflegezeitgesetz ist zum 01.07.2008 in Kraft gesetzt worden. Den Gesetzestext gebe ich nachstehend bekannt. Aktuelle Zusatzinformationen finden sie hier. Da sich das Gesetz bei Beamten und dem Tarifpersonal unterscheidet, bitte ich die hierzu ergangenen Erläuterungen zu beachten. Antragsformulare finden Sie auf der Intranetseite unter Formularcenter.
Informationen zu Pflegestützpunkten in der Nähe des Wohnortes und zu Fragen, wie finde ich eine geeignete Pflegeeinrichtung, welche Qualität hat sie, finde Sie hier ZQP-Pflegestützpunkte.
In der Richtlinie zur Integration und Teilhabe schwerbehinderter Angehöriger der hessischen Landesverwaltung werden die Rechte Schwerbehinderter sowie die Verpflichtung des Arbeitgebers näher definiert.
Ab dem Jahr 2012 gibt es die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM), dort kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibeträge und Kirchensteuermerkmal) direkt von einer Datenbank der Finanzbuchhaltung abfragen, sie ersetzt die Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte. Anbei finden Sie einen Flyer Elektronische Lohnsteuerkarte mit den wichtigsten Informationen sowie eine Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen.

