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Einstellung von Studentischen Hilfskräften

 

Allgemeine Hinweise über die Beschäftigungsverhältnisse von Wissenschaftlichen und Studentischen Hilfskräften finden Sie im Leitfaden für das Beschäftigungsverhältnis als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft. 

Ansprechpartner für studentische Hilfskräfte der Fachbereich 01 - 19 und 21 sind die jeweiligen Wirtschaftsverwaltung (II B 6).

Für studentische Hilfskräfte des Fachbereichs Medizin ist in der Personalabteilung Frau Peter (studentische Hilfskräfte in Forschung und Lehre) zuständig.

 

Die studentischen Hilfskräfte der fachbereichsfreien Einrichtungen wenden sich bitte vorranig an das jeweilige Sekretariat. In der Personalabteilung ist Frau Schönecker die Ansprechpartnerin.

 

Mit der Bewerbung vorzulegen:

Bewerbungsschreiben

Lebenslauf

Zwischenprüfungs-, Physikums- oder ggf. Bachelorabschlusszeugnis

Nach erfolgreicher Bewerbung werden für den Arbeitsvertrag benötigt:

Fragebogen zur Sozialversicherung 

Kurzpersonalbogen studentische Hilfskräfte

 

Bei der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag, spätestens aber mit Beschäftigungsbeginn, sind unbedingt vorzulegen:

Lohnsteuerkarte 2010 oder Bescheinigung vom Finanzamt über den Lohnsteuerabzug

Studienbescheinigung

Sozialversicherungsausweis

gültige Aufenthaltserlaubnis für Ausländer

Zuletzt aktualisiert: 24.04.2013 · Kreis Stephanie, Verwaltung, 26103

 
 
 
Personal

Philipps-Universität Marburg, Biegenstraße 10, D-35032 Marburg
Tel. 06421 28-20, Studifon 06421-28-22222, Fax 06421 28-22500, E-Mail: pressestelle@verwaltung.uni-marburg.de

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