Einstellung von Studentischen Hilfskräften
Allgemeine Hinweise über die Beschäftigungsverhältnisse von Wissenschaftlichen und Studentischen Hilfskräften finden Sie im Leitfaden für das Beschäftigungsverhältnis als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft.
Ansprechpartner für studentische Hilfskräfte der Fachbereich 01 - 19 und 21 sind die jeweiligen Wirtschaftsverwaltung (II B 6).
Für studentische Hilfskräfte des Fachbereichs Medizin ist in der Personalabteilung Frau Peter (studentische Hilfskräfte in Forschung und Lehre) zuständig.
Die studentischen Hilfskräfte der fachbereichsfreien Einrichtungen wenden sich bitte vorranig an das jeweilige Sekretariat. In der Personalabteilung ist Frau Schönecker die Ansprechpartnerin.
Mit der Bewerbung vorzulegen:
Bewerbungsschreiben
Lebenslauf
Zwischenprüfungs-, Physikums- oder ggf.
Bachelorabschlusszeugnis
Nach erfolgreicher Bewerbung werden für den Arbeitsvertrag benötigt:
Fragebogen zur Sozialversicherung
Kurzpersonalbogen studentische Hilfskräfte
Bei der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag, spätestens aber mit Beschäftigungsbeginn, sind unbedingt vorzulegen:
Lohnsteuerkarte 2010 oder Bescheinigung vom Finanzamt über den Lohnsteuerabzug
Studienbescheinigung
Sozialversicherungsausweis
gültige Aufenthaltserlaubnis für Ausländer

